Description
Das Amt führt die Sachverhaltsermittlung durch und erteilt die Genehmigungen für die Ausführung von Arbeiten im Bannstreifen der Staats- und Landesstraßen.

Das Amt führt die Sachverhaltsermittlung durch und erteilt die Genehmigungen für die Ausführung von Arbeiten im Bannstreifen der Staats- und Landesstraßen.
Alle Personen, die für folgende Tätigkeit eine Genehmigung benötigen: Ausführung von Arbeiten entlang der Bannstreifen der Staats- und Landesstraßen.
Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 € kaufen.
Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Das Formular finden Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen”.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Unterlagen einzureichen:
Das Amt erhält Ihren Antrag.
Der zuständige Straßendienst bearbeitet Ihr Ansuchen und erteilt die Genehmigung.
Andernfalls erhalten Sie eine Ablehnung Ihres Antrags.
Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor Beginn der betreffenden Arbeiten eingereicht werden.
Artikel 21, 26 und 27 der Straßenverkehrsordnung;
Artikel 12 der Straßenverkehrsordnung;
Artikel 29, 30, 43 der Verordnung über die Ausführung und Anwendung der Straßenverkehrsordnung;
Artikel 5, 6 und 7 der Straßenverkehrsordnung.
Landhaus 2, Silvius-Magnago-Platz 10, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 26 19
E-Mail: verwaltungsamt.strassen@provinz.bz.it
PEC: verwaltungstrassen.amministrazionestrade@pec.prov.bz.it
Website: strassen.provinz.bz.it
Montag bis Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.