web
You’re offline. This is a read only version of the page.
close
Service code: 1562

Finanzierungen der externen Unterstützung für übergemeindliche Zusammenarbeit

Add to Favourites
Loading...
Share

Description

Finanzierung einer externen Beratung zwecks Umsetzung, Entwicklung und Förderung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit im jeweiligen Einzugsgebiet.


Who is the service aimed at?

Gemeinden.


Requirements

Um eine Finanzierung für die externe Begleitung kann angesucht werden.

Vor Unterzeichnung einer zwischengemeindlichen Zusammenarbeit

  • wenn eine zwischengemeindliche Zusammenarbeit angedacht wird;
  • wenn eine zwischengemeindliche Zusammenarbeit konkret geplant wird.

Bei oder nach Unterzeichnung einer zwischengemeindlichen Zusammenarbeit

Wenn die zwischengemeindliche Zusammenarbeit bereits von den zuständigen Organen beschlossen bzw. operativ in Umsetzung ist, um Optimierungen derselben zu erwirken.


What is needed

Für das Ansuchen benötigen Sie:

  • Ansuchen zur Finanzierung der Beratungsleistung vor Unterzeichnung: ##4##;
  • Ansuchen zur Finanzierung der Beratungsleistung bei oder nach Unterzeichnung: ##5##;
  • Ersatzerklärung für die Auszahlung der Finanzierung der Beratungsleistung: ##6##.

Der Dienst ist unentgeltlich.


How to apply

Für das Ansuchen sind die Formulare auszufüllen und samt detailliertem Kostenvoranschlag per PEC an das Amt für Gemeindenfinanzierung zu übermitteln.


What follows

Der Beitrag wird innerhalb von 60 Tagen ab Eingang der vollständigen Dokumentation mit Dekret der Abteilungsdirektorin gewährt.


Timings and deadlines

Die Beitragsansuchen können ganzjährig beim Amt für Gemeindenfinanzierung eingereicht werden.

Die Ausgaben müssen bis zum Ende des auf die Gewährungsmaßnahme oder auf die Anlastung der Ausgabe folgenden Jahres, falls letztere später erfolgt, abgerechnet werden.


Frequently asked questions

In welchem Ausmaß wird die Finanzierung gewährt?

Es wird 80 Prozent von jeder Leistung laut Leistungskatalog finanziert.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung des Beitrages erfolgt nach Vorlage der Ersatzerklärung der getätigten Ausgaben. Es sind keine Teilzahlungen oder Vorschüsse vorgesehen.