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Wettbewerbsausschreibung zur Förderung der Mobilität von Forschern und Forscherinnen (2023)

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Description

Diese Ausschreibung fördert Forschungsprojekte, deren Durchführung gleichzeitig die internationale Mobilität von Forschern und Forscherinnen vorsieht.

Die Ziele sind:

  • den in Südtirol tätigen Forschern und Forscherinnen die Möglichkeit zu bieten, Forschungskompetenzen außerhalb der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino zu erwerben;
  • mehr Forscher und Forscherinnen nach Südtirol anzuziehen;
  • die wissenschaftlichen Netzwerke der Südtiroler Forschungseinrichtungen zu stärken.

Es können Beiträge für die internationale Mobilität von Forschern und Forscherinnen beantragt werden, die nach Südtirol gehen (Incoming Researcher) oder von Südtirol kommen (Outgoing Researcher). Unter Mobilität versteht man die physische Bewegung des Forschers oder der Forscherin zum Standort der gastgebenden Forschungseinrichtung.

Eine Zusammenfassung der Wettbewerbsausschreibung in englischer Sprache ist im folgenden Dokument enthalten: ##1##. Die MSCA-Koeffizienten können hier eingesehen werden: ##2##.

Die Ausschreibung und der Leitfaden für die Ausgaben sind unter folgendem Link zu finden: ##3##.

Die Rangordnung wird im Abschnitt “Die nächsten Schritte” veröffentlicht.


Who is the service aimed at?

Die wirtschaftlichen Vergünstigungen können folgende Einrichtungen aus der Autonomen Provinz Bozen in Anspruch nehmen:

  • Universitäten und öffentliche und private Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung;
  • Landesanstalten und Hilfskörperschaften des Landes, die im Bereich der Forschung tätig sind;
  • Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung, die im Bereich der Forschung tätig sind;
  • andere öffentliche oder private Hochschuleinrichtungen;
  • Unternehmen sowie andere öffentliche und private Einrichtungen, die hauptsächlich wissenschaftliche Forschung und Wissensverbreitung in Südtirol betreiben.

Die Antragstellenden müssen u. a. überwiegend und dauerhaft gemeinnützige wissenschaftliche Forschung oder Wissensverbreitung betreiben.


Requirements

Die Voraussetzungen betreffen das Projekt sowie die Forscher und Forscherinnen.

Projekt

Das Forschungsprojekt muss eine internationale Mobilitätsphase beinhalten, d. h. der Forscher oder die Forscherin muss sich physisch an den Standort der gastgebenden Forschungseinrichtung begeben.

Mindestens 60 % dieses Zeitraums müssen für die Mobilität an der gastgebenden Forschungseinrichtung aufgewendet werden.

Das Projekt kann mindestens 6 und höchstens 24 Monate dauern und muss bis zum Jahr 2025 abgeschlossen sein.

Beiträge für Forschungsprojekte, die die Mobilität von Forschern und Forscherinnen betreffen, können in allen Fachdisziplinen beantragt werden.

Forscher und Forscherinnen

Beiträge können von Forschern und Forscherinnen beantragt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung die folgenden Voraussetzungen erfüllen.

Outgoing Researcher:

  • muss ein Forschungsdoktorat (PhD) oder ein gleichwertiges Doktoratsstudium abgeschlossen haben oder mindestens vier Jahre Vollzeitäquivalent an Forschungserfahrung nachweisen;
  • muss innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veröffentlichung dieser Ausschreibung mindestens 36 Monate Forschungstätigkeit in Südtirol ausgeübt haben;
  • muss seit mindestens 6 Monaten eine wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Begünstigten gehabt haben, diese Zusammenarbeit darf nicht mehr als 180 Tage vor dem Datum der Antragstellung beendet worden sein.

Incoming Researcher:

  • muss ein Forschungsdoktorat (PhD) oder ein gleichwertiges Doktoratsstudium abgeschlossen haben;
  • muss mindestens zehn Jahre Vollzeitäquivalent an Forschungserfahrung, einschließlich eines Forschungsdoktorats, nachweisen u. a. durch hochwertige Publikationen in internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften, bei Forscherinnen verringert sich die Mindestanzahl der erforderlichen Erfahrungsjahre auf acht Jahre Vollzeitäquivalente, einschließlich eines Forschungsdoktorats;
  • darf in den 12 Monaten vor dem Datum der Antragstellung keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Alpen-Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino gehabt haben.
oder
  • muss ein Forschungsdoktorat (PhD) oder ein gleichwertiges Doktoratsstudium abgeschlossen haben;
  • in den letzten 12 Monaten als Forscher oder Forscherin in Südtirol im Rahmen eines durch Peer Review genehmigten und durch EU-, nationale oder Landes-Maßnahmen zur internationalen Mobilität finanzierten Projekts tätig gewesen sein, das sich von dieser Ausschreibung und früheren Ausschreibungen unterscheidet.

Weitere Voraussetzungen und Bedingungen für Antragstellende sind in der Ausschreibung aufgeführt.


What is needed

Folgende Unterlagen müssen dem ##7## beigefügt werden:
  • Erklärung des Forschers oder der Forscherin, in der dieser oder diese bestätigt, den Antrag und die Bestimmungen dieser Ausschreibung zur Kenntnis genommen zu haben;
  • Beschreibung des Projekts: ##8##;
  • ##9##;
  • GANTT-Diagramm des Projekts;
  • wissenschaftlicher Lebenslauf des Forschers oder der Forscherin;
  • ##10##;
  • Kopie des Ausweises der gesetzlichen Vertretung der antragstellenden Einrichtung und des Forschers oder der Forscherin (nur wenn keine digitale Unterschrift vorgelegt wird);
  • Empfehlungsschreiben des Forschers oder der Forscherin, falls vorhanden;
  • Verpflichtungserklärung der ausländischen Gastforschungseinrichtung (nur für Outgoing Researcher).
Dem Antrag ist eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro beizufügen, andernfalls wird er abgelehnt. Jede Stempelmarke darf nur für einen einzigen Antrag verwendet werden.


