Description
Finanzierung einer externen Beratung zwecks Umsetzung, Entwicklung und Förderung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit im jeweiligen Einzugsgebiet.

Finanzierung einer externen Beratung zwecks Umsetzung, Entwicklung und Förderung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit im jeweiligen Einzugsgebiet.
Gemeinden.
Um eine Finanzierung für die externe Begleitung kann angesucht werden.
Wenn die zwischengemeindliche Zusammenarbeit bereits von den zuständigen Organen beschlossen bzw. operativ in Umsetzung ist, um Optimierungen derselben zu erwirken.
Für das Ansuchen benötigen Sie:
Der Dienst ist unentgeltlich.
Für das Ansuchen sind die Formulare auszufüllen und samt detailliertem Kostenvoranschlag per PEC an das Amt für Gemeindenfinanzierung zu übermitteln.
Der Beitrag wird innerhalb von 60 Tagen ab Eingang der vollständigen Dokumentation mit Dekret der Abteilungsdirektorin gewährt.
Die Beitragsansuchen können ganzjährig beim Amt für Gemeindenfinanzierung eingereicht werden.
Die Ausgaben müssen bis zum Ende des auf die Gewährungsmaßnahme oder auf die Anlastung der Ausgabe folgenden Jahres, falls letztere später erfolgt, abgerechnet werden.
Es wird 80 Prozent von jeder Leistung laut Leistungskatalog finanziert.
Die Auszahlung des Beitrages erfolgt nach Vorlage der Ersatzerklärung der getätigten Ausgaben. Es sind keine Teilzahlungen oder Vorschüsse vorgesehen.
Die Finanzierung ist in der 13. Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2024 geregelt: Vereinbarungen zur lokalen Finanzierung.
Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 11 45
E-Mail: gemeindenfinanzierung@provinz.bz.it
PEC: gemeindenfinanzierung.finanzalocale@pec.prov.bz.it
Website: oertliche-koerperschaften.provinz.bz.it