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Service code: 1179

Beiträge für kulturelle Projekte für die ladinische Sprachgruppe

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Description

Beitragsantrag beim Amt für ladinische Kultur, das innovative und hochwertige Kulturprojekte unterstützt. Projektbeiträge werden für die Durchführung spezifischer Aktivitäten gewährt, die innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens stattfinden, unabhängig vom Kalenderjahr.
Zu den Arten der Unterstützung gehören:
  • ordentliche Beiträge, die für die Durchführung des jährlichen Tätigkeitsprogramms gewährt werden;
  • Projektbeiträge, die für die Durchführung spezifischer Aktivitäten gewährt werden, die während eines bestimmten Zeitraums stattfinden, unabhängig vom Kalenderjahr;
  • Investitionsbeiträge für die Durchführung von Kulturinvestitionen;
  • ergänzende Beiträge, die gewährt werden, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um zusammen mit dem ursprünglich gewährten Beitrag das geplante Vorhaben durchzuführen.

Who is the service aimed at?

  • Körperschaften;
  • Stiftungen;
  • Genossenschaften;
  • Verbände;
  • Ausschüsse.

Requirements

Die Voraussetzungen beziehen sich auf Ihre Organisation, die folgende Vorgaben erfüllen muss:
  • mindestens fünf Mitglieder haben;
  • seit mindestens zwei Jahren eine ununterbrochene Tätigkeit in der Autonomen Provinz Bozen ausüben;
  • zu ihren satzungsgemäßen Zwecken muss die Durchführung von kulturellen Tätigkeiten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, gehören;
  • nicht gewinnorientiert sein.
Förderfähig sind alle kulturellen Tätigkeiten und Projekte von Landesinteresse in allen Bereichen der Kunst und Kultur, die nicht durch andere bereichsspezifische Richtlinien geregelt sind.
Nicht förderfähig sind Initiativen, die in erster Linie der Tourismusförderung oder dem lokalen Marketing dienen.

What is needed

  • Formular für den ##1##;
  • detaillierte Projektbeschreibung;
  • detaillierter Kostenvoranschlag;
  • Finanzierungsplan, mit genauer Angabe der finanziellen Mittel;
  • Zeitplan für die Tätigkeiten;
  • Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters.
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen und sie auf dem Antragsformular anbringen. Gemeinden und Vereine, die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.


What follows

Das Amt prüft Ihren Antrag anhand der folgenden Kriterien:
  • kulturelle oder künstlerische Originalität, Relevanz und Qualität der Initiative;
  • Aufwertung des kulturellen Erbes;
  • Ergänzung des bestehenden künstlerischen und kulturellen Angebots durch neue künstlerische und konzeptionelle Ansätze, durch innovative Formen der Darstellung oder durch die Einbeziehung neuer Zielgruppen;
  • Beitrag zur langfristigen Entwicklung der künstlerischen Kompetenz und der kulturellen Bildung in der Provinz Bozen, insbesondere im Hinblick auf die Gebiete mit geringem kulturellen Angebot;
  • Zusammenarbeit mit Kulturvereinen und kulturellen Einrichtungen in den ladinischen Gemeinden des historischen Tirols (Buchenstein, Colle S. Lucia und Cortina d’Ampezzo);
  • Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Kulturakteuren;
  • Qualifikation, Professionalität und Erfahrung der an der Planung und Durchführung beteiligten Personen;
  • plausibles Projekt, geeignete Organisationsstruktur und realistische Ausgabenprognose;
  • Einbeziehung von in Südtirol ansässigen oder aus Südtirol stammenden Künstlern und Künstlerinnen und Kulturschaffenden; dies ist eine Voraussetzung für ganze Veranstaltungszyklen.
Wenn Ihr Antrag positiv bewertet wird, wird Ihnen ein Beitrag gewährt. 

Die finanzielle Förderung kann sich auf bis zu 80 % der zugelassenen Ausgaben belaufen und darf das im Finanzierungsplan angegebene Defizit nicht übersteigen. Die Verbände müssen mindestens 20 % selbst finanzieren oder andere Finanzmittel angeben. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den oben genannten “Bewertungskriterien”.

Timings and deadlines

  • Anträge auf Beitrag für kulturelle Projekte sind bis zum 31. Januar des Bezugsjahres zu stellen.
  • Falls erforderlich, können die Anträge auch während des Jahres eingereicht werden, in jedem Fall aber, bevor die entsprechenden Ausgaben getätigt wurden.
  • Wenn Sie eine mehrjährige Finanzierung beantragen, ist die Frist für die Einreichung Ihres Antrags der 30. November des Jahres, das dem Jahr vorausgeht, in dem die Tätigkeit beginnt.

Frequently asked questions

1. Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung und im ##1##.

2. In Bezug auf die anfallenden Kosten: Bis wann muss ich die Anträge einreichen?

Anträge auf ordentliche Beiträge und Projektbeiträge müssen in jedem Fall eingereicht werden, bevor die ersten im Finanzierungsplan angegebenen Ausgaben getätigt wurden.

3. Auf welcher Grundlage werden die Freiwilligenstunden berechnet, welcher Satz kann berücksichtigt werden und wie kann ich sie in meinem Antrag integrieren?

Ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden können in Höhe von 25 % der zum Zeitpunkt der Berichterstattung tatsächlich geltend gemachten Ausgaben anerkannt werden, die in keinem Fall die bei der Gewährung der Finanzhilfe anerkannten Ausgaben überschreiten dürfen. Der Stundensatz beträgt 20 Euro pro Stunde. Institutionelle Sitzungen der Leitungsgremien der Organisationen werden nicht als ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden anerkannt.