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Service code: 1274

Verleih von Audio- und Videogeräten

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Description

Verleihantrag des Amtes für Film und Medien für eine breite Palette von audiovisuellen Geräten, darunter:

  • Projektoren, Leinwände, Bildschirme;
  • Beschallungsanlagen, Mikrofone (auch drahtlos);
  • Videokameras, Fotokameras, Stative;
  • Mischpulte, DVD- und Blu-Ray-Player, Audiorecorder;
  • Ausstellungsset (mit verlängerter Laufzeit).

Who is the service aimed at?

  • Gemeinnützige Einrichtungen/Organisationen;
  • Schulen;
  • Öffentliche Körperschaften;
  • Verbände;
  • Landesverwaltung.

Requirements

Die Voraussetzungen richten sich nach der Art der Organisation und der Art der ausgeübten Tätigkeit.

Ihre Organisation:

  1. muss den Sitz in Südtirol haben und dort die Tätigkeit ausüben;
  2. muss gemeinnützige Zwecke verfolgen;
  3. muss Bildungs- oder Kulturtätigkeiten ausüben;
  4. darf die Geräte nur für nicht kommerzielle Veranstaltungen oder Vorführungen nutzen;
  5. darf die Geräte nicht an Dritte weitergeben;
  6. darf die Geräte nicht für private Veranstaltungen oder Privatpersonen nutzen;
  7. muss das Gerät innerhalb der vereinbarten Frist zurückgeben.

What is needed

##1## vollständig ausgefülltes und vom gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin unterzeichnetes Formular.

Für den ersten Antrag müssen Sie:
  • eine Kopie der Gründungsurkunde (in Papierform oder in digitaler Form) vorlegen;
  • eine Kopie der Satzung (in Papierform oder in digitaler Form) vorlegen, es sei denn, die Organisation ist bereits in einem Register der Landesverwaltung eingetragen.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.

How to apply

  1. Sie müssen das folgende ##3## komplett ausfüllen;
  2. Sie müssen es vom gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin unterschreiben lassen und per E-Mail an das Amt für Film und Medien senden (die Reservierung der Geräte wird erst nach Eingang des gültigen Antrags beim Amt wirksam);
  3. die Abholung und Rückgabe der Geräte erfolgt bei der Ausleihstelle des Amtes für Film und Medien in Bozen, ausschließlich zu den angegebenen Öffnungszeiten.

What follows

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag.
  2. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die Geräte vorhanden sind, können Sie die Geräte ausleihen.
  3. Das Amt benachrichtigt Sie per E-Mail über die Annahme des Antrags.
  4. Sie vereinbaren mit dem Amt den Termin für die Abholung der Geräte.

Wichtige Informationen

Bei mehreren Anträgen werden die Geräte in der Reihenfolge des Antragseingangs (Eingangsdatum) zugeteilt:

  • mit der Abholung der Geräte akzeptieren Sie automatisch die allgemeinen Leihbedingungen;
  • Sie haften, auch wenn Sie kein Verschulden trifft, für jegliche Beschädigung oder Verlust der Geräte in der Höhe der Reparatur- oder Ersatzkosten;
  • Sie müssen sicherstellen, dass die Geräte von sachkundigen Personen ordnungsgemäß verwendet werden:
  • Sie müssen dem Amt jeden Schaden unverzüglich melden;
  • nur das Amt ist befugt, Reparaturen vorzunehmen;
  • Sie dürfen keine Änderungen an den Geräten vornehmen.
Wenn Sie wiederholt mit der Rückgabe in Verzug geraten, können Sie von der Ausleihe ausgeschlossen werden.

Timings and deadlines

  • Anträge können jederzeit gestellt werden;
  • wenn Sie nur ein Gerät anfordern, beträgt die maximale Leihfrist (je nach Verfügbarkeit) 30 Kalendertage;
  • wenn Sie mehrere Geräte gleichzeitig anfordern, beträgt die maximale Leihdauer 14 Kalendertage;
  • die Ausleihe kann um weitere 14 Tage verlängert werden, darf aber insgesamt 30 Kalendertage nicht überschreiten. Sie wird Ihnen vorbehaltlich der Verfügbarkeit gewährt;
  • für Ausstellungszwecke stehen eigene Geräte zur Verfügung, die auch über die 30-Tage-Frist hinaus ausgeliehen werden kann, aber nur für eine einzige Veranstaltung verwendet werden dürfen.

Frequently asked questions

Gibt es einen Katalog der Geräte, die ausgeliehen werden können?

Ja, Sie können diesen unter folgendem Link einsehen: ##5## (verfügbar in Deutsch).

Wo finde ich weitere Informationen?

Warum muss ich den Antrag vom gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin unterschreiben lassen?

Wer die Geräte ausleiht, übernimmt die Verantwortung und der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin haftet für eventuelle Schäden.


Competent structure

Amt für Film und Medien

Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 29 10 / +39 0471 41 29 15
E-Mail: medien@provincia.bz.it
PEC: medien@pec.prov.bz.it
Website: Film und Medien – Autonome Provinz Bozen – Südtirol

Ansprechpartner

Mike Ramsauer, Telefon: 0471 41 29 13
Nina Huber, Telefon: 0471 41 29 36
Alexander Werth, Telefon: 0471 41 29 16
Martin Silbernagl, Telefon: 0471 41 29 02

Öffnungszeiten des Schalterdienstes

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 8:30 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.