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Service code: 1279

Wettbewerbsausschreibung „Seal of Excellence Projects”

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Description

Die Ausschreibung richtet sich an Forscher und Forscherinnen, die das Seal of Excellence erhalten haben. Dieses wurde für ein Forschungsprojekt vergeben, das im Rahmen des Programms MSCA – Postdoctoral European Fellowships bei der EU-Kommission eingereicht wurde. Ursprünglich sollte das Projekt an einer Forschungseinrichtung außerhalb von Südtirol durchgeführt werden.

Das Projekt darf nicht von der von der Europäischen Kommission bewerteten Fassung abweichen - ausgenommen sind die aufnehmende Forschungseinrichtung und der Tutor oder die Tutorin. Geringfügige Änderungen, die durch die Verlagerung des Projekts erforderlich werden, müssen bei der Einreichung des Antrags angegeben werden.

Das Budget - das gegebenenfalls an den italienischen Kostenkoeffizienten angepasst wird - sowie die Projektdauer bleiben unverändert. Ein eventuelles Non-Academic Placement wird nicht gefördert.

Für die Finanzierung der im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehenen Projekte stehen finanzielle Mittel in Höhe von 350.000,00 Euro zur Verfügung.

Die Ausschreibung ist unter folgendem Link abrufbar: ##1##.

Eine Zusammenfassung der Ausschreibung in englischer Sprache ist hier verfügbar: ##2##.

Die Rangordnung wird im Abschnitt “Die nächsten Schritte” veröffentlicht.


Who is the service aimed at?

Die wirtschaftlichen Vergünstigungen können folgende Einrichtungen aus der Autonomen Provinz Bozen in Anspruch nehmen:

  • Universitäten sowie öffentliche und private Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung;
  • Landesanstalten und Hilfskörperschaften des Landes, die im Bereich der Forschung tätig sind;
  • im Forschungsbereich tätige Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung;
  • andere öffentliche oder private Hochschuleinrichtungen;
  • Unternehmen und andere öffentliche und private Subjekte, die im Landesgebiet vorwiegend im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und der Wissensverbreitung tätig sind.

Requirements

Die Voraussetzungen betreffen die Merkmale des Projekts sowie die Förderbeiträge.

Merkmale des Projekts

  • Das Forschungsprojekt muss im Rahmen der Ausschreibung MSCA Postdoctoral Fellowships - European Fellowships positiv bewertet worden sein und das Seal of Excellence erhalten haben.
  • Das Projekt muss ursprünglich eine Forschungseinrichtung außerhalb von Südtirol als Zielinstitution vorgesehen haben.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Amt darf die Verleihung des Seal of Excellence nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
  • Förderfähig sind Projekte mit einer maximalen Dauer von 24 Monaten in Full Time Equivalent (FTE).

Beiträge

  • Beiträge für Seal of Excellence Portabilitätsprojekte können für alle wissenschaftlichen Fachdisziplinen beantragt werden, jedoch ausschließlich für Projekte, die noch nicht begonnen wurden.
  • Es können Beiträge in Höhe von bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben gewährt werden.
Die Antragstellenden müssen u. a. überwiegend und dauerhaft gemeinnützige wissenschaftliche Forschung oder Wissensverbreitung betreiben.

What is needed

  • ##5##.
  • Proposal des MSCA-Projekts, der bei der Europäischen Kommission eingereicht wurde.
  • Evaluation Summary Report mit Angabe der erreichten Punktzahl.
  • Seal of Excellence Certificate der Europäischen Kommission.
  • ##6## der Tätigkeiten und der entsprechenden Kosten.
  • Im Fall der Aufnahme in die Reserveliste (reserve list): die Erklärung über den Verzicht auf eine eventuelle europäische Finanzierung.
  • Erforderlich ist die Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers oder der Antragstellerin. Beizulegen ist auch die Kopie des Personalausweises des Forschers oder der Forscherin. Zudem muss die Kopie des Personalausweises des Tutors oder der Tutorin beigefügt werden, jedoch nur bei Unterzeichnung mit handschriftlicher Unterschrift.
  • Es müssen klare Angaben gemacht werden, wie das Projekt in die Tätigkeit der neuen Zieleinrichtung in Südtirol eingebunden wird. Außerdem ist darzulegen, welchen Mehrwert die Verlegung des Projekts für diese Einrichtung mit sich bringt: ##7##.
  • Es kann eine Kooperationserklärung zwischen der neuen Zieleinrichtung in Südtirol und der ursprünglichen Zieleinrichtung erforderlich sein. Dies gilt, falls das übertragene Projekt eine solche Erklärung verlangt. Ein Beispiel ist der Fall, wenn der Tutor oder die Tutorin an der ursprünglichen Einrichtung verbleibt.
Der Beitragsantrag ist mit einer Stempelmarke in Höhe von 16 Euro zu versehen, andernfalls wird er abgelehnt. Jede Stempelmarke darf nur für einen einzigen Antrag verwendet werden.

How to apply

Der Beitragsantrag ist dem Amt für Wissenschaft und Forschung über PEC (zertifizierte elektronische Post) an folgende Adresse zu übermitteln: forschung.ricerca@pec.prov.bz.it.
Jeder Beitragsantrag muss einzeln eingereicht werden.
 

