Description
Die verwaltungsmäßige Sperre oder Stilllegung ist eine Sicherungsmaßnahme, die Ihnen die Nutzung von eingetragenen beweglichen Gütern, wie zum Beispiel einem Auto, untersagt. Die Maßnahme wird im Öffentlichen Kraftfahrzeugregister (PRA) eingetragen.
Der Dienst sieht die Aufhebung der Vorankündigung einer verwaltungsmäßigen Sperre oder Stilllegung vor. Die verwaltungsmäßige Sperre/Stilllegung wird nicht eingetragen, wenn der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Vorankündigung Folgendes vorgelegt wird:
- das Ansuchen auf Aufhebung der Vorankündigung einer verwaltungsmäßigen Sperre des beruflich genutzten Fahrzeugs;
- der Nachweis, dass das Fahrzeug für die Ausübung der Unternehmenstätigkeit/freiberuflichen Tätigkeit grundlegend ist.
