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Über diesen Dienst können Bürgerinnen und Bürger Meldungen, Beschwerden oder Vorschläge direkt an die Ämter für Bürgeranliegen des Südtiroler Sanitätsbetriebs senden.

Über diesen Dienst können Bürgerinnen und Bürger Meldungen, Beschwerden oder Vorschläge direkt an die Ämter für Bürgeranliegen des Südtiroler Sanitätsbetriebs senden.
Folgende Personen können Anregungen und Beschwerden einreichen:
Um Ihre Beschwerde oder Anregung vorzubringen, können Sie das Formular entweder mit der Hand oder auf dem PC ausfüllen:
Sie können Ihre Meldung oder Beschwerde schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail bei den folgenden Ämtern für Bürgeranliegen einreichen.
Das sind die Büros für Bürgeranliegen im Südtiroler Sanitätsbetrieb:
Lorenz-Böhler-Straße 5, Bozen
Telefon: 0471 439 823
Fax. 0471 438 924
E-Mail: urp.bz@sabes.it
Parteienverkehr: von Montag bis Freitag, von 08:30 bis 12:00 Uhr.
G.-Rossini-Straße 7 - Gelbes Gebäude “Doblhof”, 1. Stock, Zimmer 1.22.
Telefon: 0473 264 985
E-Mail: buergeranliegen.me@sabes.it
Parteienverkehr: von Montag bis Freitag, von 08:30 bis 12:00 Uhr.
Dantestraße 51
Telefon: 0472 812 145
Fax. 0472 812 149
E-Mail: buergeranliegen.bx@sabes.it
Parteienverkehr: von Montag bis Donnerstag, von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis16:30 Uhr; am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Spitalsstraße 11, Bruneck
Telefon: 0474 581 004
Fax. 0474 581 001
E-Mail: buergeranliegen.bk@sabes.it
Parteienverkehr: von Montag bis Donnerstag, von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis16:30 Uhr; am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Beschwerden, die eine explizite Schadenersatzforderung enthalten, werden an die zuständigen Stellen für Rechtstreitigkeiten in den Gesundheitsbezirken weitergeleitet. Diese leiten dann gegebenenfalls ein Verfahren bei der Versicherungsgesellschaft ein.
Auch Bemerkungen, Einsprüche oder Beschwerden von der Volksanwaltschaft werden nach diesem Verfahren aufgenommen und beantwortet.
Die Meldungen oder Anfragen werden innerhalb von 30 Tagen schriftlich beantwortet. Sollte eine endgültige Antwort innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, erhalten Sie eine vorübergehende Antwort.
Wenn Sie eine Meldung oder Beschwerde beim Amt für Bürgeranliegen eingereicht haben und die erhaltene Antwort oder die Behandlung für Sie nicht zufriedenstellend ist, können Sie sich an die gemischte Schlichtungskommission wenden. Weitere Informationen finden Sie in diesem Dienst: Gemischte Schlichtungskommission.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie aufgrund eines ärztlichen Diagnose- oder Behandlungsfehlers oder aufgrund einer unterlassenen oder nicht ordnungsgemäß erfolgten Aufklärung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können Sie sich in Bezug auf Arzthaftungsfragen an die Schlichtungsstelle wenden. Weitere Informationen finden Sie in diesem Dienst: Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer der ##10##.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Hier können Sie die Datenschutzerklärung lesen: ##2##.
Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100, Bozen
PEC: admin@pec.sabes.it
Website: www.sabes.it