What follows

  1. Das Amt prüft die formale Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Anträge und der beigefügten Unterlagen. Bei unvollständigen Anträgen kann die Landesverwaltung, falls zulässig, verlangen, dass die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb der Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Eingang des Antrags ergänzt werden, werden archiviert.
  2. Anträge mit vollständigen Unterlagen werden dem Technischen Beirat vorgelegt, der die Projekte bewertet.
  3. Auf der Grundlage der Bewertung wird eine Rangordnung erstellt. Die Rangordnung wird im November 2025 veröffentlicht.
  4. Für Projekte, denen auf Grundlage der Rangordnung und der verfügbaren Mittel ein Beitrag gewährt werden könnte, müssen die potenziell begünstigten Einrichtungen ein CUP (einheitlicher Projektcode) beantragen und dem Amt übermitteln.
  5. Die Abrechnung muss dem Amt bis zum 30. April des auf das Jahr der Gewährung des Zuschusses folgenden Jahres vorgelegt werden. Bei mehrjährigen Projekten muss der Bericht über die einzelnen im Zeitplan vorgesehenen Aktivitäten spätestens bis zum 30. April des auf die jeweilige Durchführung folgenden Jahres vorgelegt werden. 
Für die Zwischenabrechnung sind folgende Unterlagen einzureichen:
  • ##11##;
  • ##12##;
  • Erklärung des gesetzlichen Vertreters, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und keine weiteren Förderanträge oder Vorteile für dieselben Ausgaben vorliegen;
  • ##13##;
  • Mit dem Forscher oder der Forscherin geschlossener Vertrag;
  • Erklärung des gesetzlichen Vertreters über Zeitraum und Anzahl der Tage, die der Forscher an der aufnehmenden Einrichtung verbracht hat;
  • Career Development Plan;
  • Im Fall einer bereits abgeschlossenen Entsendung (Secondment): eine Bescheinigung der Forschungseinrichtung, an der die Entsendung stattgefunden hat, in der die vom Forscher oder von der Forscherin durchgeführten Tätigkeiten und die erzielten Ergebnisse beschrieben sind.
Innerhalb von 120 Tagen nach Abschluss des Projekts muss der oder die Begünstigte dem Amt zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen folgende Unterlagen vorlegen:
  • ##14##;
  • Bewertung der erzielten Ergebnisse und deren Verbreitung durch den Tutor oder die Tutorin;
  • Plan für die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse, einschließlich Kommunikationsmaßnahmen;
  • Eventuelle Änderungen am Projekt (Austausch des/der Tutors/Tutorin; wichtige wissenschaftliche Änderungen am Projekt; Ereignisse, die den geplanten Ablauf des Projekts beeinflussen können) müssen unverzüglich dem Amt für wissenschaftliche Forschung mit einer begründeten Anfrage und entsprechenden Unterlagen mitgeteilt werden: ##15##.
  • Wenn der Begünstigte die für das laufende Jahr vorgesehenen Aktivitäten nicht vollständig bis zum 31. Dezember durchführen kann, hat er die Möglichkeit, die nicht durchgeführten Aktivitäten auf das folgende Jahr zu verschieben (Neufeststellung). Die Verschiebung muss bis
    spätestens 5. Dezember des laufenden Jahres beim Amt beantragt und schriftlich begründet werden: ##16##.
  • Die Begünstigten sind verpflichtet, bei ihren Kommunikations- und Publikationsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen - Südtirol (Autonomous Province of Bolzano/Bozen - South Tyrol) als Förderer des jeweiligen geförderten Projekts anzugeben. Dem Hinweis muss das Logo der Provinz beigefügt sein: 
  • ##17##;
  • ##18##;
  • ##19##.

Timings and deadlines

2026 wird keine Wettbewerbsausschreibung veröffentlicht.
 


Frequently asked questions

Welche Einrichtungen sind förderfähig?

Die förderfähigen Einrichtungen sind: Eurac Research, die Freie Universität Bozen, das Versuchszentrum Laimburg, Fraunhofer Italien, die Philosophisch-Theologische Hochschule (PTH) Brixen und Eco Research. Förderfähig sind außerdem der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die Claudiana – Universitäres Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe. Ergänzt wird die Liste durch die Hochschule für Musik – Konservatorium „Claudio Monteverdi“ und den Südtiroler Betrieb Landesmuseen.

Welche Projekte können eingereicht werden?

Es können Projekte eingereicht werden, die vor nicht mehr als zwei Jahren mit dem Seal of Excellence ausgezeichnet wurden. Sie müssen unter die Ausschreibung MSCA Postdoctoral Fellowships – European Fellowships fallen. Die Zielinstitution darf keine Südtiroler Forschungseinrichtung sein. Es handelt sich um die Möglichkeit, ein Projekt von einer ausländischen oder nicht-Südtiroler Forschungseinrichtung an eine Südtiroler Forschungseinrichtung zu „übertragen”.

Was wird vom technischen Beirat bewertet?

Der Technische Beirat bewertet die Eignung des Projekts für die Durchführung an einer Südtiroler Forschungseinrichtung.