- Das Amt prüft, ob die Anträge und die beigelegten Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß eingereicht und die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt wurden.
- Das Amt bittet um Ergänzung der fehlenden Unterlagen. Erfolgt dies nicht innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags, wird der Antrag archiviert.
- Nach Abschluss der Überprüfung werden die Anträge mit vollständigen Unterlagen dem Technischen Beirat vorgelegt.
- Der Technische Beirat übermittelt die Förderempfehlung an das Amt. Dieses erstellt die Rangordnung.
- Der Direktor oder die Direktorin der für Wissenschaft und Forschung zuständigen Abteilung genehmigt die Rangordnung und gewährt die Förderbeiträge in der Reihenfolge der Rangordnung, und zwar bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Finanzmittel.
- Für Projekte, die auf der Grundlage der Rangordnung und der verfügbaren Mittel für eine Finanzierung in Frage kommen, muss ein CUP-Code beantragt und dem zuständigen Amt mitgeteilt werden.
- Das Datum des Projektbeginns muss dem Amt innerhalb von 90 Tagen nach Benachrichtigung über die Gewährung des Beitrags mit der ##15## mitgeteilt werden, außer in begründeten und genehmigten Fällen.
Nächste Schritte
Die Rechnungslegung muss bis zum 31. März des Jahres, das auf die Gewährung des Beitrags folgt, beim Amt eingereicht werden. Die folgenden Unterlagen müssen für die Rechnungslegung eingereicht werden:
- ##16##;
- ##17##;
- Vertrag mit dem Forscher oder der Forscherin;
- ##18##;
- Erklärung der gesetzlichen Vertretung des oder der Begünstigten, in der sie den Zeitraum und die Anzahl der Tage bestätigt, die der Forscher oder die Forscherin bis zum Zeitpunkt der Erklärung in der gastgebenden Forschungseinrichtung verbracht hat.
Innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss des Projekts muss der oder die Begünstigte dem Amt außerdem die folgenden Unterlagen vorlegen:
- Periodic Final Report Model;
- Bewertung der erzielten Ergebnisse und der Wirksamkeit ihrer Verbreitung durch den Supervisor oder die Supervisorin;
- Outgoing Researcher: eine Bescheinigung der aufnehmenden Forschungseinrichtung, die den Zeitraum der Mobilität bestätigt;
- Incoming Researcher: eine Erklärung der gesetzlichen Vertretung des oder der Begünstigten, die den Gesamtzeitraum und die Anzahl der Tage bestätigt, die der Forscher oder die Forscherin bei der aufnehmenden Forschungseinrichtung verbracht hat.
Im Falle von Änderungen, die jedoch die Initiative nicht wesentlich verändern, oder im Falle anderer Vergütungen muss dem Amt unverzüglich ein begründeter Antrag mit entsprechenden Unterlagen zur Genehmigung vorgelegt werden, andernfalls wird der Beitrag widerrufen: ##19##.
Wenn der Begünstigte die für das laufende Jahr vorgesehenen Aktivitäten nicht vollständig bis zum 31. Dezember durchführen kann, hat er die Möglichkeit, die nicht durchgeführten Aktivitäten auf das folgende Jahr zu verschieben (Neufeststellung). Die Verschiebung muss bis spätestens 5. Dezember des laufenden Jahres beim Amt beantragt und schriftlich begründet werden: ##20##.
Die Begünstigten sind verpflichtet, in ihren Kommunikations- und Veröffentlichungsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen-Südtirol (Autonomous Province of Bolzano/Bozen, South Tyrol) als Förderer des jeweiligen finanzierten Projekts zu nennen. Dieser Hinweis muss mit dem Logo der Provinz versehen sein: