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Service code: 1566

Antrag für Vollmacht für Verwaltung von Schulden und Verfahren im Rahmen der Zwangseintreibung

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Description

Dienst, der es ermöglicht, einen Dritten mit einer Vollmacht zu beauftragen, die folgenden Tätigkeiten auszuführen, wenn die antragstellende Person dazu nicht in der Lage ist:
  • Anforderung und Erhalt von Informationen und Unterlagen zu Ihren Schulden;
  • Einreichung von Anträgen auf Ratenzahlung, Aussetzung oder anderer Anträge in Bezug auf Ihre Schulden;
  • Entgegennahme allfälliger Mitteilungen und Maßnahmen, die sich aus der Einreichung eines Antrags ergeben.

Das Vollmachtsformular für den Dienst der Zwangseintreibung der Südtiroler Einzugsdienste kann nicht für Angelegenheiten bei anderen Diensten der Gesellschaft verwendet werden.

    Who is the service aimed at?

    Jede Person, die ihre Schuldensituation in Bezug auf Akten der Zwangseintreibung bei den Südtiroler Einzugsdiensten kennen und verwalten möchte, dies jedoch aus irgendeinem Grund nicht selbst tun kann.
    Das können zum Beispiel sein: Zahlungsmahnung, Mitteilung über die Übernahme der Schuldposition, Zahlungsaufforderung, Vorankündigung einer verwaltungsmäßigen Sperre oder Stilllegung, Vorankündigung der Eintragung einer Hypothek, Pfändung und anderes.


    What is needed

    • Das folgende Vollmachtsformular: ##2##;
    • Erkennungsdokument des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin und des Vollmachtnehmers oder der Vollmachtnehmerin.

    How to apply

    Füllen Sie das oben genannte Formular aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen für die Vollmacht bei.
    Reichen Sie die Vollmacht, eventuell auch mit dem entsprechenden Antrag. Nutzen Sie einen dieser Kanäle:
    • per E-Mail an die Adresse: riscossionecoattiva@altoadigeriscossioni.it,
    • per PEC an se.aar.bz@legalmail.it (verpflichtend für Unternehmen und freiberuflich Tätige),
    • persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung am Sitz der Südtiroler Einzugsdienste AG in Bozen, Schlachthofstraße 53/b, 3. Stock,
    • per Post an die Südtiroler Einzugsdienste AG, J. Mayr-Nusser-Straße 62/D, 39100 Bozen.

    What follows

    Die Gesellschaft überprüft die korrekte Ausfüllung des Vollmachtsformulars, das Vorhandensein der erforderlichen Anlagen sowie einer allfälligen Anfrage.

    Im positiven Fall bearbeitet sie den Antrag, andernfalls fordert sie die notwendigen Ergänzungen an.

    Die Mitteilungen und Maßnahmen werden von der Gesellschaft je nach Fall versandt auf demselben Weg, auf dem das Vollmachtsformular eingereicht wurde, oder in der angegebenen Art und Weise, d. h.:

    • per E-Mail, oder
    • per PEC (verpflichtend für Unternehmen und Freiberufler), oder
    • per Einschreiben, oder
    • persönlich, nach telefonischer Kontaktaufnahme/E-Mail durch die Gesellschaft, am Sitz der Südtiroler Einzugsdienste AG in Bozen, Schlachthofstraße 53/b, 3. Stock.


     


    Timings and deadlines

    Die Gesellschaft bearbeitet den Antrag, sofern er vollständig ist, innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum der Einreichung, andernfalls werden Sie um die erforderlichen fehlenden Unterlagen gebeten.
    Die Vollmacht wird mittels des entsprechenden Formulars eingereicht. Sie hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.

    Frequently asked questions

    Beginnt die 6 (sechs) monatige Gültigkeitsdauer der unter Verwendung des entsprechenden Formulars erteilten Vollmacht mit dem Datum, an dem die Vollmacht unterzeichnet oder der Gesellschaft vorgelegt wird?

    Die Gültigkeitsdauer der mit dem entsprechenden Formular eingereichten Vollmacht von 6 (sechs) Monaten beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung der Vollmacht.

    Kann ich eine Person bevollmächtigen, auch wenn es sich nicht um einen Familienangehörigen/eine Familienangehörige oder einen Lebenspartner/eine Lebenspartnerin handelt?

    Ja, Sie können jede Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, es muss sich nicht um einen Familienangehörigen/eine Familienangehörige oder einen Lebenspartner/eine Lebenspartnerin handeln. Es reicht aus, wenn die bevollmächtigte Person die ausgefüllte und unterzeichnete Vollmacht zusammen mit den erforderlichen Erkennungsdokumenten vorlegt.

    Was passiert, wenn meine Vollmacht abläuft, ich aber noch Angelegenheiten zu erledigen habe?

    Wenn Ihre Vollmacht abgelaufen ist (6 Monate nach der Unterzeichnung), ist sie nicht mehr gültig. In diesem Fall müssen Sie eine neue Vollmacht mit aktualisiertem Datum ausfüllen, zusenden und erneut die Erkennungsdokumente beifügen.


    Regulatory reference

    Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.

    Rechtsgrundlagen

    • Artikel 1387 ff. des Zivilgesetzbuches.