Öffnung von definitiven und provisorischen Baustellenzufahrten auf Staats- und Landesstraßen
Who is the service aimed at?
Es sind keine besonderen Voraussetzungen vorgesehen, um den Dienst anzusuchen.
Requirements
What is needed
- Für den Zugriff auf den Online-Dienst myCIVIS benötigen Sie eine der folgenden Authentifizierungsmethoden: SPID, elektronischer Personalausweis (CIE) oder die aktivierte Bürgerkarte.
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- Lageplan;
- zwei Stempelmarken in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe: im Wert von jeweils 16 Euro.
How to apply
Sie können das Ansuchen an das Verwaltungsamt für Straßen richten. Für die Einreichung des Ansuchens in Papierform füllen Sie bitte die vorgedruckten Formulare aus, die Sie auf der Homepage finden. Reichen Sie das Ansuchen dann wie in den Vorjahren beim Amt 12.7 - Dienst für Konzession der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol ein.
- per E-Mail an folgende Adresse: verwaltungsamt.strassen@provinz.bz.it;
- als PEC an die Adresse: verwaltungstrassen.amministrazionestrade@pec.prov.bz.it;
- Klicken Sie auf den Button am Ende dieser Seite "Zum Dienst" und melden Sie sich an. Sie werden dann direkt zur Antragsseite weitergeleitet.
- Laden Sie dann die erforderlichen Unterlagen hoch. Diese finden Sie im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen”.
- Geben Sie die geforderten Daten ein und senden dann den Antrag ab.
What follows
Das Amt erhält Ihren Antrag.
Der zuständige Straßendienst der Autonomen Provinz Bozen erteilt dem Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen eine entsprechende Stellungnahme.
Das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen sendet dem Antragsteller/der Antragstellerin den Auflagenbogen zur Unterschrift zu und verlangt in manchen Fällen eine Kaution.
Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen stellt das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen die Konzession oder Genehmigung aus.
Timings and deadlines
Frequently asked questions
Was muss ich tun, wenn die Zufahrt in einer bewohnten Ortschaft mit einer Einwohnerzahl von unter 10.000 geplant ist?
Regulatory reference
- Artikel 21, 26 und 27 der Straßenverkehrsordnung,
- Artikel 12 der Straßenverkehrsordnung,
- Artikel 29, 30, 43 der Durchführungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung,
- Artikel 5, 6 und 7 der Straßenverkehrsordnung;
- Dekret des Präsidenten der Provinz Nr. 24 vom 17. August 2021 (Verordnung über die Anwendung der Vermögenssteuer für Konzessionen und Genehmigungen)
Competent structure
Verwaltungsamt für Straßen
Telefon: +39 0471 41 26 19
E-Mail: ufficio.tecnico.strade@provincia.bz.it
PEC: technischesstrassenamt.ufftecnicostrade@pec.prov.bz.it
Website: strassen.provinz.bz.it
