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Service code: 1273

Verlegung von Leitungen unter- oder oberhalb von Staats- und Landesstraßen

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Description

Sie können eine Konzession für die Verlegung von Leitungen unter- und/oder oberhalb von Staats- und Landesstraßen erhalten.


Who is the service aimed at?


Requirements

Es sind keine besonderen Voraussetzungen vorgesehen, um den Dienst anzusuchen.


What is needed

Für das Ansuchen müssen Sie Folgendes bereitlegen:

  • Aktivierte Bürgerkarte, SPID für den Zugang zum Online-Dienst oder elektronischer Personalausweis;
  • ##2##;
  • Lageplan;
  • Querschnitte;
  • zwei Stempelmarken in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

Sie müssen zwei Steuermarken im Wert von jeweils 16 Euro kaufen.


How to apply

Sie können das Ansuchen stellen:
 
Für die Einreichung des Ansuchens in Papierform füllen Sie bitte die vorgedruckten Formulare aus, die Sie auf der Homepage finden. Reichen Sie das Ansuchen dann wie in den Vorjahren beim Amt 12.7 - Dienst für Konzession der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol ein.
 
  • oder über den Online-Dienst myCIVIS:
  1. Klicken Sie auf folgenden Link: online myCIVIS und melden Sie sich an. Sie werden dann direkt zur Antragsseite weitergeleitet;
  2. laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Sie finden sie im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen”;
  3. geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

What follows

  • Das Amt erhält Ihren Antrag;
  • der zuständige Straßendienst der Autonomen Provinz Bozen erteilt dem Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen eine entsprechende Stellungnahme;
  • das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen sendet dem Antragsteller/der Antragstellerin den Auflagenbogen zur Unterschrift zu und verlangt in manchen Fällen eine Kaution;
  • nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen stellt das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen die Konzession aus.

Timings and deadlines

Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.


Frequently asked questions

Was muss ich tun, wenn sich die Besetzung der Straße in einer bewohnten Ortschaft mit einer Einwohnerzahl von unter 10.000 befindet?

Sie müssen sich an die zuständige Gemeinde wenden, die die Unbedenklichkeitserklärung beim Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen beantragt. Nach Erhalt der Unbedenklichkeitserklärung durch das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen stellt die zuständige Gemeinde die Konzession aus.

Wo kann ich Informationen über die Straßengrenzen finden?

Informationen über die Straßengrenzen finden Sie unter dem folgenden Link: ##4##.


Regulatory reference

Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können, sowie den nationalen Vorschriften, einsehbar unter.

Rechtsgrundlagen

Sie können die ##5## nachlesen.