web
You’re offline. This is a read only version of the page.
close
Service code: 1200

Wettbewerbsausschreibung zur Förderung der Mobilität von Forschern und Forscherinnen (2022)

Add to Favourites
Loading...
Share

Description

Die vorliegende Ausschreibung fördert Forschungsprojekte, deren Durchführung gleichzeitig die internationale Mobilität von Forscherinnen und Forschern zum Ziel hat.
Die Ziele sind:
  • den in Südtirol tätigen Forschern und Forscherinnen die Möglichkeit zu bieten, Forschungskompetenzen außerhalb der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino zu erwerben;
  • mehr Forscher und Forscherinnen nach Südtirol anzuziehen;
  • die wissenschaftlichen Netzwerke der Südtiroler Forschungseinrichtungen zu stärken.
Es können Beiträge für die internationale Mobilität von Forschern und Forscherinnen beantragt werden, die nach Südtirol kommen (Incoming Researcher) oder von Südtirol kommen (Outgoing Researcher). Unter Mobilität versteht man die physische Bewegung des Forschers oder der Forscherin zum Standort der gastgebenden Forschungseinrichtung.
Eine Zusammenfassung der Ausschreibung des Auswahlverfahrens in englischer Sprache ist in dem folgenden Dokument enthalten: ##1##. Die MSCA-Koeffizienten können hier eingesehen werden: ##2##.
Die Ausschreibung ist unter folgendem Link zu finden: ##3##. Der Leitfaden für die Ausgaben ist hier zu finden: ##4##.
Die Rangordnung wird im Abschnitt “Die nächsten Schritte” veröffentlicht.
 

Who is the service aimed at?

Die wirtschaftlichen Vergünstigungen können folgende Einrichtungen aus der Autonomen Provinz Bozen in Anspruch nehmen:
  • Universitäten und öffentliche und private Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung;
  • Landesanstalten und Hilfskörperschaften des Landes, die im Bereich der Forschung tätig sind;
  • Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung, die im Bereich der Forschung tätig sind;
  • andere öffentliche oder private Hochschuleinrichtungen;
  • Unternehmen sowie andere öffentliche und private Einrichtungen, die hauptsächlich wissenschaftliche Forschung und Wissensverbreitung im Landesgebiet betreiben.
Die Antragstellenden müssen u. a. überwiegend und dauerhaft gemeinnützige wissenschaftliche Forschung oder Wissensverbreitung betreiben.
 

Requirements

Die Voraussetzungen betreffen das Projekt sowie die Forscher und die Forscherinnen:
1. Projekt:
  • Das Forschungsprojekt muss eine internationale Mobilitätsphase beinhalten, d. h. der Forscher oder die Forscherin muss sich physisch an den Standort der aufnehmenden Forschungseinrichtung begeben.
  • Mindestens 60 % dieses Zeitraums müssen für die Mobilität an der gastgebenden Forschungseinrichtung aufgewendet werden.
  • Das Projekt kann mindestens 6 und höchstens 24 Monate dauern und muss bis zum Jahr 2024 abgeschlossen sein.
  • Beiträge für Forschungsprojekte, die die Mobilität von Forschern und Forscherinnen betreffen, können in allen Fachdisziplinen beantragt werden.

2.  Forscher und Forscherinnen:
Beiträge können für Forscher und Forscherinnen beantragt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Outgoing Researcher:
  • muss ein Forschungsdoktorat (PhD) oder ein gleichwertiges Doktoratsstudium abgeschlossen haben oder mindestens vier Jahre Vollzeitäquivalent an Forschungserfahrung nachweisen;
  • muss innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veröffentlichung dieser Ausschreibung mindestens 36 Monate Forschungstätigkeit in Südtirol ausgeübt haben;
  • muss seit mindestens 6 Monaten eine wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Begünstigten gehabt haben. Diese Zusammenarbeit darf nicht mehr als 180 Tage vor dem Datum der Antragstellung beendet worden sein.
Incoming Researcher:
  • muss ein Forschungsdoktorat (PhD) oder ein gleichwertiges Doktoratsstudium abgeschlossen haben;
  • muss über mindestens zehn Jahre Forschungserfahrung in Vollzeit, inklusive Promotion, nachgewiesen durch hochwertige internationale Publikationen, verfügen; für Frauen reicht eine Mindestdauer von acht Jahren;
  • darf in den 12 Monaten vor dem Datum der Antragstellung keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino gehabt haben;
oder
  • muss ein Forschungsdoktorat (PhD) oder ein gleichwertiges Doktoratsstudium abgeschlossen haben;
  • in den 12 Monaten vor der Antragstellung bereits als Incoming Researcher in Südtirol gewesen sind, um an einer Südtiroler Forschungseinrichtung ein Projekt durchzuführen, das im Rahmen eines Peer-Review-Verfahrens begutachtet und durch EU-, staatliche-oder Landesmaßnahmen zur Förderung der internationalen Mobilität von Forscherinnen und Forschern gefördert worden ist; dies gilt nicht für die Maßnahme laut dieser Ausschreibung und deren vorhergehende Ausgaben.
Weitere Voraussetzungen und Bedingungen für Antragstellende sind in der Ausschreibung aufgeführt.
 

