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Service code: 1493

Beiträge an Genossenschaftsverbände für Aufsicht, Revision und Förderung

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Description

Beihilfen zugunsten von Vertretungsverbänden genossenschaftlicher Körperschaften für die Aufsichtstätigkeit der angeschlossenen genossenschaftlichen Körperschaften, sowie für Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung des Genossenschaftswesens.
 

Who is the service aimed at?

Nach regionalem Recht anerkannte Vertretungsverbände genossenschaftlicher Körperschaften mit Sitz in Südtirol.

Requirements

Förderfähige Ausgaben

Zulässige Ausgaben wie in den Anwendungsrichtlinien detailliert angeführt sind die Betriebskosten und Personalkosten bezogenen auf die folgenden Tätigkeiten, die im Laufe des Bezugsjahrs durchzuführen sind:
 

  • Durchführung der ordentlichen Revision der Mitgliedsgenossenschaften;
  • Aufsicht der Mitgliedsgenossenschaften;
  • Förderungs- und Entwicklungstätigkeit.

  • Es kann nur ein Förderantrag pro Jahr gestellt werden.

    Beitragssatz

    Die Beilhilfen können im Höchstausmaß von 60% der zulässigen Ausgaben gewährt werden.
     

What is needed

Für den Antrag
  • ##1##
  • Tätigkeitsprogramm der Revisions- und Aufsichtstätigkeiten, die im Laufe des Bezugsjahrs durchzuführen sind
  • Programm für die internen und externen Entwicklungs- und Fördertätigkeiten, die im Laufe des Bezugsjahrs durchzuführen sind
  • Unterlagen zur Einholung der Antimafia-Information
  • eine Stempelmarke von 16,00 Euro
Für die Abrechnung
  • ##2##
  • ##4##
  • Ausgabennachweise samt Zahlung gemäß Beschreibung im Formular
  • ##3##

How to apply

Die Anträge samt Anlagen müssen unter Verwendung der entsprechenden Formulare (siehe „Was benötigen Sie“) erstellt, in ein PDF umgewandelt, digital unterzeichnet und in einer einzigen Mitteilung an die PEC-Adresse gen.coop@pec.prov.bz.it gesendet werden.


What follows

Das zuständige Amt nimmt den Antrag entgegen und prüft die Voraussetzungen.

Nach Eingang des Antrags erhält der Genossenschaftsverband mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) eine Mitteilung über die Einleitung des Beitragsverfahrens.

Timings and deadlines

  • Der Beitragsantrag muss innerhalb Februar eines jeden Jahres eingereicht werden.
     
  • Innerhalb von 150 Tagen, vorbehaltlich der Unterbrechungen gemäß Artikel 4 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 (Regelung des Verwaltungsverfahrens), wird das Verfahren abgeschlossen und die Körperschaft erhält die entsprechende Mitteilung mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC/ZEP).
     
Der Auszahlungsantrag muss bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Beihilfe gewährt wurde, eingereicht werden.
 
 
 

Frequently asked questions

Sind Rechnungen zulässig, die nach Einreichung des Abrechnungsantrags ausgestellt wurden?


Nein, die Ausgaben sind zulässig, wenn es Kompetenzausgaben des Bezugsjahres sind und die Rechnung und diesbezügliche Begleichung während des Bezugsjahres bzw. innerhalb der ersten 60 Tage des darauffolgenden Jahres ausgestellt und getätigt wurden.

Muss die Antimafia-Bescheinigung eingeholt werden?


Das Gesetzesvertretende Dekret vom 6. September 2011 Nr. 159 (Antimafia Kodex) sieht vor, dass die öffentliche Verwaltung vor der Gewährung oder der Auszahlung von Förderungen mit einem Gesamtwert über 150.000 Euro die Antimafia‑Auskunft einholt.

Ist der CUP (Codice Unico di Progetto) vorgesehen?


Nein, der CUP (Codice Unico di Progetto) ist für die „ordentlichen“ Betriebskosten des Genossenschaftsverbandes nicht vorgesehen.

Wie kann ich die Stempelmarke von 16,00 Euro bezahlen?

1. Physische Stempelmarke


Sie erwerben eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro und tragen den eindeutigen elektronischen Kodex dieser Marke auf der ersten Seite des Antragsformulars ein. Die Marke darf ausschließlich für dieses Dokument verwendet werden und ist gemäß Art. 37 DPR 642/1972 für 3 Jahre aufzubewahren.


2. Virtuelle Stempelmarke


Falls Sie als Wirtschaftsteilnehmer eine Ermächtigung der Agentur für Einnahmen besitzen, können Sie die Stempelsteuer elektronisch zahlen. Die Zahlung erfolgt dann über das entsprechende Online-System der Steuerbehörde und wird im Antrag vermerkt.