Description
Befreiung von der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer für Fahrzeuge, die für den Transport oder die selbstständige Fortbewegung von Personen mit eingeschränkter oder dauerhaft eingeschränkter Mobilität angepasst wurden.

Befreiung von der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer für Fahrzeuge, die für den Transport oder die selbstständige Fortbewegung von Personen mit eingeschränkter oder dauerhaft eingeschränkter Mobilität angepasst wurden.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Senden Sie die oben genannten Dokumente elektronisch:
Oder, begeben Sie sich nach Terminvereinbarung an den Schalter der Südtiroler Einzugsdienste in der J. Mayr-Nusser-Straße 62/D, Bozen. Und, bringen Sie die oben genannten Unterlagen mit.
Die Befreiung gilt ab dem Steuerzeitraum, der zum Zeitpunkt der Antragstellung läuft.
Wird der Antrag auf Befreiung beispielsweise im Mai 2025 für ein Fahrzeug gestellt, dessen Steuer für den Zeitraum Januar bis Dezember 2025 fällig ist, gilt die Befreiung ab dem angegebenen Zeitraum. Alle Beträge, die sich auf frühere Zeiträume beziehen, bleiben fällig.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Die Rechtsgrundlage ist das Landesgesetz vom 11. August 1998, Nr. 9, Artikel 8/bis, Absatz 6.
Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag auch von 14:00 bis 16:00 Uhr.