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Über diesen Dienst können Bürgerinnen und Bürger Meldungen, Beschwerden oder Vorschläge direkt an die Ämter für Bürgeranliegen des Südtiroler Sanitätsbetriebs senden.

Über diesen Dienst können Bürgerinnen und Bürger Meldungen, Beschwerden oder Vorschläge direkt an die Ämter für Bürgeranliegen des Südtiroler Sanitätsbetriebs senden.
Folgende Personen können Anregungen und Beschwerden einreichen:
Um Ihre Beschwerde oder Anregung vorzubringen, können Sie das Formular entweder mit der Hand oder auf dem PC ausfüllen:
Hier finden Sie ##3##.
Sie können Ihre Meldung oder Beschwerde schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail bei den folgenden Ämtern für Bürgeranliegen einreichen.
Das sind die Büros für Bürgeranliegen im Südtiroler Sanitätsbetrieb:
Lorenz-Böhler-Straße 5, Bozen
Telefon:+39 0471 43 98 23
E-Mail: urp.bz@sabes.it
Montag bis Freitag: von 8:30 bis 12:00 Uhr.
G.-Rossini-Straße 7 - Gelbes Gebäude “Doblhof”, 1. Stock, Zimmer 1.22.
Telefon: +39 0473 26 49 85
E-Mail: buergeranliegen.me@sabes.it
Montag bis Freitag: von 8:30 bis 12:00 Uhr.
Dantestraße 51
Telefon: +39 0472 81 21 45
E-Mail: buergeranliegen.bx@sabes.it
Montag bis Donnerstag: von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:30 Uhr.
Freitag: von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Spitalsstraße 11, Bruneck
Telefon: +39 0474 58 10 04
E-Mail: buergeranliegen.bk@sabes.it
Montag bis Donnerstag: von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:30 Uhr.
Freitag: von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Alle Beschwerden werden registriert und klassifiziert und anschließend an die jeweils zuständige verantwortliche Person weitergeleitet.
Bei einer schriftlichen Beschwerden erhalten Sie eine schriftliche Antwort. Die Antwort basiert auf der Stellungnahme der zuständigen Person und auf weiteren wichtigen Informationen. Wenn nötig, wird auch ein Name genannt.
Anonyme Meldungen, Beschwerden oder Anfragen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet. Sie werden zur Kenntnis genommen, es wird jedoch keine Stellungnahme verlangt.
Weniger komplexe Meldungen sowie kleine Beanstandungen oder Hinweise sind oft mit dem Namen versehen. Diese werden von den Bürgerbeauftragten der Büros für Bürgeranliegen direkt mit den zuständigen Verantwortlichen bearbeitet und auch sofort gelöst.
In besonders schwierigen Fällen wird in Absprache mit der Person, die sich gemeldet hat, ein direktes Gespräch mit den betreffenden Verantwortlichen geführt.
Beschwerden, die eine explizite Schadenersatzforderung enthalten, werden an die zuständigen Stellen für Rechtstreitigkeiten in den Gesundheitsbezirken weitergeleitet. Diese leiten dann gegebenenfalls ein Verfahren bei der Versicherungsgesellschaft ein.
Auch Bemerkungen, Einsprüche oder Beschwerden von der Volksanwaltschaft werden nach diesem Verfahren aufgenommen und beantwortet.
Die Meldungen oder Anfragen werden innerhalb von 30 Tagen schriftlich beantwortet. Sollte eine endgültige Antwort innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, erhalten Sie eine vorübergehende Antwort.
Wenn Sie eine Meldung oder Beschwerde beim Amt für Bürgeranliegen eingereicht haben und die erhaltene Antwort oder die Behandlung für Sie nicht zufriedenstellend ist, können Sie sich an die gemischte Schlichtungskommission wenden. Weitere Informationen finden Sie in diesem Dienst: Gemischte Schlichtungskommission.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie aufgrund eines ärztlichen Diagnose- oder Behandlungsfehlers oder aufgrund einer unterlassenen oder nicht ordnungsgemäß erfolgten Aufklärung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können Sie sich in Bezug auf Arzthaftungsfragen an die Schlichtungsstelle wenden. Weitere Informationen finden Sie in diesem Dienst: Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer der ##10##.
Hier können Sie die Datenschutzerklärung lesen: ##2##.
Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100, Bozen
PEC: admin@pec.sabes.it
Website: www.sabes.it