Description
Sie können eine Konzession für die Verlegung von Leitungen unter- und/oder oberhalb von Staats- und Landesstraßen erhalten.

Sie können eine Konzession für die Verlegung von Leitungen unter- und/oder oberhalb von Staats- und Landesstraßen erhalten.
Es sind keine besonderen Voraussetzungen vorgesehen, um den Dienst anzusuchen.
Für das Ansuchen müssen Sie Folgendes bereitlegen:
Sie müssen zwei Steuermarken im Wert von jeweils 16 Euro kaufen.
Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Sie müssen sich an die zuständige Gemeinde wenden, die die Unbedenklichkeitserklärung beim Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen beantragt. Nach Erhalt der Unbedenklichkeitserklärung durch das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen stellt die zuständige Gemeinde die Konzession aus.
Informationen über die Straßengrenzen finden Sie unter dem folgenden Link: ##4##.
Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können, sowie den nationalen Vorschriften, einsehbar unter.
Sie können die ##5## nachlesen.