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Service code: 1561

Anregungen und Beschwerden beim Südtiroler Sanitätsbetrieb

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Description

Über diesen Dienst können Bürgerinnen und Bürger Meldungen, Beschwerden oder Vorschläge direkt an die Ämter für Bürgeranliegen des Südtiroler Sanitätsbetriebs senden.


Who is the service aimed at?

Folgende Personen können Anregungen und Beschwerden einreichen: 

  • Bürgerinnen und Bürger, die die Gesundheitsleistung selbst genutzt haben;
  • Personen, die dazu bevollmächtigt wurden. Bei Minderjährigen sind das die Erziehungsberechtigten.
  • Gesetzliche Vertreter der Freiwilligen- und Schutzorganisationen.

What is needed

Um Ihre Beschwerde oder Anregung vorzubringen, können Sie das Formular entweder mit der Hand oder auf dem PC ausfüllen:

  • ##1##;
  • ##2##;
Hier finden Sie ##3##.


How to apply

Sie können Ihre Meldung oder Beschwerde schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail bei den folgenden Ämtern für Bürgeranliegen einreichen. 

Das sind die Büros für Bürgeranliegen im Südtiroler Sanitätsbetrieb:

Amt für Bürgeranliegen im Gesundheitsbezirk Bozen

Lorenz-Böhler-Straße 5, Bozen
Telefon: 0471 439 823
Fax. 0471 438 924
E-Mail: urp.bz@sabes.it
Parteienverkehr: von Montag bis Freitag, von 08:30 bis 12:00 Uhr.

Amt für Bürgeranliegen im Gesundheitsbezirk Meran

G.-Rossini-Straße 7 - Gelbes Gebäude “Doblhof”,  1. Stock, Zimmer 1.22.
Telefon: 0473 264 985
E-Mail: buergeranliegen.me@sabes.it
Parteienverkehr: von Montag bis Freitag, von 08:30 bis 12:00 Uhr.

Amt für Bürgeranliegen im Gesundheitsbezirk Brixen

Dantestraße 51
Telefon: 0472 812 145
Fax. 0472 812 149
E-Mail: buergeranliegen.bx@sabes.it
Parteienverkehr: von Montag bis Donnerstag, von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis16:30 Uhr; am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.

Amt für Bürgeranliegen - Gesundheitsbezirk Bruneck

Spitalsstraße 11, Bruneck
Telefon: 0474 581 004
Fax. 0474 581 001
E-Mail: buergeranliegen.bk@sabes.it
Parteienverkehr: von Montag bis Donnerstag, von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis16:30 Uhr; am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.


What follows

Alle Beschwerden werden registriert und klassifiziert und anschließend an die jeweils zuständige verantwortliche Person weitergeleitet.
Bei einer schriftlichen Beschwerden erhalten Sie eine schriftliche Antwort. Die Antwort basiert auf der Stellungnahme der zuständigen Person und auf weiteren wichtigen Informationen. Wenn nötig, wird auch ein Name genannt.
Anonyme Meldungen, Beschwerden oder Anfragen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet. Sie werden zur Kenntnis genommen, es wird jedoch keine Stellungnahme verlangt. 
Weniger komplexe Meldungen sowie kleine Beanstandungen oder Hinweise sind oft mit dem Namen versehen. Diese werden von den Bürgerbeauftragten der Büros für Bürgeranliegen direkt mit den zuständigen Verantwortlichen bearbeitet und auch sofort gelöst.
In besonders schwierigen Fällen wird in Absprache mit der Person, die sich gemeldet hat, ein direktes Gespräch mit den betreffenden Verantwortlichen geführt.

Beschwerden, die eine explizite Schadenersatzforderung enthalten, werden an die zuständigen Stellen für Rechtstreitigkeiten in den Gesundheitsbezirken weitergeleitet. Diese leiten dann gegebenenfalls ein Verfahren bei der Versicherungsgesellschaft ein. 

Auch Bemerkungen, Einsprüche oder Beschwerden von der Volksanwaltschaft werden nach diesem Verfahren aufgenommen und beantwortet.


Timings and deadlines

Die Meldungen oder Anfragen werden innerhalb von 30 Tagen schriftlich beantwortet. Sollte eine endgültige Antwort innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, erhalten Sie eine vorübergehende Antwort.

 


Frequently asked questions

Wann kann ich einen Rekurs bei der gemischten Schlichtungskommission einreichen?

Wenn Sie eine Meldung oder Beschwerde beim Amt für Bürgeranliegen eingereicht haben und die erhaltene Antwort oder die Behandlung für Sie nicht zufriedenstellend ist, können Sie sich an die gemischte Schlichtungskommission wenden. Weitere Informationen finden Sie in diesem Dienst: Gemischte Schlichtungskommission.

Wann kann ich Rekurs bei der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen einlegen?

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie aufgrund eines ärztlichen Diagnose- oder Behandlungsfehlers oder aufgrund einer unterlassenen oder nicht ordnungsgemäß erfolgten Aufklärung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können Sie sich in Bezug auf Arzthaftungsfragen an die Schlichtungsstelle wenden. Weitere Informationen finden Sie in diesem Dienst: Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen.

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie im Flyer der ##10##.

 


Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

  • Landesgesetz Nr. 17 von 1993 und Dekret des Landeshauptmanns Nr. 21/1994;
  • Gesetz Nr. 241 vom 7.8.1990 in geltender Fassung;
  • Landesgesetz Nr. 9 vom 2.10.2006.

Hier können Sie die Datenschutzerklärung lesen: ##2##.