Was versteht man unter “Bannstreifen” einer Straße?
Der Bannstreifen ist ein Bereich entlang der Straße, in dem aus Gründen der Sicherheit und Sichtweite Beschränkungen für Bauten oder Arbeiten bestehen. Die Breite kann variieren, beträgt aber in der Regel 30 Meter bei Staats- und Landesstraßen.
Was geschieht, wenn die Arbeiten innerhalb von bewohnten Ortschaften mit einer Einwohnerzahl von unter 10.000 fallen?
Sie müssen sich an die zuständige Gemeinde wenden, die die Unbedenklichkeitserklärung beim Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen beantragt. Nach Erhalt der Unbedenklichkeitserklärung durch das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen stellt die zuständige Gemeinde die Genehmigung aus.
Was muss im Antrag unbedingt angegeben werden?
Es müssen die Art der Straße (Landes- oder Staatsstraße), die Straßennummer, der Name der Straße und der Kilometer angegeben werden, und nicht nur die Adresse.
Kann ich das Ansuchen direkt an den für die Zone zuständigen Straßendienst senden?
Ja, wenn Sie wissen, welcher Straßendienst zuständig ist, können Sie das Ansuchen direkt einreichen, andernfalls leiten wir es für Sie weiter.