Description
Dieser Dienst ermöglicht es Ihnen, eine Ermächtigung für die zeitweilige Besetzung der Straßendomäne (maximal 364 Tage) auf Staats- und Landesstraßen zu beantragen.

Dieser Dienst ermöglicht es Ihnen, eine Ermächtigung für die zeitweilige Besetzung der Straßendomäne (maximal 364 Tage) auf Staats- und Landesstraßen zu beantragen.
Für das Ansuchen benötigen Sie folgende Unterlagen:
Kaufen Sie zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Verwaltungsamt für Straßen einzureichen.
Sie müssen sich an die zuständige Gemeinde wenden, die die Unbedenklichkeitserklärung beim Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen beantragt. Nach Erhalt der Unbedenklichkeitserklärung durch das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen stellt die zuständige Gemeinde die Genehmigung aus.
Informationen über die Straßengrenzen finden Sie unter dem folgenden Link: ##1##.
Artikel 21, 26 und 27 der Codice della Strada;
Artikel 12 der Codice della Strada;
Artikel 29, 30, 43 der Durchführungsverordnung zur Codice della Strada;
Artikel 5, 6 und 7 der Codice della Strada;
decreto del Presidente della Provincia 17 agosto 2021, n.24 (Verordnung über die Anwendung der Vermögenssteuer für Konzessionen und Genehmigungen).
Landhaus 2, Silvius-Magnago-Platz 10, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 26 19
E-Mail: verwaltungsamt.strassen@provinz.bz.it
PEC: verwaltungstrassen.amministrazionestrade@pec.prov.bz.it
Website: strassen.provinz.bz.it
Montag bis Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.