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Service code: 1177

Krankentransporte zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes

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Description

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb übernimmt die Kosten für den Krankentransport.
Es gibt zwei Arten von Transport:
  • Notfalltransport einschließlich Transport von Neugeborenen bedeutet die Verlegung von Patienten oder Patientinnen mit einem Krankenwagen nach einem traumatischen Ereignis oder einer akuten Erkrankung. Der Transport erfolgt vom Ort des Ereignisses zur nächstgelegenen öffentlichen oder privaten vertragsgebundenen Gesundheitseinrichtung, die entsprechend ausgestattet ist.
  • Nicht dringender Krankentransport bedeutet geplante Transporte von Patienten oder Patientinnen, die nicht mit anderen Mitteln befördert werden können. Diese Personen müssen zu einer öffentlichen oder vertragsgebundenen privaten Gesundheitseinrichtung zur Behandlung gebracht werden. Für die Kostenübernahme durch den Landesgesundheitsdienst ist eine ärztliche Verschreibung erforderlich. Diese Verschreibung muss vom zuständigen Arzt oder von der zuständigen Ärztin ausgestellt sein und auf einer klinischen Indikation beruhen.

Who is the service aimed at?

Personen, die die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen.
 

Requirements

Anrecht auf Krankentransport haben Personen, die in Südtirol ansässig sind und im Landesgesundheitsdienst eingetragen sein.

Bitte beachten Sie folgende Aspekte:

  • Nicht dringende Transporte oder Verlegungen in ein anderes Krankenhaus zur stationären Aufnahme oder zur Durchführung fachärztlicher Leistungen können verschrieben werden. Sie können auch zugunsten von Patienten oder Patientinnen erfolgen, die außerhalb des Landes ansässig sind. Die Kosten gehen zu Lasten des zuständigen Sanitätsbetriebs.
  • Ein Krankentransport kann nur veranlasst werden, wenn der Patient oder die Patientin nicht gehfähig ist oder erhebliche Gehbehinderungen hat. Außerdem darf der Transport aus klinischen Gründen nicht mit anderen Mitteln wie Auto, Zug, Bus oder Taxi möglich sein. Die Inanspruchnahme des Krankenwagens muss stets eine von einem berechtigten Arzt oder einer berechtigten Ärztin festgestellte Notwendigkeit sein.
  • Für den Transport zur Dialyse und zur Strahlentherapie gilt der oben genannte Grundsatz, wobei der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten oder der Patientin zu berücksichtigen ist.
  • Die Anforderung eines Transports im Zusammenhang mit der Verschreibung einer Behandlung ist möglich. Eine Neubewertung des Gesundheitszustands des Patienten oder der Patientin durch das verordnende oder dienstleistende ärztliche Personal ist jederzeit während der Behandlung möglich. Daher kann der Bedarf an einem Krankenwagen auch nur für einen Teil des Transportzyklus bestehen.
Der Transport wird vom Landesgesundheitsdienst nicht bezahlt, wenn die Wahl der Gesundheitseinrichtung durch die zu behandelnde Person oder ihre Familienangehörigen erfolgt oder keine klinischen Gründe vorliegen.

What is needed

Um den Dienst in Anspruch zu nehmen, müssen Sie eine Verschreibung für den Krankentransport von fachärztlichem Personal, einem Arzt/einer Ärztin für Allgemeinmedizin oder einem Kinderarzt/einer Kinderärztin freier Wahl vorlegen.

Der Dienst ist kostenlos, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen; andernfalls müssen Sie die Kosten selbst tragen.
 


How to apply

Sie können sich mit einer Überweisung eines zugelassenen Arztes oder einer zugelassenen Ärztin (oder auch ohne, auf Ihre Kosten) an die einheitliche Stelle Weißes Kreuz - Rotes Kreuz unter der Telefonnummer +39 0471 444 444 wenden.
 

What follows

Nachdem Sie den Krankentransport mit dem Landesrettungsverband vereinbart haben, können Sie den Transport nutzen.

Notfalltransport

Der Notfalltransport erfolgt direkt über die Landesnotrufzentrale 112.

