web
You’re offline. This is a read only version of the page.
close
Service code: 1135

EU-Partnership FutureFoodS: Förderung der Teilnahme Südtiroler Forschungseinrichtungen an der 1. Ausschreibung "Transforming Food Systems"

Add to Favourites
Loading...
Share

Description

„Transforming Food Systems - reshaping food system interactions, fostering food innovations and empowering sustainable food choices“ ist die erste Ausschreibung der europäischen Partnerschaft FutureFoodS.

Die Ausschreibung findet im Rahmen des Programms Horizon Europe statt, aber die Südtiroler Partner der Gewinnerprojekte können Mittel des Landes beantragen.

Die Ausschreibung und weitere Informationen finden Sie unter https://www.futurefoodspartnership.eu/.

Die Regeln der Ausschreibung finden Sie unter: ##1##.

Die Landesmittel werden nach den ##2## verwaltet, ebenso wie die zulässigen Ausgaben.


Who is the service aimed at?

  • Universitäten sowie öffentliche und private Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung;
  • Landesanstalten und Hilfskörperschaften des Landes, die im Bereich der Forschung tätig sind;
  • im Forschungsbereich tätige Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung;
  • andere öffentliche oder private Hochschuleinrichtungen;
  • Unternehmen und andere öffentliche und private Subjekte, die im Landesgebiet vorwiegend im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und der Wissensverbreitung tätig sind;
  • Formen des Zusammenschlusses (wie zeitlich begrenzte Unternehmensvereinigungen, temporäre Zweckvereinigungen, Netzwerkverträge) und Konsortien zwischen den oben genannten Subjekten.
Die Subjekte müssen u. a. überwiegend und dauerhaft gemeinnützige wissenschaftliche Forschung oder Wissensverbreitung betreiben.
 

Requirements

Die Voraussetzungen betreffen die Partner, die Themen, den Beitragsantrag sowie die Dauer und Intensität des wirtschaftlichen Vorteils.

Partner

Die Ausschreibung richtet sich an transnationale Projekte mit mindestens drei förderfähigen Partnern aus mindestens drei Ländern oder Regionen. Diese Projekte müssen Fördermittel bei mindestens drei verschiedenen Fördereinrichtungen beantragen.

Um ein Konsortium zu gründen oder einem bestehenden beizutreten, kann die Plattform zur Partnersuche genutzt werden.

Themen

Die Projekte dürfen nur eins der folgenden Themen betreffen:
  • Topic 1: the way towards sustainable and resilient food systems;
  • Topic 2: new foods - Fostering innovation in food design, processing and supply via demand - and supply reorientation;
  • Topic 3: empowering sustainable food choices - Enabling food environments and dietary shifts.

Beitragsantrag

Um den Beitragsantrag beim Amt für Wissenschaft und Forschung stellen zu können, muss das Projekt eine positive Entscheidung über die Finanzierung seitens der Partnerschaft erhalten haben.

Dauer und Intensität des wirtschaftlichen Vorteils

Die Laufzeit der Projekte darf nicht unter 12 Monaten und nicht über 36 Monaten liegen. Der Beitrag für den Südtiroler Teil des Projekts darf 300.000,00 Euro pro Projekt nicht überschreiten.

Der oder die Südtiroler Begünstigte, der für eine Förderung durch die Provinz infrage kommt, darf keine Fördermittel beim Ministerium für Landwirtschafts-, Ernährungs- und Forstpolitik (MASAF) beantragen. Ebenso dürfen keine Fördermittel beim Ministerium für Universitäten und Forschung (MUR) beantragt werden. Umgekehrt gilt, dass Begünstigte mit Anträgen bei einem dieser Ministerien keine Förderung durch die Provinz erhalten können.

Die Landesmittel werden nach den ##5## verwaltet, ebenso wie die zulässigen Ausgaben.

Weitere Informationen

Weitere Voraussetzungen und Teilnahmebedingungen für die Antragstellenden sind in der Ausschreibung und in den Funding Organisation Rules angegeben.


What is needed

Für das Ansuchen beim Amt für Wissenschaft und Forschung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
  • ##7##;
  • ##8##;
  • ##9##;
  • Kostenvoranschläge für Investitionen mit einem Netto-Wert über 5.000 Euro.
Der Beitragsantrag ist mit einer Stempelmarke in Höhe von 16 Euro zu versehen, andernfalls wird er abgelehnt. Jede Stempelmarke darf nur für einen einzigen Antrag verwendet werden.

