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Service code: 1153

Beiträge für Investitionen für die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten

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Description

Die Provinz gewährt Zuschüsse zur Förderung des Wirtschaftswachstums in ländlichen Gebieten. Ziel ist es, Produktivität, Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie der Agrarindustrie zu stärken. Gleichzeitig sollen die klimatischen und ökologischen Bedingungen verbessert werden.


Who is the service aimed at?

Einzelne oder verbundene Unternehmen, die in der Verarbeitung und/oder Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gemäß Anlage I des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, mit Ausnahme von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur, in den folgenden Bereichen tätig sind:

  • Milch;
  • Wein: Nur Unternehmen mit einem letzten abgeschlossenen Jahresumsatz von mehr als € 300.000,00;
  • Verarbeitetes Obst und Gemüse.

Ihr Unternehmen wird aus folgenden Gründen ausgeschlossen:

  • es betreibt nur Vermarktung.
  • es befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten: der Status der wirtschaftlichen Schwierigkeit wird aufgrund der Analyse des wirtschaftlichen Berichts, welcher von einem externen Sachverständigen verfasst wird, überprüft.

Requirements

Für alle Sektoren sind Begünstigte zulässig, die bereits im Sektor arbeiten und seit mindestens 3 Jahren bei der Handelskammer eingeschrieben sind.

Die Maßnahmen, die Sie mit Hilfe der Unterstützung durchführen können, sind:

  • Aufwertung des Unternehmenskapitals durch Kauf, Bau, Sanierung und Modernisierung von Anlagen und Strukturen für die Sortierung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung, Verpackung und Vermarktung von Produkten der Agrarindustrie;
  • technologische Verbesserung und Rationalisierung der Produktionsprozesse, der Bereitstellung und effizienten Nutzung von Produktionsmitteln, einschließlich Energie und Wasser, im Hinblick auf die Nachhaltigkeit;
  • Verbesserung der Integrationsprozesse innerhalb der Lieferketten;
  • Modernisierung und Anpassung der Produktionsanlagen und -verfahren an Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme, an Systeme zur Rückverfolgbarkeit und Produktkennzeichnung;
  • Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit, auch im Hinblick auf die Wiederverwendung von Nebenprodukten und die Verarbeitung von Abfällen;
  • Erreichen eines Arbeitsschutzniveaus, das über den in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Mindestanforderungen liegt;
  • Steigerung der Wertschöpfung der Produktion, einschließlich der Qualifizierung der Produktion durch die Entwicklung von Qualitätsprodukten und/oder unter dem Aspekt der Lebensmittelsicherheit;
  • Erschließung neuer Märkte.

What is needed

Beihilfe für Verarbeitung und Vermarktung

Für den Antrag auf Beihilfe für Verarbeitung und Vermarktung müssen Sie die folgenden Formulare und Anlagen vorbereiten:

  • ##22##;
  • ##23##;
  • ##24##;
  • ##25##;
  • ##26##;
  • ##27##;
  • ##28##;
  • ##29##;
  • ##30##;
  • ##31##;
  • ##32##;
  • ##44##.

Auszahlung eines Vorschusses

Für den Antrag um Auszahlung eines Vorschusses müssen Sie die folgenden Formulare und Anlagen vorbereiten:

  • ##33##;
  • ##34##;
  • ##35##.

Auszahlung, Teilabrechnung oder Endabrechnung

Für den Antrag um Auszahlung, Teilabrechnung oder Endabrechnung müssen Sie die folgenden Formulare und Anlagen vorbereiten:

  • ##36##;
  • ##37##;
  • ##38##;
  • ##39##;
  • ##40##;
  • ##41##;
  • ##42##.

Kosten

Dieser Dienst ist gebührenfrei.



What follows

  1. Nach Einreichung Ihres Antrags auf Unterstützung erhalten Sie einen Bescheid über die Zulässigkeit des Antrags, der folgende Informationen enthält:
  • Protokollierung des Antrags;
  • zuständiges technisches Personal;
  • eventuell fehlende/unvollständige Unterlagen;
  1. die Mitteilung enthält die Kontaktdaten des für die Verwaltungskontrollen des Antrags zur Förderung zuständigen technischen Personals, mit dem Sie in Kontakt treten können;
  2. es wird die Auswahl durchgeführt und die Rangliste veröffentlicht;
  3. die Anträge werden bearbeitet, d. h. Ihr Antrag wird entweder genehmigt oder abgelehnt;
  4. in jedem Fall erhalten Sie einen Bescheid über die Gewährung des Beitrags, der die Höhe der anerkannten Kosten und des gewährten Beitrags enthält;
  5. spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Arbeiten müssen Sie den Zahlungsantrag stellen;
  6. ihr Zahlungsantrag wird protokolliert und Sie werden über das mit der Bearbeitung beauftragte technische Personal sowie eventuell fehlende Unterlagen informiert;
  7. es wird eine Inspektion durchgeführt und schließlich die Auszahlung vorgenommen.


Frequently asked questions

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf die Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung: Aufrufe - Annahme der Gesuche.

Wie hoch ist der Beitrag?

Der Beitrag beträgt 30 % der förderfähigen Kosten.

Welche Arten von Kosten können finanziert werden?

Förderfähige Kosten:
  • In allen Sektoren sind die Kosten für den Bau von Gebäuden förderfähig. Föderfähig sind auch die Kosten für die technischen Anlagen, die für deren Betrieb, Renovierung, Erweiterung und Modernisierung erforderlich sind;
  • in den Sektoren Milch und verarbeitetes Obst kommen auch Investitionen in Anlagen und Maschinen für die Herstellung und Verarbeitung von Erzeugnissen in allen Phasen des Produktionszyklus für eine Finanzierung in Betracht.

Regulatory reference

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonome Provinz Bozen, sowie nationalen und europäischen Vorschriften, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it/.

Rechtsgrundlagen:

Sie können die Datenschutzhinweise unter folgendem Link nachlesen: ##44##.


Competent structure

Amt für EU-Strukturfonds in der Landwirtschaft

Landhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 51 60 / 0471 41 51 61
E-Mail: agricoltura.ue@provincia.bz.it
PEC: StrukturinterventionenEU.interventi.strutturaliUE@pec.prov.bz.it
Website: landwirtschaft.provinz.bz.it/de/nationaler-strategieplan

Kontaktpersonen

Robert Perathoner
Telefon: +39 0471 415104
E-Mail: robert.perathoner@provincia.bz.it

Öffnungszeiten des Schalterdienstes

Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr.
Freitag von 9 bis 12 Uhr.