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Service code: 1567

Aufhebung der Vorankündigung einer verwaltungsmäßigen Sperre eines Betriebsfahrzeugs im Rahmen der Zwangseintreibung

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Description

Die verwaltungsmäßige Sperre oder Stilllegung ist eine Sicherungsmaßnahme, die Ihnen die Nutzung von eingetragenen beweglichen Gütern, wie zum Beispiel einem Auto, untersagt. Die Maßnahme wird im Öffentlichen Kraftfahrzeugregister (PRA) eingetragen.

Der Dienst sieht die Aufhebung der Vorankündigung einer verwaltungsmäßigen Sperre oder Stilllegung vor. Die verwaltungsmäßige Sperre/Stilllegung wird nicht eingetragen, wenn der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Vorankündigung Folgendes vorgelegt wird:

  • das Ansuchen auf Aufhebung der Vorankündigung einer verwaltungsmäßigen Sperre des beruflich genutzten Fahrzeugs;
  • der Nachweis, dass das Fahrzeug für die Ausübung der Unternehmenstätigkeit/freiberuflichen Tätigkeit grundlegend ist.

Who is the service aimed at?

Alle Personen, denen in den vergangenen 30 Tagen die Vorankündigung einer verwaltungsrechtliche Sperre oder Stilllegung zugestellt wurde.


Requirements

Sie können das Ansuchen auf Aufhebung der Vorankündigung einer verwaltungsmäßigen Sperre des für die Ausübung der Unternehmenstätigkeit oder freiberuflichen Tätigkeit genutzte Fahrzeug stellen, wenn:

  • Sie einen Beruf ausüben oder Inhaber oder Inhaberin eines Unternehmens sind;
  • Die Nutzung des Fahrzeugs mit der Ausübung dieser Tätigkeit oder dieses Berufs zusammenhängt und dafür erforderlich ist;
  • Das Fahrzeug für die Ausübung dieser Tätigkeit unentbehrlich ist (das heißt, ohne dieses Gut können Sie die Tätigkeit nicht ausüben) und wesentlich für die Erzielung der aus dieser Tätigkeit stammenden Einnahmen ist.

What is needed

Füllen Sie das folgende Formular für das Ansuchen: ##2## aus.
Es werden die vollständigen Unterlagen benötigt, die das Ansuchen begründen. Zum Beispiel:
  • Zulassungsbescheinigung, aus der die Zweckbestimmung des Fahrzeugs hervorgeht;
  • Lizenz, verwaltungsrechtliche Konzession, Gemeindebewilligung, Führerschein, Erkennungsausweis oder andere geeignete Unterlagen, die den ausgeübten Beruf oder die ausgeübte Tätigkeit belegen;
  • Bescheinigung über die Erteilung der Mehrwertsteuernummer für natürliche Personen, aus der die ausgeübte Tätigkeit hervorgeht;
  • Dokumente zum Nachweis, dass Sie eine freiberufliche Tätigkeit oder eine unternehmerische Tätigkeit ausüben und, dass das betroffene Fahrzeug zur Ausübung dieser Tätigkeit dient (folglich Unterlagen die nachweisen, dass dieses Fahrzeug wesentlich für die Ausübung dieser Tätigkeit ist - dass diese ohne die Verwendung dieses Fahrzeuges nicht ausgeübt werden kann - und für die Erzielung der Erträge dieser Tätigkeit relevant ist.
Der Personalausweis der antragstellenden Person muss vorgelegt werden.
Gegebenenfalls wir eine Vollmacht benötigt. Dies gilt für einen Antrag auf Aufhebung in Bezug auf verwaltungsmäßige Sperren oder Stilllegungen von Fahrzeugen, die auf eine andere Person zugelassen sind. In diesem Fall ist zusätzlich die Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin beizulegen.

Dieser Dienst ist kostenlos.

 


How to apply

Füllen Sie das oben genannte Formular aus und fügen Sie die für die Anfrage erforderlichen Unterlagen bei.
Reichen Sie das Ansuchen ein über:
  • E-Mail an die Adresse zwangseintreibung@suedtirolereinzugsdienste.it oder
  • PEC an die Adresse se.aar.bz@legalmail.it (verpflichtend für Unternehmen und Freiberufler bzw. Freiberuflerinnen) oder
  • persönlich, nach vorheriger Terminvereinbarung, am Sitz der Südtiroler Einzugsdienste AG in Bozen, Schlachthofstraße 53/b, 3. Stock, oder
  • per Post an die Südtiroler Einzugsdienste AG, J. Mayr-Nusser-Straße 62/D, 39100 Bozen..