How to apply

Die Antragstellung und Begutachtung erfolgen in einem 2-stufigen Verfahren:
  1. Pre-Proposal:
    Das Pre-Proposal ist in englischer Sprache über die Submission Plattform auf der Website https://futurefoods.ptj.de einzureichen. Innerhalb von 10 Tagen nach Fristende für das Pre-Proposal ist dem Amt für Wissenschaft und Forschung ein zusätzliches, nach Joint-Projects-Ausgabenkategorien unterteiltes Budget vorzulegen. Die Übermittlung erfolgt per zertifizierter elektronischer Post an die PEC-Adresse forschung.ricerca@pec.prov.bz.it. Wenn es nicht möglich ist, in dieser Phase ein detailliertes Budget zu erstellen, sollte eine genaueres Version bei der nächsten Phase (Full-Proposal) übermittelt werden.
  2. Full-Proposal:
    Das Full-Proposal ist in englischer Sprache über die Submission Plattform auf der Website https://futurefoods.ptj.de einzureichen. Innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Frist muss dem Amt für Wissenschaft und Forschung ein zusätzliches Budget übermittelt werden. Das Budget ist nach Ausgabenkategorien des Joint Projects-Programms zu unterteilen. Außerdem sind ein Zeitplan der Ausgaben und Kostenvoranschläge für Investitionen mit einem Nettowert über 5.000 Euro vorzulegen. Die Übermittlung erfolgt per zertifizierter elektronischer Post an die PEC-Adresse forschung.ricerca@pec.prov.bz.it.
Beitragsantrag:
  • Erst nachdem die Partnerschaft die Bewertungsphase abgeschlossen und die Finanzierung befürwortet hat, kann die Südtiroler Einrichtung handeln. Innerhalb von 15 Tagen muss sie den Beitragsantrag an das zuständige Landesamt übermitteln. Die Übermittlung erfolgt per zertifizierter elektronischer Post (PEC) an forschung.ricerca@pec.prov.bz.it.
  • Gemeinsam mit dem Beitragsantrag ist auch ein aktualisierter Zeit- und Kostenplan der Ausgaben einzureichen, wenn sich seit der letzten Einreichung wesentliche Änderungen ergeben haben.

What follows

Bei positiver Bewertung des Förderantrags wird die Provinz den Südtiroler Teil des Projekts unterstützen, sofern keine außergewöhnlichen Hindernisse vorliegen und die Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind. 

Bei unvollständigen Anträgen kann die Landesverwaltung die Ergänzung der fehlenden Unterlagen verlangen. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach Erhalt der Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt.

Für geförderte Projekte schließt die Autonome Provinz Bozen mit dem oder der Südtiroler Begünstigten eine Vereinbarung über die Durchführung des Forschungsprojekts ab.

Abrechnung

Die Abrechnung über die im Zeitplan vorgesehenen Aktivitäten erfolgt gemäß den ##13##. Für die Abrechnung müssen die Begünstigten Folgendes vorlegen:
  • ##14##;
  • ##15##;
  • ##16## oder ##17##.

Änderungen

Etwaige Projektänderungen, Investitionsänderungen sowie der Wechsel der für das Projekt verantwortlichen Person (wissenschaftlicher Verantwortlicher) müssen unverzüglich dem Amt für Wissenschaft und Forschung mitgeteilt werden. Die Mitteilung muss einen begründeten Antrag und die entsprechende Dokumentation enthalten: ##18##.

Neufeststellung

Wenn der Begünstigte die für das laufende Jahr vorgesehenen Aktivitäten nicht vollständig bis zum 31. Dezember durchführen kann, hat er die Möglichkeit, die nicht durchgeführten Aktivitäten auf das folgende Jahr zu verschieben (Neufeststellung). Die Verschiebung muss bis
spätestens 5. Dezember des laufenden Jahres beim Amt beantragt und schriftlich begründet werden: ##19##.

Hinweis und Logos

Die Begünstigten sind verpflichtet, in ihren Kommunikations- und Veröffentlichungsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen-Südtirol (Autonomous Province of Bolzano/Bozen, South Tyrol) als Förderer des jeweiligen finanzierten Projekts zu nennen. Dieser Hinweis muss mit dem Logo der Provinz versehen sein. Das Logo der EU und der entsprechende Disclaimer müssen ebenfalls enthalten sein. 

Logo der Provinz und Handbuch CD:

  • ##20##;
  • ##21##;
  • ##22##.
EU-Logos:
  • ##23##;
  • ##24##;
  • ##25##;
  • ##26##;
  • ##27##;
  • ##28##;
  • ##29##.

Frequently asked questions

Was muss beim Amt eingereicht werden, wenn ein Begünstigter oder eine Begünstigte zwischen der ersten und zweiten Bewertungsphase als Partner an einem Projekt beteiligt ist?

Wenn die Begünstigten förderfähig sind, müssen die erforderlichen Unterlagen innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Full-Proposals eingereicht werden.

Welche Kosten sind zulässig?

Die Landesmittel werden nach den ##47## verwaltet, ebenso wie die zulässigen Ausgaben.

Kann ich auch eine Finanzierung beim MUR beantragen?

Der oder die Südtiroler Begünstigte, der/die für eine Förderung durch die Autonome Provinz Bozen infrage kommt, darf keine Fördermittel beim Ministerium für Landwirtschafts-, Ernährungs- und Forstpolitik (MASAF) beantragen. Ebenso dürfen keine Fördermittel beim Ministerium für Universitäten und Forschung (MUR) beantragt werden. Umgekehrt können Antragsteller, die Fördermittel bei einem dieser Ministerien erhalten, keine Förderung durch die Autonome Provinz Bozen erhalten.