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Service code: 1516

Beiträge an Genossenschaften für Kapitalisierung und Investitionen

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Description

Der Dienst sieht Förderungen zu Gunsten von Sozialgenossenschaften und besonderen Arten von Arbeitsgenossenschaften für die Finanzierung von Investitionen vor.

Die Beiträge werden im Rahmen der europäischen De-minimis-Regelung vergeben.


Who is the service aimed at?

Genossenschaftliche Körperschaften.


Requirements

Die vorgesehenen Fördermassnahmen können von folgenden Genossenschaftstypen beansprucht werden: Genossenschaften:

  • die in das Genossenschaftsregister der Autonomen Provinz Bozen eingetragen und „aktiv” sind;
  • die ihren Sitz in der Provinz Bozen haben und ihre Tätigkeit überwiegend dort ausüben.

Darüber hinaus müssen diese Genossenschaften in die folgenden Kategorien fallen:

  • Sozialgenossenschaften („Typ A” oder „Typ B”);
  • Produktions- und Arbeitsgenossenschaften, die zu mindestens 60 % aus männlichen und weiblichen Arbeitskräften bestehen, die aus einem der folgenden Gründe entlassen wurden: infolge eines Konkurses oder eines anderen Insolvenzverfahrens, der endgültigen Schließung des Unternehmens oder eines erheblichen Personalabbaus;
  • Produktions- und Arbeitsgenossenschaften, die die Leitung eines Unternehmens übernehmen und sich zu mindestens 60 Prozent aus männlichen und weiblichen Arbeitskräften zusammensetzen, die seit mindestens einem Jahr in dem zu übernehmenden Unternehmen beschäftigt sind; 
  • Genossenschaftliche Körperschaften, die innovative oder sozial wertvolle unternehmerische Tätigkeiten ausüben;
  • Genossenschaftliche Körperschaften, die unternehmerische Tätigkeiten ausüben, unter besonderer Berücksichtigung der Berufsausbildung und Arbeitsvermittlung von Frauen und Jugendlichen sowie Weiterbildung, Umschulung und beruflichen Eingliederung von Personen mit Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. Diese Ziele müssen sich aus den Statuten ergeben und ein überwiegendes Gewicht bei den Aktivitäten der Genossenschaft haben.

Ausgaben

Zuschussfähig sind Ausgaben für:

  • Bildung von Anfangskapital und anschließende Kapitalerhöhungen;
  • Erwerb, Bau, Renovierung, Umbau, Erweiterung und Modernisierung von Gebäuden, die für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens genutzt werden sollen;
  • Ankauf von Maschinen, Geräten, Anlagen und Fahrzeugen, die ausschließlich für den Betrieb des Unternehmens verwendet werden können.

Beibehaltung der Förderungen

Die Gewährung der Förderungen bringt die Verpflichtung mit sich, die Arbeiten und Vermögenswerte, für die die Förderungen gewährt wurden, in den folgenden Zeiträumen nicht zu veräußern oder anderweitig zweckzuentfremden:

  • 10 Jahre für den Erwerb, die Errichtung, die Renovierung, den Umbau, die Erweiterung und die Modernisierung von Gebäuden, die für eine gewerbliche Tätigkeit genutzt werden sollen;
  • 5 Jahre für den Erwerb von Maschinen, Ausrüstungen, Anlagen und Fahrzeugen, die ausschließlich für die Nutzung im Rahmen der Unternehmenstätigkeit bestimmt sind.

Während des gesamten Bewilligungszeitraums müssen die für den Genossenschaftstyp, für den die Förderungen gewährt wurden, festgelegten Auflagen eingehalten werden (z. B. Einhaltung der 30% Quote von benachteiligten Personen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Arbeitnehmer bei Sozialgenossenschaften des Typs B).


What is needed

Folgende Unterlagen müssen dem Beitragsantrag beigefügt werden:

  1. Betriebsentwicklungsplan, der folgendes beinhaltet:
  • Entstehung und wichtigste Ereignisse der Genossenschaft;
  • ausgeübte Tätigkeit (Sitz des Unternehmens, angebotene Dienstleistung, Empfänger der Dienstleistung);
  • Finanzierungsplan;
  • Geplante Investitionen (Zeitplan, Investitionsziel, erwartete Ergebnisse);
  1. eine Kopie des unterzeichneten Mietvertrags;
  2. nur für Genossenschaften des „Typs B”: ausführlicher Bericht über das benachteiligte eingegliederte Personal.

Für das Fördergesuch ist die vorgesehene Stempelgebühr zu entrichten. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.


How to apply

Förderungsansuchen sind ausschließlich über den myCIVIS-Dienst einzureichen.


What follows

Nach Eingang des Antrags erhält die Genossenschaft per PEC und direkt über das entsprechende Portal in myCIVIS eine Mitteilung über die Einleitung des Beitragsverfahrens.

Innerhalb von 120 Tagen, unbeschadet der Unterbrechungen gemäß Artikel 4 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 (Regelung des Verwaltungsverfahrens), wird das Konzessionsverfahren abgeschlossen und die Genossenschaft erhält die entsprechende Mitteilung über die PEC.


Timings and deadlines

Der Auszahlungsantrag muss bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Beitrag gewährt wurde, ausschließlich über den Dienst myCIVIS vorgelegt werden.

Die Ausgaben für mehrjährige Projekte, die in dem vom zuständigen Amt genehmigten Zeitplan enthalten sind, müssen bis Dezember des Jahres abgerechnet werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Ausgaben verbucht wurden.


Frequently asked questions