What follows

Die Gesellschaft prüft, ob das Formular innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Zustellung der Akte eingereicht wurde und ob die beigefügten Unterlagen Ihr Ansuchen begründen, und:

  • bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen Maßnahme über die Aufhebung der Vorankündigung einer verwaltungsmäßigen Sperre/Stilllegung;
  • ist dies nicht der Fall, wird Ihr Antrag abgelehnt.

Sie erhalten die Bescheide entsprechend der im Formular für das Ansuchen getroffenen Wahl, und zwar per:

  • PEC (verpflichtend für Unternehmen und Freiberufler/Freiberuflerinnen), oder
  • Einschreiben, oder
  • persönlich, nach telefonischer Kontaktaufnahme oder E-Mail-Benachrichtigung durch die Gesellschaft, am Sitz der Südtiroler Einzugsdienste AG in Bozen, Schlachthofstraße 53/b, 3. Stock, oder durch eine bevollmächtigte Person am Sitz der Gesellschaft; in diesem Fall muss die Person eine Vollmacht vorweisen.

Timings and deadlines

  • Sie können das Ansuchen innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum stellen, an dem Ihnen die Vorankündigung einer verwaltungsmäßigen Sperre oder Stilllegung zugestellt wurde;
  • Die Gesellschaft bearbeitet Ihr Ansuchen, sofern es vollständig ist, innerhalb von 30 Tagen ab dessen Einreichung; andernfalls fordert sie die notwendigen Ergänzungen an.

Frequently asked questions

Kann ich verhindern, dass die verwaltungsmäßige Sperre oder Stilllegung eingetragen wird, wenn mein Fahrzeug für meine Arbeit unentbehrlich ist?

Ja, Sie können dies verhindern. Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Vorankündigung das Ansuchen auf Aufhebung stellen und nachweisen, dass das Fahrzeug für die Ausübung Ihrer Tätigkeit oder Ihres Berufs unentbehrlich ist, wird die verwaltungsmäßige Sperre oder Stilllegung nicht eingetragen. Sie müssen alle Unterlagen beifügen, die belegen, dass Sie das Fahrzeug für Ihre Arbeit nutzen.

Wie kann ich das Ansuchen auf Aufhebung der Vorankündigung einer verwaltungsmäßige Sperre oder Stilllegung stellen?

Sie müssen das entsprechende Formular ausfüllen, die erforderlichen Unterlagen (wie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs, die Mehrwertsteuernummer usw.) beifügen und alles per PEC, E-Mail, Post oder persönlich (nach Terminvereinbarung) einreichen. Die Adressen und Einzelheiten sind in der Dienstleistungsbeschreibung angegeben.

Was passiert, wenn ich das Ansuchen nicht innerhalb von 30 Tagen einreiche?

Wenn Sie das Ansuchen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Vorankündigung einreichen, trägt die Südtiroler Einzugsdienste AG die verwaltungsmäßige Sperre oder Stilllegung auf Ihr Fahrzeug ein. Sobald die verwaltungsmäßige Sperre oder Stilllegung eingetragen ist, dürfen Sie das Fahrzeug nicht mehr nutzen, bis Sie die Schuld begleichen oder von der Südtiroler Einzugsdienste AG die Aussetzung der verwaltungsmäßigen Sperre oder Stilllegung gemäß dem vorgesehenen Verfahren erhalten.

Erhalte ich eine Benachrichtigung, bevor die verwaltungsmäßige Sperre oder Stilllegung auf mein Fahrzeug eingetragen wird?

Ja. Bevor eine verwaltungsmäßige Sperre oder Stilllegung eingetragen wird, erhalten Sie eine Vorankündigung mit dem Kennzeichen des betroffenen Fahrzeugs (oder der betroffenen Fahrzeuge). In der Vorankündigung werden Sie aufgefordert, den geschuldeten Betrag innerhalb von 30 Tagen zu zahlen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht zahlen, wird die Sperre oder Stilllegung eingetragen.


Regulatory reference

Die Rechtsgrundlage ist das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 602/1973, Artikel 86.