Beiträge für Einstellung oder Abordnung von hochqualifiziertem Personal
Who is the service aimed at?
Requirements
- in welcher Form sie auch immer gegründet werden;
- mit Produktionseinheit in der Autonomen Provinz Bozen;
- die ordnungsgemäß im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind;
- Die Beihilfeempfänger/Beihilfeempfängerinnen müssen die Produktionseinheit in der Provinz Bozen ab dem Datum der Gewährung der Beihilfe für mindestens vier Jahre aktiv belassen.
What is needed
Beihilfeantrag
Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen.
Antrag auf Rechnungslegung
How to apply
Für den Beihilfeantrag: Senden Sie die Unterlagen per PEC an die Adresse (zertifizierte elektronische Post): innovation.innovazione@pec.prov.bz.it
Für den Antrag auf Rechnungslegung: Senden Sie die Unterlagen per PEC an die Adresse (zertifizierte elektronische Post): innovation.innovazione@pec.prov.bz.it
Hinweis: Die in den Rechnungslegungen enthaltenen Ausgaben müssen ordnungsgemäß bestritten worden sein, d. h. alle Rechnungen und Personalkosten müssen vor der Einreichung der Rechnungslegungen bezahlt worden sein.
What follows
Für den Beihilfeantrag
- Der Antrag wird auf Vollständigkeit überprüft.
- Die Bewertung des Antrags wird vorgenommen.
- Im Falle eines positiven Ergebnisses wird das Dekret zur Beitragsgewährung ausgefertigt.
Für den Antrag auf Rechnungslegung
- Die Rechnungslegung wird auf Vollständigkeit überprüft.
- Die Rechnungslegung wird kontrolliert.
- Die Auszahlung wird vorgenommen.
Timings and deadlines
Zu den Zeiten und Fristen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Rechnungslegung siehe Artikel “Rechnungslegung und Auszahlung der Beihilfe”:
- Art. 27 Absatz 3 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - ##10##
- Art. 27 Absatz 3 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - ##11## geändert durch ##12## und durch ##13##
Frequently asked questions
Ich bin freiberuflich tätig. Kann ich einen Antrag stellen?
Nein. Den Antrag können nur Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Produktionseinheit in der Autonomen Provinz Bozen stellen, sofern sie ordnungsgemäß in das Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Die Beihilfeempfänger/Beihilfeempfängerinnen müssen die Produktionseinheit in der Autonomen Provinz Bozen ab dem Datum der Gewährung der Beihilfe für mindestens vier Jahre aktiv belassen.Was muss ich tun, wenn auf der Rechnung kein CUP (eindeutiger Projektcode) angegeben ist?
Bei Anträgen, die nach dem 24. April 2023 eingereicht werden, kann die Erklärung über den fehlenden CUP nur dann beigefügt werden, wenn der CUP nach der Ausstellung der Rechnung oder Honorarnote mitgeteilt wurde.Muss ich auch eine Stempelmarke kaufen, um die Rechnungslegung einreichen zu können?
Nein, die Stempelmarke muss nur für die Einreichung des Beihilfeantrags gekauft werden. Die Stempelmarke darf nur für einen Antrag verwendet werden und muss gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Republik (DPR) 642/1972 drei Jahre lang aufbewahrt werden.Regulatory reference
Landesgesetz 14/2006
Anwendungsrichtlinien des LG 14/2006, die ab dem 14.11.2025 in Kraft sind:
Beschluss 853/2025 (##10##), abgeändert mit Beschluss 149/2026 (##17##)
Richtlinien, die vom 29.12.2023 bis zum 13.11.2025 in Kraft waren:
Beschluss 1038/2023 (##11##), abgeändert mit Beschluss 243/2024 (##12##) und mit Beschluss 795/2024 (##13##)
Richtlinien, die vom 25.05.2018 bis zum 28.12.2023 in Kraft waren:
Beschluss 397/2018 (##14##), abgeändert mit Beschluss 1177/2018 (##15##)
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##16##.
Competent structure
Amt für Innovation und Technologie
Telefon: +39 0471 41 37 14
E-mail: innovazione@provincia.bz.it
PEC: innovation.innovazione@pec.prov.bz.it
Website: innovation-forschung.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
