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Service code: 1507

Studienbeihilfe für den Studiengang Medicine and Surgery in Bozen

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Description

Die Autonome Provinz Bozen vergibt jedes Jahr Stipendien für den sechsjährigen englischsprachigen Studiengang “Medicine and Surgery” am Universitären Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe in Bozen aus, der in Zusammenarbeit mit der Università Cattolica del Sacro Cuore angeboten wird. Der Bruttobetrag der Studienbeihilfe beläuft sich auf 22.500 Euro.


Who is the service aimed at?

Studierende, die im Studiengang “Medicine and Surgery” in Bozen immatrikuliert sind. 


Requirements

Um die Beihilfe zu beantragen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines nicht zur EU gehörenden Staates nach dem jeweils geltenden Landesrecht;
  • Alter von nicht mehr als 50 Jahren;
  • Immatrikulation im Studiengang “Medicine and Surgery” in Bozen;
  • Zweisprachigkeitsnachweis Deutsch/Italienisch mindestens Niveau B2 (weitere Informationen zum Zweisprachigkeitsnachweis finden Sie auf der offiziellen Website zur Zweisprachigkeitsprüfung in Südtirol );
  • die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung;
  • keine strafrechtlichen Verurteilungen oder strafrechtliche Verfahren.

What is needed

  • ##3##;
  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises;
  • ##1##;
  • ##5##;
  • ##7##;

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


How to apply

Um die Beihilfe zu beantragen, lesen Sie bitte den Kriterienbeschluss Nr. 666/2025 und reichen Sie Ihren Antrag per E-Mail an: pbb.ges@provinz.bz.it oder per PEC an: pfc.pbb.san@pec.prov.bz.it ein oder geben Sie ihn persönlich beim Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen ab.


What follows

Die Studienbeihilfe wird für die Mindestdauer des Studiengangs (sechs Jahre) gewährt und in fünf Raten pro Studienjahr ausgezahlt, nachdem die Universität dem Land Südtirol den Eingang der Studiengebühren bestätigt hat.

Die während des Studiums vorgesehenen praktischen Pflichteile der Ausbildung erfolgen in deutscher und italienischer Sprache in den Einrichtungen des Südtiroler Sanitätsbetriebes und des landesweiten Krankenhausnetzwerks.

Wichtig. Wenn Sie einen Studienplatz annehmen, verpflichten Sie sich, 4 Jahre lang im öffentlichen Südtiroler Gesundheitsdienst der Autonomen Provinz Bozen zu arbeiten. Diese Verpflichtung muss innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss der Facharztausbildung oder der Ausbildung in Allgemeinmedizin erfüllt werden. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen Sie 70 % der erhaltenen Bruttobezüge zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zurückzahlen. Wenn Sie Ihr Medizinstudium hingegen abbrechen, müssen Sie 50 % der erhaltenen Bruttobezüge zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zurückzahlen.

 


Timings and deadlines

Die Studierenden können zu jedem Zeitpunkt innerhalb eines akademischen Jahres die Landesförderung beantragen.


Frequently asked questions

Wie erhalte ich eine Zweisprachigkeitsbescheinigung?

Sie können sich an die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen wenden (zweisprachigkeitspruefungen.provinz.bz.it/de).

Ich habe bereits ein Bescheinigung für eine Sprache (Italienisch oder Deutsch). Ist das ausreichend?

Nein, Sie benötigen eine Bescheinigung, mit der die Kenntnis beider Sprachen (Italienisch und Deutsch) nachgewiesen wird. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen (zweisprachigkeitspruefungen.provinz.bz.it/de).

Muss ich einen Wohnsitz in Südtirol haben?

Nein, das ist nicht erforderlich.

Welche rechtlichen Folgen ergeben sich bei einem Studienabbruch?

Wenn Sie Ihr Medizinstudium abbrechen, müssen Sie 50 % der erhaltenen Bruttobezüge zurückzahlen, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen.

Was passiert, wenn ich nach dem Studium nicht in Südtirol arbeiten möchte?

Wenn Sie das Stipendium annehmen und dann nicht 4 Jahre lang im öffentlichen Südtiroler Gesundheitswesen arbeiten, müssen Sie 70 % der erhaltenen Bezüge zurückzahlen, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen.


Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter: Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen