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Service code: 1562

Finanzierung der externen Begleitung für zwischengemeindliche Zusammenarbeit

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Description

Finanzierung der externen Begleitung zwecks Umsetzung, Entwicklung und Förderung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit im jeweiligen Einzugsgebiet.


Who is the service aimed at?

Gemeinden.


Requirements

Um eine Finanzierung für die externe Begleitung kann angesucht werden:

vor Unterzeichnung einer zwischengemeindlichen Zusammenarbeit

  • wenn eine zwischengemeindliche Zusammenarbeit angedacht wird;
  • wenn eine zwischengemeindliche Zusammenarbeit konkret geplant wird.

bei oder nach Unterzeichnung einer zwischengemeindlichen Zusammenarbeit

  • wenn die zwischengemeindliche Zusammenarbeit bereits von den zuständigen Organen beschlossen bzw. operativ in Umsetzung ist, um Optimierungen derselben zu  erwirken.

What is needed

Für das Ansuchen benötigen Sie:

  • ##4##;
  • ##5##;
  • ##6##.

Der Dienst ist unentgeltlich.


How to apply

Für das Ansuchen sind die Formulare auszufüllen und samt detailliertem Kostenvoranschlag per PEC an das Amt für Gemeindenfinanzierung zu übermitteln.


What follows

Der Beitrag wird innerhalb von 60 Tagen ab Eingang der vollständigen Dokumentation mit Dekret der Abteilungsdirektorin gewährt.


Timings and deadlines

Die Beitragsansuchen können ganzjährig beim Amt für Gemeindenfinanzierung eingereicht werden.

Die Ausgaben müssen bis zum Ende des auf die Gewährungsmaßnahme oder auf die Anlastung der Ausgabe folgenden Jahres, falls letztere später erfolgt, abgerechnet werden.


Frequently asked questions

In welchem Ausmaß wird die Finanzierung gewährt?

Es wird 80% von jeder Leistung laut Leistungskatalog finanziert.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung des Beitrages erfolgt nach Vorlage der Ersatzerklärung der getätigten Ausgaben. Es sind keine Teilzahlungen oder Vorschüsse vorgesehen.

 


Regulatory reference

Rechtsgrundlagen