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Service code: 1162

Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer des Landes für Menschen mit Behinderung

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Description

Antrag auf Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für Fahrzeuge, die für den Transport und die Mobilität von Personen mit Behinderung angepasst wurden.
 

Who is the service aimed at?

Die Steuerbefreiung wird der behinderten Person, die der Fahrzeugeigentümer oder die Fahrzeugeigentümerin ist, oder einem anderen Fahrzeugeigentümer oder einer anderen Fahrzeugeigentümerin gewährt, sofern die behinderte Person steuerlich unterhaltsberechtigt ist und in einer der folgenden familiären Beziehungen steht:
  • der gesetzlich und tatsächlich nicht getrennte Ehepartner;
  • die Kinder (einschließlich der adoptierten und Pflegekinder);
  • sonstige Familienangehörigen (Eltern, Schwiegersöhne und Schwiegertöchter, Schwiegervater und Schwiegermutter, Geschwister, Großeltern), vorausgesetzt, dass sie mit dem Steuerpflichtigen zusammenleben oder dass sie vom selbigen nicht aus einer Maßnahme der Justizbehörde resultierende Unterhaltsbeihilfen empfangen.

Requirements

Die Befreiung ist bei folgenden Arten von Behinderungen vorgesehen:

  • fehlende oder permanent eingeschränkte motorische Fähigkeiten, falls das Fahrzeug Anpassungen für das Fahren oder die Beförderung der Person mit Behinderung aufweist. Die Anpassungen müssen im Kraftfahrzeugschein angeführt sein;
  • schwerwiegende Behinderung bzw. intensiver Unterstützungsbedarf gemäß Art. 3, Abs. 3 G. Nr. 104/1992;
  • schwere Einschränkung der Gehfähigkeit oder Mehrfachamputationen;
  • vollkommene/teilweise Blindheit/schwere Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit;
  • psychische/geistige Behinderung, aufgrund deren Schwere die Begleitzulage zuerkannt wird;
  • Trisomie 21 (Down-Syndrom).
Die Befreiung wird für ein einziges Fahrzeug gewährt. Nach den geltenden Rechtsvorschriften können Sie diese Leistung für folgende Fahrzeuge in Anspruch nehmen:
  • Fahrzeuge mit einem Diesel- oder Hybridmotor bis zu 2800 Kubikzentimetern;
  • Fahrzeuge mit einem Benzin- oder Hybridmotor bis zu 2000 Kubikzentimeter;
  • Fahrzeuge mit einem Elektromotor mit einer Leistung von nicht mehr als 150 kW.
Der Verkauf oder die Verschrottung des Fahrzeugs sowie jede Änderung der Bedingungen für die Anerkennung der Befreiung sind der Dienststelle Landesabgaben der Südtiroler Einzugsdienste unverzüglich mitzuteilen.
 

What is needed

Dem Antrag sind abhängig von der Art der festgestellten Behinderung folgende Unterlagen beizufügen:

Fehlende oder permanent eingeschränkte motorische Fähigkeiten

  • Kopie des Befundes des Ärztekollegiums (falls nicht eine Kopie des Sonderführerschein beigelegt wird)
  • Kopie des Kraftfahrzeugscheins (mit den vorgeschriebenen Anpassungen)
  • Gegebenenfalls Kopie des Sonderführerscheins (mit den vorgeschriebenen Anpassungen)
  • Kopie eines Erkennungsausweises des Antragstellenden

Schwerwiegende Behinderung bzw. intensiver Unterstützungsbedarf gemäß Art. 3, Abs. 3 G. Nr. 104/1992

  • Kopie des Befundes des Ärztekollegiums
  • Kopie des Kraftfahrzeugscheins
  • Kopie eines Erkennungsausweises des Antragstellenden

Schwere Einschränkung der Gehfähigkeit oder Mehrfachamputationen

  • Kopie des Befundes des Ärztekollegiums
  • Kopie des Kraftfahrzeugscheins
  • Kopie eines Erkennungsausweises des Antragstellenden

Vollkommene/teilweise Blindheit/schwere Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit

  • Kopie des Befundes des Ärztekollegiums
  • Kopie des Kraftfahrzeugscheins
  • Kopie eines Erkennungsausweises des Antragstellenden

Psychische/geistige Behinderung, aufgrund deren Schwere die Begleitzulage zuerkannt wird

  • Kopie des Befundes des Ärztekollegiums
  • Kopie des Befundes über die Zivilinvalidität
  • Kopie des Kraftfahrzeugscheins
  • Kopie eines Erkennungsausweises des Antragstellenden

Trisomie 21 (Down-Syndrom)

  • Kopie des Befundes des Ärztekollegiums oder Bescheinigung des Hausarztes oder der Hausärztin
  • Kopie des Kraftfahrzeugscheins
  • Kopie eines Erkennungsausweises des Antragstellenden
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
 


What follows

Das Amt:
  1. prüft die Voraussetzungen anhand der Unterlagen;
  2. wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die Befreiung;
  3. übermittelt die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Antrages je nach den Umständen entweder auf elektronischem Wege (E-Mail oder PEC) oder per normaler oder eingeschriebener Post.

Timings and deadlines

Sie können jederzeit einen Antrag auf Befreiung stellen.
 

Frequently asked questions

Wann gilt ein Familienmitglied als “steuerlich zu Lasten”?

Familienangehörige gelten nur dann als steuerlich zu Lasten, wenn sie über ein persönliches Einkommen von höchstens 2.840,51 Euro vor Abzug der Kosten verfügen. Für Kinder bis zum Alter von 24 Jahren beträgt die Gesamteinkommensgrenze 4.000 Euro. Ausgeschlossen sind Einkommen wie die Invaliditätsrente und die Invaliditätszulagen. Eingeschlossen ist der eventuelle Ertrag der Hauptwohnung.
Der Familienangehörige muss aus der Einheitlichen Bescheinigung oder der Steuererklärung als steuerlich unterhaltsberechtigte hervorgehen.

Mir wurde eine Befreiung für Menschen mit Beeinträchtigungen erteilt. Danach habe ich das Fahrzeug gewechselt. Muss ich den Südtiroler Einzugsdiensten das Kennzeichen des neuen Fahrzeugs mitteilen, damit die Befreiung übertragen werden kann?

Ja, die Übertragung der Befreiung vom alten auf das neue Fahrzeug erfolgt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag des Steuerpflichtigen.

Wie kann ich einen Antrag auf Befreiung für Menschen mit Beeinträchtigungen beantragen?

Der Antrag kann über das folgende Formular ##3## eingereicht werden.

Muss das Auto im Eigentum der beeinträchtigten Person sein?

Nicht notwendigerweise. Die Befreiung steht der Person mit Behinderung, die Halter des Fahrzeuges ist, oder einer anderen Person, die Halter des Fahrzeuges ist zu, wenn die Person mit Behinderung steuerlich zu Lasten letzterer ist. Die Befreiung wird nur für ein einziges Fahrzeug gewährt, dessen Kennzeichen im Gesuchsantrag angegeben werden muss.

Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen: