Description
Teilweise Vermietung einer geförderten Wohnung an Lehrlinge, Schüler, Studenten, Arbeitnehmer oder Senioren.

Teilweise Vermietung einer geförderten Wohnung an Lehrlinge, Schüler, Studenten, Arbeitnehmer oder Senioren.
Ansuchen können Personen, die ein oder höchstens zwei Zimmer ihrer Wohnung vermieten möchten.
Die Voraussetzungen betreffen die Anzahl der zu vermietenden Zimmer, die Wohnfläche und die Zielgruppe sowie die Entfernung der Wohnung vom Ort des Interesses:
Weitere Anforderungen richten sich nach der Kategorie, zu welcher der Mieter gehört:
Sie müssen eine Steuermarke im Wert von 16 Euro kaufen.
Der Antrag kann eingereicht werden per:
Wenn der Mieter gegenüber dem Vermieter in Zahlungsverzug ist, hat die Landesverwaltung weder ein Mitspracherecht, noch ist sie dafür zuständig, den Zahlungseingang sicherzustellen.
Ja, das ist möglich, indem Sie das folgende Formular ausfüllen: ##1##.
Ja, in einem Einzelzimmer beträgt sie 217,50 € und in einem Doppelzimmer 165,00 € (inklusive Nebenkosten).
Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper- Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 87 00
E-mail: wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it
PEC: wohnbauprogramm.programmazioneedilizia@pec.prov.bz.it
Website: gefoerderter-wohnbau.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 08:30 bis 13:00 Uh und von 14:00 bis 17:30 Uhr.