Description
Antrag auf Rückerstattung der Kraftfahrzeugsteuer des Landes.
Die Rückerstattung ist in folgenden Fällen möglich:
Die Rückerstattung ist in folgenden Fällen möglich:
- Sie haben einen höheren Betrag als geschuldet gezahlt;
- Sie haben die Zahlung doppelt geleistet;
- Sie haben eine nicht geschuldete Zahlung geleistet;
- Sie haben eine teilweise nicht mehr geschuldete Zahlung geleistet, etwa nach Verschrottung, Ausfuhr oder Besitzverlust durch Diebstahl, sofern das Ereignis des Besitzverlusts beim Öffentlichen Kraftfahrzeugregister vermerkt ist. Für Steuerzeiträume mit Beginn bis 2024 muss der Zeitraum zwischen Verschrottung, Ausfuhr oder Besitzverlust durch Diebstahl und dem Fälligkeitsdatum der Steuer mindestens vier Monate betragen, um eine Rückerstattung zu erhalten. Beispiel: Wenn Sie die Steuer für Januar bis Dezember 2024 gezahlt und das Fahrzeug im Juni 2024 verschrottet haben, können Sie eine teilweise Rückerstattung beantragen. Sie betrifft die nicht genutzten Monate Juli bis Dezember. Da es sich um sechs Monate handelt, wird die Mindestgrenze von vier Monaten überschritten. Wenn Sie das Fahrzeug jedoch im November verschrottet haben, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. In diesem Fall umfasst der nicht genutzte Steuerzeitraum nur den Monat Dezember, also weniger als vier Monate. Die Mindestgrenze von vier Monaten gilt nicht mehr für Steuerzeiträume ab 2025.