What is needed

Folgende Unterlagen müssen dem ##9## beigefügt werden:
  • Erklärung des Forschers oder der Forscherin, in der dieser oder diese bestätigt, den Antrag und die Bestimmungen dieser Ausschreibung zur Kenntnis genommen zu haben;
  • Beschreibung des Projekts: ##10##;
  • ##11##;
  • GANTT-Diagramm des Projekts;
  • Wissenschaftlicher Lebenslauf des Forschers oder der Forscherin;
  • ##12##;
  • Kopie des Ausweises des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der antragstellenden Einrichtung und des Forschers oder der Forscherin (nur wenn keine digitale Unterschrift);
  • Empfehlungsschreiben des Forschers oder der Forscherin, falls vorhanden;
  • Verpflichtungserklärung der ausländischen Gastforschungseinrichtung (nur für Outgoing Researcher).
Dem Antrag ist eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro beizufügen, andernfalls wird er abgelehnt. Jede Stempelmarke darf nur für einen einzigen Antrag verwendet werden.
 


What follows

  1. Das Amt prüft, ob die Anträge und die beigelegten Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß eingereicht und die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt wurden.
  2. Sind die Unterlagen nicht vollständig, werden die fehlenden Dokumente vom Amt nachgefordert. Werden diese nicht innerhalb der Frist von 15 Tagen ab Erhalt der
    Aufforderung nachgereicht, so wird der Antrag archiviert.
  3. Nach Abschluss der Überprüfung werden die Anträge, deren Unterlagen vollständig sind, dem Technischen Beirat vorgelegt, der die Projekte gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Fachleute bewertet.
  4. Der Technische Beirat übermittelt die Förderempfehlung an das Amt, das daraufhin eine Rangordnung erstellt. Die Rangordnung für die Ausschreibung 2022 finden Sie hier: ##17##;
  5. Der Direktor oder die Direktorin der für Forschung und Universität zuständigen Abteilung genehmigt die Rangordnung und gewährt die Förderbeiträge in der Reihenfolge
    der Rangordnung
    , und zwar bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Finanzmittel.
  6. Für Projekte, die auf der Grundlage der Rangordnung und der verfügbaren Mittel für eine Finanzierung in Frage kommen, muss ein CUP-Code beantragt und dem zuständigen Amt mitgeteilt werden.
  7. Das Datum des Projektbeginns muss dem Amt innerhalb von 90 Tagen nach Benachrichtigung über die Gewährung des Beitrags mit der ##18## mitgeteilt werden, außer in begründeten und genehmigten Fällen.
  8. Die Rechnungslegung muss bis zum 31. März des Jahres, das auf die Gewährung des Beitrags folgt, beim Amt eingereicht werden. Die folgenden Unterlagen müssen für die Rechnungslegung eingereicht werden:
  • ##19##;
  • ##20##;
  • Vertrag mit dem Forscher oder der Forscherin;
  • ##21##;
  • Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin des Begünstigten, in der der Zeitraum und die Anzahl der Tage bestätigt werden, die der Forscher oder die Forscherin bis zum Datum der Erklärung bei der gastgebenden Forschungseinrichtung verbracht hat.

Innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Projekts muss der Begünstigte dem Amt außerdem die folgenden Unterlagen vorlegen:
  • ##22##;
  • die Beurteilung des Supervisors/der Supervisorin über die erzielten Ergebnisse und die Wirksamkeit deren Verbreitung,
  • Outgoing Researcher: eine Bescheinigung der aufnehmenden Forschungseinrichtung, die den Zeitraum der Mobilität bestätigt;
  • Incoming Researcher: eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin des Begünstigten, in der die Gesamtdauer und die Anzahl der Tage bestätigt werden, die der Forscher oder die Forscherin bei der gastgebenden Forschungseinrichtung verbracht hat.
  1. Nicht wesentliche Änderungen oder sonstige Vergütungen müssen dem Amt unverzüglich unter Angabe von Gründen und mit entsprechenden Unterlagen mitgeteilt werden, andernfalls kann der Beitrag widerrufen werden.: ##23##.

  2. Wenn der Begünstigte die für das laufende Jahr vorgesehenen Aktivitäten nicht vollständig bis zum 31. Dezember durchführen kann, hat er die Möglichkeit, die nicht durchgeführten Aktivitäten auf das folgende Jahr zu verschieben (Neufeststellung). Die Verschiebung muss bis spätestens 5. Dezember des laufenden Jahres beim Amt beantragt und schriftlich begründet werden: ##24##.
  3. Die Begünstigten sind verpflichtet, bei ihren Kommunikations- und Publikationsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen - Südtirol (Autonomous Province of Bolzano/Bozen, South Tyrol) als Förderer des jeweiligen geförderten Projekts anzugeben. Dem Hinweis muss das Logo der Provinz beigefügt sein:
  • ##25##;
  • ##26##;
  • ##27##.

Timings and deadlines

Die Anträge können bis spätestens 15. Juli 2022 um 16:00 Uhr eingereicht werden.
 

Frequently asked questions

Wie werden die Projekte bewertet?

Die Bewertung erfolgt durch den Technischen Beirat, der die verfügbaren Unterlagen zur Bewertung heranzieht und seine eigenen Methoden zur Anwendung der Bewertungskriterien anwenden kann. Der Antragsteller muss in seinem Projekt, seinen Lebensläufen und anderen Unterlagen klar und verständlich die Aspekte hervorheben, die den Wissenstransfer und die Supervision des Projekts sowie andere zu bewertende Elemente betreffen. 

Wie wird die Anforderung “vier Jahre Vollzeitäquivalent” für die Outgoing Researcher bescheinigt?

Die Voraussetzung muss im Lebenslauf des Forschers/der Forscherin und im Bewerbungsformular nachgewiesen werden. 

Werden Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaube auf die Forschungserfahrung angerechnet?

Ja, Mutterschutz und Elternzeit werden der wissenschaftlichen Laufbahn für maximal 12 Monate zugerechnet. Die Abwesenheiten müssen dokumentiert und im wissenschaftlichen Lebenslauf angeführt werden. 

Für weitere Fragen und Antworten konsultieren Sie bitte die FAQ unter diesem Link: ##39##.