What follows

  1. Das Amt prüft, ob die Anträge und die beigelegten Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß eingereicht und die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt
    wurden.
  2. Das Amt bittet um Ergänzung der fehlenden Unterlagen. Erfolgt dies nicht innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags, wird der Antrag archiviert.
  3. Nach Abschluss der Überprüfung werden die Anträge, deren Unterlagen vollständig sind, dem Technischen Beirat vorgelegt, der die Projekte gegebenenfalls mit Hilfe externer Fachleute bewertet.
  4. Der Technische Beirat übermittelt die Förderempfehlung an das Amt, das daraufhin eine Rangordnung erstellt. Die Rangordnung für die Ausschreibung 2023 finden Sie hier: ##15##.
  5. Der Direktor oder die Direktorin der für Wissenschaft und Forschung zuständigen Abteilung genehmigt die Rangordnung und gewährt die Förderbeiträge in der Reihenfolge der Rangordnung, und zwar bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Finanzmittel.
  6. Für Projekte, die auf der Grundlage der Rangordnung und der verfügbaren Mittel für eine Finanzierung in Frage kommen, muss ein CUP-Code beantragt und dem zuständigen Amt mitgeteilt werden.
  7. Das Datum des Projektbeginns muss dem Amt innerhalb von 90 Tagen nach Benachrichtigung über die Gewährung des Beitrags mit der ##16## mitgeteilt werden, außer in begründeten und genehmigten Fällen.
  8. Die Rechnungslegung muss bis zum 31. März des Jahres, das auf die Gewährung des Beitrags folgt, beim Amt eingereicht werden. Die folgenden Unterlagen müssen für die Rechnungslegung eingereicht werden:
  • ##17##;
  • ##18##;
  • Vertrag mit dem Forscher oder der Forscherin;
  • ##19##;
  • Erklärung der gesetzlichen Vertretung des oder der Begünstigten, in der sie den Zeitraum und die Anzahl der Tage bestätigt, die der Forscher oder die Forscherin bis zum Zeitpunkt der Erklärung in der gastgebenden Forschungseinrichtung verbracht hat.
Innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss des Projekts muss der oder die Begünstigte dem Amt außerdem die folgenden Unterlagen vorlegen:
  • Periodic Final Report;
  • Bewertung der erzielten Ergebnisse und der Wirksamkeit ihrer Verbreitung durch den Supervisor oder die Supervisorin;
  • Outgoing Researcher: eine Bescheinigung der aufnehmenden Forschungseinrichtung, die den Zeitraum der Mobilität bestätigt;
  • Incoming Researcher: eine Erklärung der gesetzlichen Vertretung des oder der Begünstigten, die den Gesamtzeitraum und die Anzahl der Tage bestätigt, die der Forscher oder die Forscherin bei der aufnehmenden Forschungseinrichtung verbracht hat.
  1. Nicht wesentliche Änderungen oder sonstige Vergütungen müssen dem Amt unverzüglich unter Angabe von Gründen und mit entsprechenden Unterlagen mitgeteilt werden, andernfalls kann der Beitrag widerrufen werden: ##20##.

  2. Wenn der Begünstigte die für das laufende Jahr vorgesehenen Aktivitäten nicht vollständig bis zum 31. Dezember durchführen kann, hat er die Möglichkeit, die nicht durchgeführten Aktivitäten auf das folgende Jahr zu verschieben (Neufeststellung). Die Verschiebung muss bis spätestens 5. Dezember des laufenden Jahres beim Amt beantragt und schriftlich begründet werden: ##21##.
  3. Die Begünstigten sind verpflichtet, bei ihren Kommunikationsaktivitäten und Publikationen stets die Autonome Provinz Bozen - Südtirol (Autonomous Province of Bolzano/Bozen, South Tyrol) als Finanzierer des jeweiligen geförderten Projekts anzugeben. Dem Hinweis muss das Logo der Provinz beigefügt sein:
  • ##22##;
  • ##23##;
  • ##24##.

Timings and deadlines

Die Anträge können vom 3. Februar 2023 bis zum 3. Mai 2023 um 16:00 Uhr eingereicht werden.
 


Frequently asked questions

Wie werden die Projekte bewertet?

Die Bewertung erfolgt durch den Technischen Beirat, der die verfügbaren Unterlagen zur Bewertung heranzieht und eigene Methoden zur Anwendung der Bewertungskriterien festlegen kann. Der Antragsteller ist dafür verantwortlich, in dem Projekt, den Lebensläufen und den übrigen Unterlagen die Aspekte, die den Wissenstransfer und die Projektüberwachung betreffen, sowie die übrigen zu bewertenden Elemente klar und verständlich darzulegen. 

Wie wird die Anforderung "vier Jahre Vollzeitäquivalent” für die Outgoing Researcher bescheinigt?

Die Voraussetzung muss im Lebenslauf des Forschers oder der Forscherin und im Antragsformular nachgewiesen werden.

Werden Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaube auf die Forschungserfahrung angerechnet?

Ja, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaube werden als wissenschaftliche Laufbahnzeiten für maximal 12 Monate angerechnet. Abwesenheiten müssen dokumentiert und im wissenschaftlichen Lebenslauf aufgeführt werden.

Für weitere Fragen und Antworten konsultieren Sie bitte die FAQ unter diesem Link: ##35##.