Description
Gewährung von Vergünstigungen für gewerbliche Schutzrechte. Ziel der Maßnahme ist es, die Unternehmen dabei zu fördern und zu unterstützen, Patente und andere gewerbliche Schutzrechte zu erlangen, zu validieren und zu verteidigen.

Gewährung von Vergünstigungen für gewerbliche Schutzrechte. Ziel der Maßnahme ist es, die Unternehmen dabei zu fördern und zu unterstützen, Patente und andere gewerbliche Schutzrechte zu erlangen, zu validieren und zu verteidigen.
KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit Produktionseinheit in der Provinz Bozen.
Begünstigte sind Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Produktionsstätten in der Provinz Bozen, sofern sie ordnungsgemäß in das Unternehmensregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Unternehmen, die Beihilfen erhalten, müssen ihre Produktionseinheit mindestens vier Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Beihilfegewährung in der Provinz Bozen aufrechterhalten.
Beihilfeantrag:
Um den Beihilfeantrag einzureichen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:
##1##.
Die Kosten für die Einreichung des Antrags belaufen sich auf 16 Euro, was dem Wert der Stempelmarke entspricht.
Rechnungslegung:
Für die Rechnungslegung von Anträgen müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:
##20##;
Für die Abrechnung müssen die elektronischen Rechnungen den CUP enthalten. Der Webdienst der Agentur der Einnahmen ermöglicht die Integration des CUP in elektronische Rechnungen ##7##
Wenn der CUP-Code nicht auf der Rechnung angegeben ist:
Für vor dem 31. Mai 2023 ausgestellte Rechnungen ##6##
Für nach dem 31. Mai 2023 ausgestellte Rechnungen ##7##
Hinweis: Die in den Rechnungslegungen enthaltenen Ausgaben müssen ordnungsgemäß bestritten worden sein, d.h. alle Rechnungen und Personalkosten müssen vor der Einreichung der Rechnungslegungen bezahlt worden sein.
Nein, nur Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, mit Produktionsstätten in der Provinz Bozen können einen Antrag stellen, sofern sie ordnungsgemäß im Unternehmensregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Unternehmen, die Beihilfen erhalten, müssen ihre Produktionseinheit mindestens vier Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Beihilfegewährung in der Provinz Bozen aufrechterhalten.
Für Anträge, die ab dem 24. April 2023 eingereicht wurden, kann die Erklärung fehlender CUP nur dann beigefügt werden, wenn der CUP (einheitlicher Projektcode) nach der Ausstellung der Rechnung oder der Honorarnote mitgeteilt wurde.
Nein, die Stempelmarke muss nur für die Einreichung des Beihilfeantrags gekauft werden. Die Stempelmarke darf nur für einen Antrag verwendet werden und muss gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Republik (DPR) 642/1972 drei Jahre lang aufbewahrt werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Rechtsgrundlagen:
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##4##.
Garibaldi-Straße 14, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 37 14
E-mail: innovation@provinz.bz.it
PEC: innovation.innovazione@pec.prov.bz.it
Website: innovation-forschung.provinz.bz.it
Parteienverkehr: