Ansuchen auf Erneuerung der Konzession für Aufstiegsanlagen.
Who is the service aimed at?
Der Antragsteller oder die Antragstellende muss bereits Konzessionsinhaber oder Konzessionsinhaberin der Seilbahnanlage sein.
Requirements
Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss bereits Konzessionär der Seilbahnlinie sein.
What is needed
Sie müssen den ##1## einreichen und folgende Unterlagen beilegen:
technischer Bericht über den Effizienzstatus der Anlage, erstellt von einem Ingenieur oder einer Ingenieurin mit nachgewiesener Fachpraxis im entsprechenden Bereich und Eintragung in das Berufsverzeichnis, oder von der zuständigen technischen Fachkraft;
Lageplan mit den Angaben gemäß Artikel 16, Absatz 1;
Beschreibung des Verwendungszwecks der Linie;
Vorprojekt oder Ausführungsprojekt der gegebenenfalls an der Anlage vorzunehmenden Änderungen;
grundsätzliche positive Stellungnahme der in der Materie zuständigen Landesabteilung über eine gegebenenfalls von der Linie gemäß Artikel 7, Absatz 1, Buchstabe b) des Gesetzes bediente Skipiste, sofern die beim Amt aufliegende Stellungnahme zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Erneuerung älter als zehn Jahre ist.
Erklärung, aus der hervorgeht, dass die für den Betrieb der Anlage genutzten Grundstücke nicht mit Dienstbarkeiten belastet sind, dass die Zustimmung der Grundstückseigentümer vorliegt und dass auf den von der Seilbahnanlage betroffenen Flächen keine Domänengrund besetzt wird.
Weitere Informationen zu den Dokumenten finden Sie in dieser ##2##.
Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von 32 Euro (je 16 €) kaufen.
How to apply
Sie müssen den Antrag mit den Anlagen übermitteln: