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Service code: 1157

Beiträge für internationale Kooperationsprojekte Joint Projects

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Description

Die Initiative Joint Projects unterstützt die Durchführung integrierter und mindestens bilateraler Forschungsprojekte (ein Projektpartner aus Südtirol und ein Projektpartner aus dem Land einer ausländischen wissenschaftlichen Forschungsförderungsagentur).

Derzeit bestehen Vereinbarungen mit den folgenden ausländischen Agenturen, deren Programmbeschreibungen auf den jeweiligen Websites zu finden sind:

Die Leitlinien für die Joint Projects finden Sie unter dem folgenden Link: ##1##.
 

Who is the service aimed at?

Die wirtschaftlichen Vergünstigungen können folgende Einrichtungen aus der Autonomen Provinz Bozen in Anspruch nehmen:
  • Universitäten und öffentliche und private Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung;
  • Landesanstalten und Hilfskörperschaften des Landes, die im Bereich der Forschung tätig sind;
  • im Bereich der Forschung tätige Personen des Systems der beruflichen sowie kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung;
  • andere öffentliche oder private Hochschuleinrichtungen;
  • Unternehmen sowie andere öffentliche und private Einrichtungen, die hauptsächlich wissenschaftliche Forschung und Wissensverbreitung in der Provinz betreiben;
  • Formen des Zusammenschlusses (z. B. zeitweilige Unternehmensvereinigungen, zeitweilige Zweckvereinigungen, Netzverträge) und Konsortien zwischen den oben genannten Subjekten.
Die Subjekte müssen u. a. überwiegend und dauerhaft gemeinnützige wissenschaftliche Forschung oder Wissensverbreitung betreiben.
 

Requirements

Die Voraussetzungen betreffen die Merkmale der Projekte, die Partner, die Dauer und Intensität des wirtschaftlichen Nutzens und die Entscheidung der Lead-Agency.

Projektmerkmale

Es werden nur Projekte finanziert:

  • im Bereich der gemeinnützigen wissenschaftlich-akademischen Forschung;
  • die einen wissenschaftlichen Mehrwert versprechen, der nur durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit erreicht werden kann;
  • deren einzelne Projektteile keine eigenständigen, unabhängigen Projekte darstellen, die auch als Stand-Alone-Projekte finanziert werden könnten.

Partner

Integrierte Forschungsprojekte müssen mindestens bilateral sein und die Beteiligung folgender Akteure vorsehen:
  • ein Südtiroler Projektpartner;
  • ein Projektpartner stammt aus dem Land einer Agentur zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Diese Agentur hat eine Vereinbarung mit der Provinz Bozen unterzeichnet. Sie übernimmt die Rolle der Lead-Agency.

Dauer und Intensität des wirtschaftlichen Vorteils

Die Projekte dürfen nicht länger als 36 Monate dauern. Der Beitrag für den Südtiroler Teil des Projekts darf 300.000,00 Euro pro Projekt nicht überschreiten.

Entscheidung der Lead-Agency

Um einen Beitrag beantragen zu können, muss das Projekt einen positiven Finanzierungsbescheid von der Lead-Agency erhalten haben. Die eingereichten Projekte müssen den Regeln der jeweiligen Ausschreibung entsprechen. Sie müssen auch die genannten Vorgaben und Forschungsschwerpunkte berücksichtigen.

Weitere Informationen

Weitere Voraussetzungen und Bedingungen für Antragstellende sind in den Leitlinien festgelegt.

What is needed

Der Südtiroler Partner muss einen ##3## ausfüllen und dem Projektantrag beilegen. Dieser wird vom ausländischen Projektpartner auf die entsprechende Plattform der Lead-Agency hochgeladen.
Erst nachdem die Lead-Agency die Projektbewertungsphase abgeschlossen und sich für eine Finanzierung des Projekts entschieden hat, muss die Südtiroler Einrichtung die folgenden Formulare beim Amt für Wissenschaft und Forschung einreichen:
  • ##4##;
  • ##5##;
  • im Falle mehrerer Südtiroler Forschungsinstitute muss zusätzlich Folgendes beigefügt werden: ##6##.
Dem Antrag ist eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro beizufügen, andernfalls wird er abgelehnt. Jede Stempelmarke darf nur für einen einzigen Antrag verwendet werden.
 

