Description
Die Gemeinden können um Beiträge für die Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft ansuchen, wenn sie zwischengemeindlich zusammenarbeiten.
Höhe des Beitrags:
- 50 % des Auftragsvolumens bei Zusammenarbeit in drei nicht prioritären Sachbereichen;
- 80 % des Auftragsvolumens bei Entwicklung der Ausweisung des Siedlungsgebietes auf Grundlage einer vertiefenden landschaftlichen Analyse;
- 80 % des Auftragsvolumens bei Zusammenarbeit in insgesamt mindestens drei prioritären Sachbereichen.
