Eine Zusammenfassung der Ausschreibung des Auswahlverfahrens in englischer Sprache ist in dem folgenden Dokument enthalten: ##1##.
Die Ausschreibung ist unter folgendem Link zu finden: ##2## Für förderfähige und nicht förderfähige Ausgaben gelten die Bestimmungen des ##3##.
Die Voraussetzungen betreffen das Projekt sowie die Forscher und die Forscherinnen.
Projekt
Das Forschungsprojekt muss eine internationale Mobilitätsphase beinhalten, d.h. der Forscher oder die Forscherin muss sich physisch an den Standort der aufnehmenden Forschungseinrichtung begeben.
Mindestens 60 % dieses Zeitraums müssen für die Mobilität an der gastgebenden Forschungseinrichtung aufgewendet werden.
Das Projekt kann mindestens 6 und höchstens 24 Monate dauern und muss bis zum Jahr 2027 abgeschlossen sein.
Beiträge für Forschungsprojekte, die die Mobilität von Forschern und Forscherinnen betreffen, können in allen Fachdisziplinen beantragt werden.
Forscher und Forscherinnen
Beiträge können von Forschern und Forscherinnen beantragt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung die folgenden Voraussetzungen erfüllen.
Outgoing Researcher:
- muss ein Forschungsdoktorat (PhD) oder ein gleichwertiges Doktoratsstudium abgeschlossen haben oder mindestens vier Jahre Vollzeitäquivalent an Forschungserfahrung nachweisen;
- muss innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veröffentlichung dieser Ausschreibung mindestens 36 Monate Forschungstätigkeit in Südtirol ausgeübt haben;
- muss seit mindestens 6 Monaten eine wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Begünstigten gehabt haben; diese Zusammenarbeit darf nicht mehr als 180 Tage vor dem Datum der Antragstellung beendet worden sein.
Incoming Researcher:
- muss ein Forschungsdoktorat (PhD) oder ein gleichwertiges Doktoratsstudium abgeschlossen haben;
- mindestens zehn Jahre Vollzeitäquivalent an Forschungserfahrung einschließlich des Doktorats-/PhD-Studiums haben, was unter anderem durch hochwertige Publikationen in internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften nachgewiesen wird; im Falle von Frauen in der Forschung wird die
- Mindestanzahl an Jahren an Forschungserfahrung auf acht Jahre reduziert;
- in den 12 Monaten vor Antragstellung keinen Wohnsitz oder wissenschaftliche Affiliation in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino gehabt haben
oder
- muss ein Forschungsdoktorat (PhD) oder ein gleichwertiges Doktoratsstudium abgeschlossen haben;
- muss in den letzten 12 Monaten vor dem Datum der Antragstellung in Südtirol gewesen sein als incoming researcher für ein Peer-Reviewed-Projekt, das durch andere EU-, nationale oder Landes-Maßnahmen als diese und frühere Ausschreibungen finanziert wird.