Description
Das Amt prüft und stellt Verwaltungsakte für dauerhafte Besetzungen auf Staats- und Landesstraßen aus.

Das Amt prüft und stellt Verwaltungsakte für dauerhafte Besetzungen auf Staats- und Landesstraßen aus.
Für den Zugang zum Online-Dienst benötigen Sie:
Für das traditionelle Ansuchen: Füllen Sie die Eigenerklärung über den Kauf von zwei Stempelmarken in der gesetzlich vorgesehenen Höhe aus und reichen Sie diese ein: ##2##.
Für das Online-Ansuchen: Halten Sie die beiden gekauften Stempelmarken in der gesetzlich vorgesehenen Höhe bereit.
Das Ansuchen erfolgt über den Online-Dienst myCIVIS. Befolgen Sie diese Schritte:
Laden Sie das Formular für das Ansuchen herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Die Liste finden Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen?".
Reichen Sie die Unterlagen ein, indem Sie eine E-Mail oder PEC senden:
Für die Einreichung des Ansuchens in Papierform füllen Sie bitte die vorgedruckten Formulare aus, die Sie auf der Homepage finden. Reichen Sie das Ansuchen dann wie in den Vorjahren beim Amt 12.7 Dienst für Konzession ein.
Das Amt erhält Ihren Antrag.
Der zuständige Straßendienst erteilt dem Verwaltungsamt für Straßen eine entsprechende Stellungnahme.
Das Verwaltungsamt für Straßen sendet dem Antragsteller oder der Antragstellerin den Auflagenbogen zur Unterschrift zu und verlangt in manchen Fällen eine Kaution.
Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen stellt das Verwaltungsamt für Straßen die Konzession aus.
Andernfalls erhalten Sie eine Ablehnung Ihres Antrags.
Das Ansuchen muss mindestens 30 Tage vor Beginn der betreffenden Arbeiten oder der Besetzung eingereicht werden.
Landhaus 2, Silvius-Magnago-Platz 10, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 26 19
E-Mail: verwaltungsamt.strassen@provinz.bz.it
Website: strassen.provinz.bz.it
Montag bis Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.