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Service code: 1265

Regelung der Ausübung der Urlaub auf dem Bauernhof Tätigkeit - Einstufung

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Description

Regelung der Ausübung der Tätigkeit “Urlaub auf dem Bauernhof” und Antrag für die Einstufung des Betriebes.
 

Who is the service aimed at?

Jeder landwirtschaftliche Unternehmer oder jede landwirtschaftliche Unternehmerin, der oder die über die folgenden Voraussetzungen verfügt:

  • Einzelne landwirtschaftliche Unternehmer und Unternehmerinnen, die direkt den Betrieb als Eigentümer oder Pächter bewirtschaften und
  • die im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmer eingetragen sind und
  • im Gemeindenverzeichnis gemäß Artikel 8 Absatz 4 des Landesgesetzes 7/2008 eingetragen sind. 

 


Requirements

Die Voraussetzungen, die du bei der Ausübung der “Urlaub auf dem Bauernhof” Tätigkeit einhalten musst, sind im Beschluss der Landesregierung Nr. 4617 vom 09.12.2008 angeführt. Nachfolgend findest du die Mindestvoraussetzungen für die Ausübung deiner Vermietungstätigkeit im Rahmen des Urlaub auf dem Bauernhof.

Ihr landwirtschaftlicher Betrieb muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen aufweisen:

  • 0,5 ha Obst-, oder Weinbaufläche haben;
  • 1,0 ha Wiesen, Ackerfutterbauflächen oder Sonderkulturen;
  • bei reinen Grünlandbetrieben 1,0 ha Wiese und mind. 0,5 GVE pro ha. Du musst jedenfalls mind. 1,5 GVE in deinem Betrieb halten.

Eintragung in das Gemeindeverzeichnis für die Tätigkeit “Urlaub auf dem Bauernhof” (Beherbergung von Gästen) bei der zuständigen Gemeinde.


What is needed

Formular für das Ansuchen um Einstufung: ##1##.

Dieser Dienst ist gebührenfrei. 
 

How to apply

  1. Laden Sie das Formular für das Ansuchen in der Rubrik „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ herunter und füllen Sie es aus.
  2. Reichen Sie den Antrag beim Amt für ländliches Bauwesen ein.

Sie können den Antrag einreichen:


What follows

  1. Das Amt prüft die Richtigkeit des Antrags.
  2. Einige Daten werden in den jeweiligen Datenbanken überprüft.
  3. Wenn alles in Ordnung ist, werden Sie telefonisch kontaktiert, um einen Termin für den Lokalaugenschein zu vereinbaren.
  4. Der Lokalaugenschein wird durchgeführt und der Kriterienkatalog vor Ort ausgefüllt (die Wartezeit für den Lokalaugenschein beträgt 2 bis 4 Monate).
  5. Anschließend wird der ausgefüllte Kriterienkatalog ausgewertet. Das Ergebnis der Auswertung wird Ihnen, der zuständigen Gemeinde und dem zuständigen Tourismusverein mitgeteilt.

Timings and deadlines

Du kannst den Antrag um Einstufung jederzeit im Laufe des Jahres einreichen.