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Service code: 1301

Mehrjährige Beiträge zur Unterstützung der ordentlichen Tätigkeit von Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung

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Description

Zuweisungen für die Umsetzung von mehrjährigen Forschungsprogrammen seitens Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, die maßgeblich zum Wachstum des Landesforschungssystems beitragen.

Die Mittel sind dazu bestimmt, mittelfristig die normalen Forschungstätigkeiten der Forschungseinrichtungen zu fördern.

Die Autonome Provinz Bozen fördert die mehrjährigen Forschungsprogramme von:

  • Eurac Research;
  • Fraunhofer Italia;
  • Eco Research;
  • Philosophisch-Theologische Hochschule Brixen;
  • Freie Universität Bozen.

Who is the service aimed at?

  • Universitäten sowie öffentliche und private Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.
  • Landesanstalten und Hilfskörperschaften des Landes, die im Bereich der Forschung tätig sind.
  • Im Forschungsbereich tätige Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung.
  • Andere öffentliche oder private Hochschuleinrichtungen.
  • Unternehmen und andere öffentliche und private Subjekte, die im Landesgebiet vorwiegend im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und der Wissensverbreitung tätig sind.
  • Formen des Zusammenschlusses (wie zeitlich begrenzte Unternehmensvereinigungen, temporäre Zweckvereinigungen, Netzwerkverträge) und Konsortien zwischen den oben genannten Subjekten.
  • Stiftungen, einschließlich solcher, die mit öffentlichen Universitäten mit Sitz im Gebiet der Europaregion Tirol - Südtirol - Trentino (Euregio) verbunden sind, die auf die nachhaltige und gezielte Entwicklung und Unterstützung von Grundlagenforschung und angewandter Forschung oder Innovation ausgerichtet sind.

Requirements

Zuweisungen können nur Forschungseinrichtungen gewährt werden, die ihren Sitz seit mindestens einem Jahr in Südtirol haben und seit mindestens drei Jahren kontinuierlich Tätigkeiten im Bereich der Forschung oder Wissensverbreitung in Südtirol durchführen. Diese Einrichtungen müssen zudem die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
  • in der Satzung müssen unter den wichtigsten Gesellschaftszwecken die wissenschaftliche Forschung und die Wissensverbreitung angeführt sein und es müssen vorwiegend und kontinuierlich Forschungsaktivitäten oder Wissensverbreitung ohne Gewinnabsicht durchgeführt werden;
  • über feste Strukturen (Räumlichkeiten und/oder Labore) und, sofern notwendig, über geeignete Instrumente für die Durchführung der Aktivitäten verfügen;
  • über qualifiziertes und für die durchgeführte Forschungstätigkeit geeignetes Forschungspersonal verfügen;
  • auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene Forschungsnetzwerke bilden und mit anderen Einrichtungen der Forschung und Wissensverbreitung sowie mit in Südtirol befindlichen Unternehmen und Forschungsinfrastrukturen zusammenarbeiten;
  • mehrjährige und kontinuierliche Planung;
  • Organisations- und Planungsstabilität;
  • Geschäftsgebarung, die den für die öffentliche Verwaltung vorgesehenen Transparenzbestimmungen entspricht;
  • korrekte, transparente und ordnungsgemäße Buchführung;
  • Durchführung von Forschungsaktivitäten, die den anerkannten internationalen Forschungsstandards entsprechen;
  • Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in akademischen und wissenschaftlichen Fachzeitschriften (im Journal Citation Report– JCR aufgelistet);
  • Verpflichtung zur Erreichung bestimmter Ziele und Leistungsindikatoren, die mit dem Land einvernehmlich vereinbart werden.

What is needed

Für mehrjährige Programme:
  • ##1##;
  • ##2##;
  • ##3##.
Um die Auszahlung eines Teilbetrages der Mehrjahreszuweisung zu erhalten, muss das vom Amt bereitgestellte Formular ausgefüllt werden.
Für zusätzliche Projekte:
  • ##4##;
  • ##5##;
  • ##6##;
  • ##7##;
  • ##8##;
  • ##9##;
  • ##10##;
  • ##11##;
  • ##12##;
  • ##13##;
  • ##14##;
  • ##15##.
Der Beitragsantrag ist mit einer Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro zu versehen, andernfalls wird er abgelehnt. Jede Stempelmarke darf nur für einen einzigen Antrag verwendet werden.
 


What follows

Mehrjährige Forschungsprogramme unterliegen der Überprüfung durch das Landesamt, das im Einvernehmen mit dem/der Begünstigten Änderungen und Ergänzungen vereinbaren kann.

Die Begünstigten sind verpflichtet, bei ihren Kommunikations- und Publikationsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen – Südtirol (Autonomous Province of Bolzano/Bozen – South Tyrol) als Förderer des jeweiligen geförderten Projekts anzugeben. Diesem muss das Logo der Provinz beigefügt sein: 

  • ##31##;
  • ##32##;
  • ##33##.

Timings and deadlines

Anträge auf Zuweisungen können das ganze Jahr über gestellt werden.
Mehrjährige Forschungsprogramme müssen spätestens im Juni des ersten Jahres, in dem die wirtschaftliche Vergünstigung gewährt wird, vereinbart werden.
 

Frequently asked questions

Ist es möglich, die Tätigkeiten zu verschieben?

Ja, die Tätigkeiten können durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars verschoben werden.

Muss die Provinz als Geldgeber angegeben werden?

Ja, bei allen Kommunikationen und Publikationen im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt.

Kann ich die gleiche Stempelmarke für mehrere Anträge verwenden?

Nein, für jeden Antrag muss eine eigene Original-Stempelmarke zu 16 Euro verwendet werden.