Kosten

  • Für dringende Bodentransporte, die nicht aufschiebbar und durch medizinische Notwendigkeiten gerechtfertigt sind, ist keine Selbstkostenbeteiligung (Ticket) vorgesehen;
  • Für nicht gerechtfertigte Bodentransporte, bei denen der medizinische Eingriff vor Ort erfolgt, ist eine Selbstkostenbeteiligung (Ticket) von bis zu 100,00 € pro Einsatz vorgesehen;
  • Im Fall von Hubschraubertransporten ist bei medizinisch begründeten und gerechtfertigten Einsätzen eine Selbstkostenbeteiligung (Ticket) von 100,00 € vorgesehen.

Nicht dringende Krankentransporte

Nicht dringende Krankentransporte werden von der Telefonzentrale für Krankentransporte der vertragsgebundenen Verbände auf Verschreibung durch die berechtigten Ärzte oder Ärztinnen veranlasst.
  • Der Transport von zu Hause in ein Altersheim oder eine andere soziale Einrichtung wird nicht vom Landesgesundheitsdienst übernommen;
  • Seit Januar 2025 ist ein neues System zur digitalen Verschreibung von nicht dringenden Krankentransporten in Kraft getreten.  Die Verschreibungsmethode wurde unter Beibehaltung der Vorschriften des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1032 vom 14.06.2010 auf Computer umgestellt. Durch das neue System müssen die Patienten und Patientinnen ihre Rezepte für geplante Transporte nicht mehr persönlich abholen. Alle bereits in Papierform ausgestellten Rezepte behalten ihre Gültigkeit und bis zum 30.06.2025 werden auch weiterhin in Papierform ausgestellte Rezepte akzeptiert.

Bestimmungsort der nicht dringenden, geplanten Transporte

Die möglichen Bestimmungsorte der nicht dringenden und geplanten Krankentransporte sind unten aufgeführt:
  • Die nächstgelegene, entsprechend ausgestattete öffentliche oder vertragsgebundene private Gesundheitseinrichtung in der Provinz;
  • Die vertragsgebundenen Gesundheitseinrichtungen in Österreich, wenn der Patient oder die Patientin im Besitz der für die Einlieferung erforderlichen Unterlagen ist;
  • Die nächstgelegene, angemessen ausgestattete öffentliche oder vertragsgebundene private Gesundheitseinrichtung außerhalb der Provinz, wenn der Fall nicht in Sanitätsstrukturen in der Provinz behandelt werden kann.

Frequently asked questions

Wer kann einen kostenlosen Krankentransport in Anspruch nehmen?

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb kann die Kosten für nicht dringende Krankentransporte nur für die eigenen Mitglieder und die Personen, die in der Provinz Bozen ansässig sind, übernehmen.

Können Personen, die nicht in der Provinz Bozen ansässig sind, den kostenlosen Krankentransport in Anspruch nehmen?

Bei ausdrücklicher vorheriger Genehmigung durch den Wohnbezirk können die Kosten für einen nicht dringenden Krankentransport übernommen werden. Dies gilt für Patienten, die nicht in der Provinz wohnen. Die Kostenübernahme betrifft den Transfer in das nächstgelegene ausgestattete Krankenhaus außerhalb der Provinz.

Kann der Bestimmungsort der Krankentransporte ein anderer sein als eine Gesundheitseinrichtung?

Nein. So wird beispielsweise der Transport vom Wohnort zu einem Altersheim oder einer anderen sozialen Einrichtung nicht vom Sanitätsbetrieb bezahlt.

Was ist eine dringende Verlegung und wer kümmert sich darum?

Unter dringender Verlegung versteht man die Verlegung eines Patienten oder einer Patientin von einer Gesundheitseinrichtung in Italien oder im Ausland in eine andere Gesundheitseinrichtung in Italien oder im Ausland. Für Verlegungen vom Wohnort in eine Gesundheitseinrichtung ins Ausland muss die Dringlichkeit von der “Landesnotrufzentrale 112” bestätigt werden.
Unter dringendem Transport mit besonderen Mitteln versteht man den Transport mit einem speziellen Krankenwagen, dem Intensivtransportwagen (ITW). Diese Transporte benötigen eine begründete Einweisung durch zuständiges fachärztliches Personal. Die Genehmigung muss von der Leitung der Landesnotrufzentrale 112 oder deren Vertretung erfolgen. Die Kosten können vom Landesgesundheitsdienst übernommen werden.

Wo finde ich weitere Informationen für besondere Fälle?

Für andere “besondere Fälle” in Bezug auf die Krankentransporte verweisen wir auf den unten beigefügten Beschluss der Landesregierung Nr. 1032/2010.