Description
Wenn Sie eine Akte der Zwangseintreibungsphase (z. B. Zahlungsmahnung, Beschlagnahme, Mitteilung über die Übernahme einer Schuldposition, Mahnung, Zahlungsaufforderung, Vorankündigung einer verwaltungsmäßigen Sperre/Stilllegung, Vorankündigung einer Hypothek und Pfändung) erhalten haben, können Sie die Zahlung des Betrags in Raten verlangen.
Die ausstehende Schuld die gegenüber der Gläubigerkörperschaft/en besteht kann in Raten gezahlt werden. Folgende Kosten werden gleichmäßig auf die einzelnen Raten verteilt:
- Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, erhöht um 2 Prozentpunkte, bis zum Zeitpunkt der Einreichung des Ratenzahlungsantrags;
- Kosten, die durch das Zwangseintreibungsverfahren entstehen.
Der Mindestbetrag jeder monatlichen Zahlungsrate beträgt 30 Euro. Die maximale Anzahl der monatlichen Raten, die gewährt werden können, entspricht:
- 72 Raten für Beträge bis zu 10.000 Euro;
- 120 Raten für Beträge über 10.000 Euro.
Die Berechnung des Ratenzahlungsplans erfolgt durch Festlegung konstanter Raten mit dem Verfahren der Annuitätentilgung. Auf jede Rate werden außerdem Ratenzinsen erhoben, die dem um einen Prozentpunkt erhöhten gesetzlichen Zinssatz entsprechen.
