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Wettbewerbsausschreibung zur Förderung der Mobilität von Forschern und Forscherinnen (2024)

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Description

Die vorliegende Ausschreibung fördert Forschungsprojekte, deren Durchführung gleichzeitig die internationale Mobilität von Forscherinnen und Forschern beinhaltet.

Die Ziele sind:

  • den in Südtirol tätigen Forschern und Forscherinnen die Möglichkeit zu bieten, Forschungskompetenzen außerhalb der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino zu erwerben;
  • mehr Forscher und Forscherinnen nach Südtirol anzuziehen;
  • die wissenschaftlichen Netzwerke der Südtiroler Forschungseinrichtungen stärken.

Es können Beiträge für die internationale Mobilität von Forschern und Forscherinnen beantragt werden, die nach Südtirol gehen (Incoming Researcher) oder von Südtirol kommen (Outgoing Researcher). Unter Mobilität versteht man die physische Bewegung des Forschers oder der Forscherin zum Standort der gastgebenden Forschungseinrichtung.

Eine Zusammenfassung der Ausschreibung des Auswahlverfahrens in englischer Sprache ist in dem folgenden Dokument enthalten: ##1##.

Die Ausschreibung und der Leitfaden für die Ausgaben sind unter folgendem Link zu finden: ##2##.

Die Rangordnung wird im Abschnitt “Die nächsten Schritte” veröffentlicht.


Who is the service aimed at?

Die wirtschaftlichen Vergünstigungen können folgende Einrichtungen aus der Autonomen Provinz Bozen in Anspruch nehmen:

  • Universitäten und öffentliche und private Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung;
  • Landesanstalten und Hilfskörperschaften des Landes, die im Bereich der Forschung tätig sind;
  • Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung, die im Bereich der Forschung tätig sind;
  • andere öffentliche oder private Hochschuleinrichtungen;
  • Unternehmen sowie andere öffentliche und private Einrichtungen, die hauptsächlich wissenschaftliche Forschung und Wissensverbreitung in Südtirol betreiben.

Die Antragstellenden müssen u. a. überwiegend und dauerhaft gemeinnützige wissenschaftliche Forschung oder Wissensverbreitung betreiben.


Requirements

Die Voraussetzungen betreffen das Projekt sowie die Forscher und die Forscherinnen.

Projekt

Das Forschungsprojekt muss eine internationale Mobilitätsphase beinhalten, d. h. der Forscher oder die Forscherin muss sich physisch an den Standort der aufnehmenden Forschungseinrichtung begeben.

Mindestens 60 % dieses Zeitraums müssen für die Mobilität an der gastgebenden Forschungseinrichtung aufgewendet werden.

Das Projekt kann mindestens 6 und höchstens 24 Monate dauern.

Beiträge für Forschungsprojekte, die die Mobilität von Forschern und Forscherinnen betreffen, können in allen Fachdisziplinen beantragt werden.

Forscher und Forscherinnen

Beiträge können von Forschern und Forscherinnen beantragt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung die folgenden Voraussetzungen erfüllen.

Outgoing Researcher:

  • muss ein Forschungsdoktorat (PhD) oder ein gleichwertiges Doktoratsstudium abgeschlossen haben oder mindestens vier Jahre Vollzeitäquivalent an Forschungserfahrung nachweisen;
  • muss innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veröffentlichung dieser Ausschreibung mindestens 36 Monate Forschungstätigkeit in Südtirol ausgeübt haben;
  • muss seit mindestens 6 Monaten eine wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Begünstigten gehabt haben, diese Zusammenarbeit darf nicht mehr als 180 Tage vor dem Datum der Antragstellung beendet worden sein.

Incoming Researcher:

  • muss ein Forschungsdoktorat (PhD) oder ein gleichwertiges Doktoratsstudium abgeschlossen haben;
  • mindestens 10 Jahre Vollzeitäquivalent an Forschungserfahrung (einschließlich des Doktorats-/PhD-Studiums) haben, was durch hochwertige Publikationen in internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften nachgewiesen wird; im Falle von Frauen in der Forschung wird die Mindestanzahl auf acht Jahre reduziert;
  • in den 12 Monaten vor Antragstellung weder Wohnsitz noch wissenschaftliche Affiliation in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino gehabt haben.
oder
  • muss ein Forschungsdoktorat (PhD) oder ein gleichwertiges Doktoratsstudium abgeschlossen haben;
  • in den 12 Monaten vor der Antragstellung bereits als Incoming Researcher in Südtirol gewesen sein, um an einer Südtiroler Forschungseinrichtung ein Projekt durchzuführen, das im Rahmen eines Peer- Review-Verfahrens begutachtet und durch EU- , staatliche oder Landesmaßnahmen zur Förderung der internationalen Mobilität von Forscherinnen und Forschern gefördert worden ist; dies gilt nicht für die Maßnahme laut dieser Ausschreibung und deren vorhergehende Ausgaben.

Weitere Informationen

Weitere Voraussetzungen und Bedingungen für Antragstellende sind in der Ausschreibung aufgeführt.


What is needed

Folgende Unterlagen müssen dem ##5## beigefügt werden:
  • Erklärung des Forschers oder der Forscherin, in der dieser oder diese bestätigt, den Antrag und die Bestimmungen dieser Ausschreibung zur Kenntnis genommen zu haben;
  • Beschreibung des Projekts: ##6##;
  • ##7##;
  • GANTT-Diagramm des Projekts;
  • wissenschaftlicher Lebenslauf des Forschers oder der Forscherin;
  • ##8##;
  • Kopie des Ausweises der gesetzlichen Vertretung der antragstellenden Einrichtung und des Forschers oder der Forscherin (nur wenn keine digitale Unterschrift vorgelegt wird);
  • Empfehlungsschreiben des Forschers oder der Forscherin, falls vorhanden;
  • Verpflichtungserklärung der ausländischen Gastforschungseinrichtung (nur für Outgoing Researcher).
Dem Antrag ist eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro beizufügen, andernfalls wird er abgelehnt. Jede Stempelmarke darf nur für einen einzigen Antrag verwendet werden.


