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Service code: 1515

Beiträge für Ausbildung und Beratung zugunsten von genossenschaftlichen Körperschaften

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Description

Förderungen zugunsten von genossenschaftlichen Körperschaften, die Beratungs- und Ausbildungsinitiativen durchführen.

Who is the service aimed at?

Genossenschaftliche Körperschaften, die in das Landesregister der genossenschaftlichen Körperschaften der Autonomen Provinz Bozen eingetragen sind und ihre Tätigkeit hauptsächlich in Südtirol ausüben.

Ausgenommen sind Wohn- und Parkhausbaugenossenschaften sowie Raiffeisenkassen und Kreditgarantiekonsortien (Confidi).


Requirements

Förderfähige Ausgaben

Förderfähige Mindestausgabe: mindestens 2.500 Euro pro Gesuch.


Förderfähige Höchstausgabe: höchstens 60.000 Euro pro Gesuch.

Es können mehrere Fördergesuche pro Jahr gestellt werden.

Förderfähige Initiativen

Die Beiträge können im Ausmaß von 50% der zulässigen Ausgaben, unter Anwendung der De-minimis-Regelung, für folgende Vorhaben gewährt werden:
 

  1. Aus- und Weiterbildung des Personals, der Verwalter/Verwalterinnen und der Mitglieder, die eine regelmäßige Tätigkeit in jener genossenschaftlichen Körperschaft ausüben, die den Antrag stellt.
  2. Beratung und Weiterbildung zum Thema Digitalisierung, um die Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern
  3. Beratung:
    • um die Entwicklung der Genossenschaft im Hinblick auf Marktpräsenz, Produktivitätssteigerungen, Prozessoptimierung und Organisationsmanagement auszubauen;
    • zum Thema Marktforschung,
zur Verbesserung der Produktionstechnologien und Marketingtechniken;
    • für den Beginn einer neuen Tätigkeit;
    • zur Ausarbeitung von Systemen zur beruflichen Integration von benachteiligten Menschen.
  1. Machbarkeitsstudien sowie verwaltungstechnische und organisatorische Begleitung (Tutoring) in der Phase der Aufnahme der Tätigkeit und im Falle relevanter Betriebsreorganisationen
  2. obligatorische Ausbildungskurse des Personals (es werden nur Kurse für Genossenschaften in den ersten drei Jahren nach der Gründung finanziert).


Für die Verfolgbarkeit der Geldflüsse wird ein einheitlicher Projektcode (CUP) vergeben. Der vom zuständigen Amt mitgeteilte CUP-Code muss auf allen buchhalterischen Unterlagen und Zahlungsnachweisen (z.B. Rechnungen und Bankbelegen) angeführt werden.


What is needed

  • ##3##
  • ##4##

Für das Fördergesuch ist die vorgesehene Stempelgebühr zu entrichten. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.


How to apply

Die Anträge samt Anlagen müssen unter Verwendung der entsprechenden Formulare (siehe „Was benötigen Sie“) erstellt, in ein PDF umgewandelt, digital unterzeichnet und in einer einzigen Mitteilung an die PEC-Adresse gen.coop@pec.prov.bz.it gesendet werden.

What follows

Das zuständige Amt nimmt den Antrag entgegen und prüft die Voraussetzungen.

Nach Eingang des Antrags erhält die genossenschaftliche Körperschaft mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) eine Mitteilung über die Einleitung des Beitragsverfahrens und den einheitlichen Projektcode (CUP).

Wird der Antrag angenommen, so wird der Beitrag in Höhe von 50% der zulässigen Ausgabe gewährt.

Timings and deadlines

  • Der Beitragsantrag muss vor Beginn des entsprechenden Vorhabens eingereicht werden.
  • Innerhalb von 120 Tagen, vorbehaltlich der Unterbrechungen gemäß Artikel 4 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 (Regelung des Verwaltungsverfahrens), wird das Verfahren abgeschlossen und die genossenschaftliche Körperschaft erhält die entsprechende Mitteilung mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC).
  • Der Auszahlungsantrag muss bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Beitrag gewährt wurde, eingereicht werden.
  • Die Ausgaben für mehrjährige Projekte, die in dem vom zuständigen Amt genehmigten Zeitplan enthalten sind, müssen bis Dezember des Jahres abgerechnet werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Ausgaben verbucht wurden.

Frequently asked questions

Können Rechnungen, die vor der Gesuchstellung ausgestellt wurden, abgerechnet werden?

 
Nein, die Rechnungen müssen nach Gesuchstellung ausgestellt sein.
 

Bis wann wird der Beitrag ausgezahlt?

 
Innerhalb von maximal 150 Tagen nach Einreichung des Auszahlungsantrags.
 

Muss der CUP (einheitlicher Projektcode) auf allen Rechnungen angegeben werden?

 
Ja
 

Wie kann ich die Stempelmarke von 16 Euro bezahlen?

 
1. Physische Stempelmarke:
Sie erwerben eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro und tragen den eindeutigen elektronischen Kodex dieser Marke auf der ersten Seite des Antragsformulars ein. Die Marke darf ausschließlich für dieses Dokument verwendet werden und ist gemäß Art. 37 DPR 642/1972 für 3 Jahre aufzubewahren.
2. Virtuelle Stempelmarke:
falls Sie als Wirtschaftsteilnehmer eine Ermächtigung der Agentur für Einnahmen besitzen, können Sie die Stempelsteuer elektronisch zahlen. Die Zahlung erfolgt dann über das entsprechende Online-System der Steuerbehörde und wird im Antrag vermerkt.
3. Befreiung:
Falls Ihre genossenschaftliche Körperschaft im RUNTS eingetragen ist und gemäß Art. 82 des Kodex des Dritten Sektors (GvD 117/2017) von der Stempelsteuer befreit ist, entfällt die Zahlung.