Description
Antrag auf Zuschüsse zugunsten der Genossenschaftsverbände, für:
- die Aufsichtstätigkeit über die Mitgliedsgenossenschaften;
- die Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung der Zusammenarbeit.

Antrag auf Zuschüsse zugunsten der Genossenschaftsverbände, für:
Vertretungsverbände der genossenschaftlichen Körperschaften, die nach regionalem Recht anerkannt sind.
Beiträge sind für die folgenden Arten von Ausgaben vorgesehen:
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.
Die Anträge müssen unter Verwendung der vom zuständigen Landesamt vorbereiteten Formulare erstellt und in das PDF-Format umgewandelt werden.
Die Anträge sind mit digitaler Signatur zu unterzeichnen und bis Februar des Bezugsjahres in einer einzigen Mitteilung an die PEC-Adresse gen.coop@pec.prov.bz.it zu senden.
Nach Eingang des Antrags erhält die Genossenschaft mittels zertifizierte elektronische Post (PEC) eine Mitteilung über die Einleitung des Beitragsverfahrens.
Innerhalb von 150 Tagen, vorbehaltlich der Unterbrechungen gemäß Artikel 4 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 (Regelung des Verwaltungsverfahrens), wird das Konzessionsverfahren abgeschlossen und die Genossenschaft erhält die entsprechende Mitteilung an ihre PEC Adresse.
Der Auszahlungsantrag muss bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Beitrag gewährt wurde, im PDF-Format an die folgenden PEC-Adresse gesendet werden: gen.coop@pec.prov.bz.it.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Landhaus 10, Crispistraße 15, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 49 36
E-Mail: gen@provinz.bz.it
Website: genossenschaften.provinz.bz.it