Muss das Logo des Landes auf dem erstellten Material sichtbar sein?
Ja, die Öffentlichkeitsmaterialien (Faltblätter, Poster, Postkarten, Zeitungsinserate, Webseiten usw.) der von der Autonomen Provinz Bozen finanzierten Projekte müssen das Logo der Provinz Bozen und folgenden Hinweis tragen: „Die Initiative wird von der Provinz Bozen - Ressort Sozialer Zusammenhalt, Familie, Senioren, Genossenschaften und Ehrenamt finanziert". Andernfalls wird der Beitrag um 10 Prozentpunkte reduziert. Das Logo darf nur für diesen Zweck verwendet werden.
Die Richtlinien zur Anwendung des Logos durch Förderempfänger können beim Amt für Genossenschaftswesen angefordert werden.
Können Rechnungen, die vor der Gesuchstellung ausgestellt wurden, abgerechnet werden?
Nein, die Rechnungen müssen nach Gesuchstellung ausgestellt sein.
Bis wann wird der Beitrag ausgezahlt?
Innerhalb von maximal 150 Tagen nach Einreichung des Auszahlungsantrags.
Muss der CUP (einheitlicher Projektcode) auf allen Rechnungen angegeben werden?
Ja
Wie kann ich die Stempelmarke von 16,00 Euro bezahlen?
1. Physische Stempelmarke
Sie erwerben eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro und tragen den eindeutigen elektronischen Kodex dieser Marke auf der ersten Seite des Antragsformulars ein. Die Marke darf ausschließlich für dieses Dokument verwendet werden und ist gemäß Art. 37 DPR 642/1972 für 3 Jahre aufzubewahren.
2. Virtuelle Stempelmarke
Falls Sie als Wirtschaftsteilnehmer eine Ermächtigung der Agentur für Einnahmen besitzen, können Sie die Stempelsteuer elektronisch zahlen. Die Zahlung erfolgt dann über das entsprechende Online-System der Steuerbehörde und wird im Antrag vermerkt.
3. Befreiung
In den vom Gesetz vorgesehenen Fällen.