How to apply

  1. Der ausländische Projektpartner muss den vollständigen und integrierten Projektantrag einreichen. Der Antrag enthält den Finanzplan des Südtiroler Partners. Die Einreichung erfolgt bei der zuständigen Lead-Agency. Diese ist für das Peer-Review-Verfahren verantwortlich.
  2. Erst nachdem die Lead-Agency die Bewertung abgeschlossen und eine positive Stellungnahme zur Finanzierung abgegeben hat, kann die Südtiroler Einrichtung fortfahren. Sie muss einen Förderantrag beim zuständigen Landesamt einreichen, der vom gesetzlichen Vertreter/der gesetzlichen Vertreterin unterzeichnet und mit den erforderlichen Anlagen versehen sein muss. Die Übermittlung muss per zertifizierter E-Mail an die PEC-Adresse forschung.ricerca@pec.prov.bz.it erfolgen.

What follows

Positive Beurteilung

Im Falle einer positiven Beurteilung des Antrags wird die Provinz den Südtiroler Teil des Projekts unterstützen, sofern keine außergewöhnlichen Hindernisse vorliegen und die Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind.

Unvollständige Anträge

Bei unvollständigen Anträgen kann die Landesverwaltung die Ergänzung der fehlenden Unterlagen verlangen. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach Erhalt der Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt.

Geförderten Projekten

Für die geförderten Projekten schließt die Autonome Provinz Bozen mit dem oder der Südtiroler Begünstigten eine Vereinbarung über die Durchführung des Forschungsprojekts ab.

Abrechung

Die Abrechnung über die im Zeitplan vorgesehenen Aktivitäten erfolgt gemäß den ##11##. Für früher finanzierte Projekte siehe: ##12##. Für die Abrechnung müssen die Begünstigten Folgendes vorlegen:
  • ##13##;
  • ##14##;
  • ##15## oder ##16##.

Änderungen und Neufeststellung

Änderungen des Projekts, Änderungen bei den Investitionen sowie die Ersetzung der für das Projekt verantwortlichen Person (wissenschaftlicher Verantwortlicher) müssen dem Amt für Wissenschaft und Forschung rechtzeitig mit einem begründeten Antrag und entsprechenden Unterlagen kommuniziert werden: ##17##.

Wenn der Begünstigte die für das laufende Jahr vorgesehenen Aktivitäten nicht vollständig bis zum 31. Dezember durchführen kann, hat er die Möglichkeit, die nicht durchgeführten Aktivitäten auf das folgende Jahr zu verschieben (Neufeststellung).

Die Verschiebung muss bis spätestens 5. Dezember des laufenden Jahres beim Amt beantragt und schriftlich begründet werden: ##18##.

Kommunikations

Die Begünstigten sind verpflichtet, bei ihren Kommunikations- und Publikationsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen - Südtirol (Autonomous Province of Bolzano/Bozen - South Tyrol), als Förderer des jeweiligen geförderten Projekts anzugeben. Dem Hinweis muss das Logo der Provinz beigefügt sein:
  • ##19##;
  • ##20##;
  • ##21##.

Timings and deadlines

Für Projektanträge bei Lead-Agencies:

Österreich - FWF: Projektanträge können jederzeit eingereicht werden;

Deutschland - DFG: Projektanträge können jederzeit eingereicht werden;

Luxemburg - FNR: Die Einreichungsfrist finden Sie auf der Webseite Fondo nazionale per la ricerca FNR
Schweiz - FNS: Die Projektanträge müssen bis zum 1. April eines jeden Jahres eingereicht werden.
 

Für den Beitragsantrag an die Provinz Bozen: Der Antrag auf einen Beitrag muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Amtes über den positiven Abschluss des Bewertungsverfahrens beim Amt für Wissenschaft und Forschung eingereicht werden.
 


Frequently asked questions

Welcher Projektpartner lädt das Projekt auf die Plattform der Lead-Agency hoch?

Das Hochladen des Projekts auf die Plattform der Lead-Agency liegt immer in der Verantwortung des ausländischen Partners, unabhängig davon, ob er der Lead-Partner ist oder nicht.

Gibt es eine Rangordnung?

Das Ergebnis der Bewertung der Projekte durch die Lead-Agency ist positiv oder negativ, es wird keine Rangordnung erstellt.

Welche Begutachtung wird vom Landesamt durchgeführt?

Es handelt sich um eine rein formale Bewertung. Es werden die Voraussetzungen des Begünstigten und die Förderfähigkeit der im Finanzbudget vorgesehenen Ausgaben überprüft. Außerdem wird die Vereinbarkeit des Zeitplans mit den im entsprechenden Kapitel des Landeshaushalts verfügbaren Finanzmitteln kontrolliert. Weitere Fragen und Antworten finden Sie in den FAQ unter diesem Link: ##33##.