What follows

  1. Das Amt prüft, ob die Anträge und die beigelegten Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß eingereicht und die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt wurden.
  2. Sind die Unterlagen nicht vollständig, werden die fehlenden Dokumente vom Amt nachgefordert. Werden diese nicht innerhalb der Frist von 15 Tagen ab Erhalt der Aufforderung nachgereicht, so wird der Antrag archiviert.
  3. Nach Abschluss der Überprüfung werden die Anträge, deren Unterlagen vollständig sind, dem Technischen Beirat vorgelegt, der die Projekte gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Fachleute bewertet.
  4. Der Technische Beirat übermittelt die Förderempfehlung an das Amt. Dieses erstellt die Rangordnung. Die Rangordnung für die Ausschreibung 2024 finden Sie hier: ##13##;
  5. Der Direktor oder die Direktorin der für Wissenschaft und Forschung zuständigen Abteilung genehmigt die Rangordnung und gewährt die Förderbeiträge in der Reihenfolge der Rangordnung, und zwar bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Finanzmittel.
  6. Für die Projekte, die auf Grundlage der Rangordnung und der zur Verfügung stehenden Mittel gefördert werden könnten, müssen die als Begünstigte in Frage kommenden Einrichtungen einen CUP einholen und dem zuständigen Amt mitteilen.
  7. Das Datum des Projektbeginns muss dem Amt innerhalb von 90 Tagen nach Benachrichtigung über die Gewährung des Beitrags mit der ##14## mitgeteilt werden, außer in begründeten und genehmigten Fällen.

Rechnungslegung

Die Rechnungslegung muss bis zum 31. März des Jahres, das auf die Gewährung des Beitrags folgt, beim Amt eingereicht werden. Die folgenden Unterlagen müssen für die Rechnungslegung eingereicht werden:
  • ##15##;
  • ##16##;
  • Vertrag mit dem Forscher oder der Forscherin;
  • ##17##;
  • Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Begünstigten, welche die Periode und die Anzahl der Tage bestätigt, die der Forscher/die Forscherin bis zum Datum der Ausstellung der Erklärung bei der gastgebenden Forschungseinrichtung verbracht hat.

Unterlagen

Innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss des Projekts muss der oder die Begünstigte dem Amt außerdem die folgenden Unterlagen vorlegen:
  • Periodic Final Report;
  • Bewertung der erzielten Ergebnisse und der Wirksamkeit ihrer Verbreitung durch den Supervisor oder die Supervisorin;
  • Outgoing Researcher: eine Bestätigung der gastgebenden Forschungseinrichtung über die Umsetzung der Mobilitätsperiode,
  • Incoming Researcher: eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Begünstigten, welche den Gesamtzeitraum und die Anzahl der Tage bestätigt, die der Forscher/die Forscherin bei der gastgebenden Forschungseinrichtung verbracht hat.

Im Falle von Änderungen, die jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Initiative haben, oder im Falle anderer Vergütungen muss unverzüglich ein begründeter Antrag mit entsprechenden Unterlagen zur Genehmigung beim Amt eingereicht werden, andernfalls wird der Beitrag widerrufen: ##18##.

Wenn der Begünstigte die für das laufende Jahr vorgesehenen Aktivitäten nicht vollständig bis zum 31. Dezember durchführen kann, hat er die Möglichkeit, die nicht durchgeführten Aktivitäten auf das folgende Jahr zu verschieben (Neufeststellung). Die Verschiebung muss bis spätestens 5. Dezember des laufenden Jahres beim Amt beantragt und schriftlich begründet werden: ##19##.

Die Begünstigten sind verpflichtet, in ihren Kommunikations- und Veröffentlichungsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen-Südtirol (Autonomous Province of Bolzano/Bozen, South Tyrol) als Förderer des jeweiligen finanzierten Projekts zu nennen. Dieser Hinweis muss mit dem Logo der Provinz versehen sein:

  • ##20##:
  • ##21##;
  • ##22##.

Timings and deadlines

Die Anträge können vom 1. März 2024 bis zum 31. Mai 2024 um 16.00 Uhr eingereicht werden.
 


Frequently asked questions

Wie werden die Projekte bewertet?

Die Bewertung erfolgt durch den Technischen Beirat, der die verfügbaren Unterlagen zur Bewertung heranzieht und seine eigenen Methoden zur Anwendung der Bewertungskriterien anwenden kann. Es liegt in der Verantwortung des Antragstellenden, im Projekt die Aspekte des Wissenstransfers und der Betreuung klar und verständlich darzustellen. Diese Aspekte sind auch in den Curricula und anderen Dokumenten hervorzuheben. Schließlich sind auch die anderen zu bewertenden Elemente klar herauszustellen.

Wie wird die Anforderung “vier Jahre Vollzeitäquivalent” für die Outgoing Researcher bescheinigt?

Die Voraussetzung muss im Lebenslauf des Forschers oder der Forscherin und im Antragsformular nachgewiesen werden.

Werden Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaube auf die Forschungserfahrung angerechnet?

Ja, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaube werden als wissenschaftliche Laufbahnzeiten für maximal 12 Monate angerechnet. Abwesenheiten müssen dokumentiert und im wissenschaftlichen Lebenslauf aufgeführt werden.

Für weitere Fragen und Antworten konsultieren Sie bitte die FAQ unter diesem Link: ##33##.

Regulatory reference

Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.

Rechtsgrundlagen