Description
Personen mit Wohnsitz in der Provinz Bozen, die beim Landesgesundheitsdienst gemeldet sind, können eine teilweise Rückvergütung erhalten. Diese betrifft medizinische Leistungen, die in privaten Einrichtungen erbracht wurden. Voraussetzung ist, dass diese Einrichtungen keine Vereinbarung mit dem gesamtstaatlichen oder dem Landesgesundheitsdienst für die jeweilige Leistung haben.
Diese Rückvergütung ist nur möglich, wenn Sie nicht bereits über eine Privatversicherung oder eine andere von der Landesregierung anerkannte Entschädigung verfügen, die diese Kosten abdeckt.
Übernimmt die Versicherung nur einen Teil der Kosten, wird die Rückvergütung entsprechend begrenzt. Die Gesamtsumme aus Versicherung und Rückvergütung darf den tatsächlich bezahlten und vom Landesgesundheitsdienst anerkannten Betrag nicht überschreiten.
Diese Rückvergütung ist nur möglich, wenn Sie nicht bereits über eine Privatversicherung oder eine andere von der Landesregierung anerkannte Entschädigung verfügen, die diese Kosten abdeckt.
Übernimmt die Versicherung nur einen Teil der Kosten, wird die Rückvergütung entsprechend begrenzt. Die Gesamtsumme aus Versicherung und Rückvergütung darf den tatsächlich bezahlten und vom Landesgesundheitsdienst anerkannten Betrag nicht überschreiten.
