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Service code: 1161

Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer des Landes für juristische Personen für den Transport von Menschen mit Behinderung

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Description

Befreiung von der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer für Fahrzeuge, die für den Transport oder die selbstständige Fortbewegung von Personen mit eingeschränkter oder dauerhaft eingeschränkter Mobilität angepasst wurden.
 


Who is the service aimed at?

  • Rechtsperson, die im Einheitlichen Register für den Dritten Sektor eingetragen ist;
  • Organisation zur Förderung des Gemeinwesens;
  • gemeinnützige Organisation ohne Gewinnabsicht (ONLUS);
  • öffentlicher Betrieb für Pflege- und Betreuungsdienste;
  • Sozialgenossenschaft;
  • Verein oder Organisation ohne Gewinnabsicht.

Requirements

Die Befreiung wird unter der Voraussetzung gewährt, dass:
  • das Fahrzeug ausschließlich für die Tätigkeit zum Transport oder zur Förderung der selbstständigen Fortbewegung der behinderten Personen bestimmt ist;
  • diese Tätigkeit in der Satzung des Antragstellers ausdrücklich vorgesehen ist;
  • die beim Fahrzeug vorgenommenen Anpassungen aus dem Kraftfahrzeugschein ersichtlich sind.

What is needed

  • Formular ##1##;
  • Kopie der Satzung der antragstellenden juristischen Person;
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs, für das Sie die Befreiung beantragen;
  • Kopie eines Erkennungsausweises des gesetzlichen Vertreters der Einrichtung.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


How to apply

Senden Sie die oben genannten Dokumente elektronisch:

Oder, begeben Sie sich nach Terminvereinbarung an den Schalter der Südtiroler Einzugsdienste in der J. Mayr-Nusser-Straße 62/D, Bozen. Und, bringen Sie die oben genannten Unterlagen mit.


What follows

Das Amt:
  1. prüft die Voraussetzungen anhand der Unterlagen;
  2. wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die Befreiung;
  3. übermittelt die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung je nach den Umständen entweder auf elektronischem Wege (E-Mail oder PEC) oder per normaler oder eingeschriebener Post.

Timings and deadlines

Die Befreiung gilt ab dem Steuerzeitraum, der zum Zeitpunkt der Antragstellung läuft.

Wird der Antrag auf Befreiung beispielsweise im Mai 2025 für ein Fahrzeug gestellt, dessen Steuer für den Zeitraum Januar bis Dezember 2025 fällig ist, gilt die Befreiung ab dem angegebenen Zeitraum. Alle Beträge, die sich auf frühere Zeiträume beziehen, bleiben fällig.


Frequently asked questions

Wir sind ein gemeinnütziger Verein: Haben wir Anspruch auf eine Befreiung von der Kfz-Steuer?

Das Landesgesetz sieht eine Befreiung für Fahrzeuge vor, die ausschließlich für die Beförderung oder Förderung der selbständigen Fortbewegung von Menschen mit Behinderung bestimmt sind. Diese Tätigkeit muss in der Satzung ausdrücklich vorgesehen sein, und die an den Fahrzeugen vorgenommenen Anpassungen müssen in der Zulassungsbescheinigung ausgewiesen sein.

Muss ich die Kfz-Steuer zahlen, während ich das Ergebnis des Antrags auf Befreiung abwarte?

Nein, wenn Sie den Antrag während des Zeitraums stellen, für den die Steuer geschuldet wird, und Sie alle Voraussetzungen erfüllen, gilt die Befreiung ab dem laufenden Zeitraum. Wenn Sie jedoch noch keine Antwort erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, das Ergebnis abzuwarten, bevor Sie die Zahlung leisten, oder sich mit dem Amt in Verbindung zu setzen, um die Situation zu klären.

Können wir die Befreiung auch dann in Anspruch nehmen, wenn unser Fahrzeug neben der Beförderung von Menschen mit Behinderungen auch für andere Tätigkeiten eingesetzt wird?

Nein, die Befreiung gilt nur, wenn das Fahrzeug ausschließlich für die Beförderung oder Förderung der unabhängigen Mobilität von behinderten Menschen bestimmt ist. Außerdem muss dieser Zweck eindeutig in der Satzung des Vereins verankert sein, und die Fahrzeuganpassungen müssen im Fahrzeugschein eingetragen sein.