Description
Sie können eine Konzession für die Verlegung von Leitungen unter- und/oder oberhalb von Staats- und Landesstraßen erhalten.

Sie können eine Konzession für die Verlegung von Leitungen unter- und/oder oberhalb von Staats- und Landesstraßen erhalten.
Für den Dienst sind keine besonderen Voraussetzungen vorgesehen.
Für das Ansuchen müssen Sie Folgendes bereitlegen:
Kaufen Sie zwei Steuermarken im Wert von jeweils 16 Euro.
Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde.
Die Gemeinde beantragt die Unbedenklichkeitserklärung beim Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen.
Nach Erhalt der Unbedenklichkeitserklärung stellt die Gemeinde die Konzession aus.
Informationen über die Straßengrenzen finden Sie hier: ##4##.
Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können, sowie den nationalen Vorschriften, einsehbar unter.
Sie können die ##5## nachlesen.