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Service code: 1270

Vergütung der Kosten für die Krankenhausbetreuung oder ambulanten chirurgischen oder stationären Leistungen (indirekte Betreuung)

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Description

Personen mit Wohnsitz in der Provinz Bozen, die beim Landesgesundheitsdienst gemeldet sind, können eine teilweise Rückvergütung erhalten. Diese betrifft medizinische Leistungen, die in privaten Einrichtungen erbracht wurden. Voraussetzung ist, dass diese Einrichtungen keine Vereinbarung mit dem gesamtstaatlichen oder dem Landesgesundheitsdienst für die jeweilige Leistung haben.
Diese Rückvergütung ist nur möglich, wenn Sie nicht bereits über eine Privatversicherung oder eine andere von der Landesregierung anerkannte Entschädigung verfügen, die diese Kosten abdeckt.
Übernimmt die Versicherung nur einen Teil der Kosten, wird die Rückvergütung entsprechend begrenzt. Die Gesamtsumme aus Versicherung und Rückvergütung darf den tatsächlich bezahlten und vom Landesgesundheitsdienst anerkannten Betrag nicht überschreiten.

Who is the service aimed at?

Personen, die private Einrichtungen aufsuchen, welche keine vertragliche Beziehung mit dem gesamtstaatlichen Gesundheitsdienst oder dem Landesgesundheitsdienst für diese Art von Dienstleistung haben.

Requirements

Sie müssen Ihren Wohnsitz in Südtirol haben und beim Landesgesundheitsdienst eingeschrieben sein.

What is needed

Fügen Sie dem Antrag (##2##) folgende Unterlagen bei:
  • Originalrechnung;
  • Zahlungsnachweis;
  • Rezept einer Ärztin bzw. eines Arztes für Allgemeinmedizin oder einer Ärztin bzw. eines Arztes des Landesgesundheitsdiensts, sofern vorgesehen, oder eine Bescheinigung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arzt der Einrichtung bei Aufnahme der Patientin bzw. des Patienten, falls es sich um einen dringenden Fall handelt;
  • Von der Betriebseinrichtung ausgestellte Krankengeschichte;
  • EEVE mit Wirtschaftsfaktor kleiner als 4.
Bitte beachten Sie für die EEVE: Bei Anträgen, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni eingereicht werden, werden die EEVE des zweiten Jahres vor dem Jahr der Antragstellung berücksichtigt. Bei Anträgen, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember eingereicht werden, werden die EEVE des Jahres vor dem Jahr der Antragstellung berücksichtigt.

How to apply

Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie das Antragsformular und die erforderlichen Unterlagen beim Gesundheitssprengel abgeben.

What follows

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung bzw. Ablehnung Ihres Antrags.
Die Höhe der Rückvergütung wird von der Landesregierung festgelegt und ist niedriger als bei Leistungen, die direkt vom Gesundheitsdienst erbracht werden.
 

Timings and deadlines

Stellen Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Entlassung aus der Einrichtung.

Frequently asked questions

Wie kann ich weitere Informationen erhalten?

Ausführlichere Informationen erhalten Sie bei den Verwaltungsdiensten der Gesundheitssprengel.

Wo kann ich die Berechnung des wirtschaftlichen Wertes der EEVE anfordern?

Der wirtschaftliche Wert kann von jedem Patronat und Steuerberater berechnet werden.

Wo finde ich die Information, ob eine Gesundheitseinrichtung beim Landesgesundheitsdienst/gesamtstaatlichen Gesundheitsdienst vertragsgebunden ist oder nicht?

In erster Linie erhalten Sie diese Informationen direkt von der privaten Gesundheitseinrichtung oder von den territorialen Gesundheitssprengeln.
 

Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it/it.

Rechtsgrundlagen:

  • Landesgesetz Nr. 7 vom 5. März 2001, Artikel 33 und 34;
  • Beschluss der Landesregierung vom 30.12.2011, Nr. 2081 - teilweise geändert durch Beschluss der Landesregierung Nr. 1216/2014 und Beschluss der Landesregierung Nr. 211/2016;
  • Beschluss der Landesregierung vom 15.04.2013, Nr. 554 - teilweise geändert durch Beschluss der Landesregierung Nr. 1216/2014;
  • Beschluss der Landesregierung vom 26.09.2017, Nr. 1036;
  • Dekret des Landeshauptmanns vom 11.01.2011, Nr. 2.