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Service code: 1091

EU-Partnership Biodiversa Plus: Förderung der Teilnahme Südtiroler Forschungseinrichtungen an der 4. Ausschreibung "BiodivTransform"

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Description

Die Autonome Provinz Bozen unterstützt die Teilnahme von Südtiroler Forschungseinrichtungen an der vierten Ausschreibung der europäischen Partnership Biodiversa „Biodiversity and Transformative Change”.
Die Ausschreibung konzentriert sich auf das Konzept Transformative Change gemäß der Definition IPBES 2019. Transformative Change wird als grundlegende, systemweite Reorganisation beschrieben, die technologische, wirtschaftliche und soziale Faktoren umfasst. Dazu gehören Paradigmen, Ziele und Werte, die für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität notwendig sind. 
Die Ausschreibung findet im Rahmen von Horizon Europe statt. An der Ausschreibung nehmen 33 Staaten und Regionen mit jeweils eigenen Förderregeln teil - darunter auch die Autonome Provinz Bozen.
Weitere Informationen zu dieser Ausschreibung finden Sie auf der Website Biodiversa:
https://www.biodiversa.eu/2024/06/11/2024-2025-joint-call/
Die Regeln der Organisation sind unter folgendem Link zu finden: ##1##. Die Landesmittel werden nach den ##2## verwaltet, ebenso wie die zulässigen Ausgaben.

Who is the service aimed at?

  • Universitäten sowie öffentliche und private Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung;
  • Landesanstalten und Hilfskörperschaften des Landes, die im Bereich der Forschung tätig sind;
  • im Forschungsbereich tätige Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung;
  • andere öffentliche oder private Hochschuleinrichtungen;
  • Unternehmen und andere öffentliche und private Subjekte, die im Landesgebiet vorwiegend im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und der Wissensverbreitung tätig sind;
  • Formen des Zusammenschlusses (wie zeitlich begrenzte Unternehmensvereinigungen, temporäre Zweckvereinigungen, Netzwerkverträge) und Konsortien zwischen den oben genannten Subjekten.
Die Subjekte müssen u. a. überwiegend und dauerhaft gemeinnützige wissenschaftliche Forschung oder Wissensverbreitung betreiben.
 

Requirements

Die Voraussetzungen betreffen die Partner, die Themen, den Beitragsantrag und die Mittel.
  1. Partner:
  • Die Ausschreibung richtet sich an transnationale Projekte mit mindestens 3 förderfähigen Partnern aus mindestens 3 an der Ausschreibung beteiligten Ländern oder Regionen, die Fördermittel von mindestens drei verschiedenen Geldgebern beantragen;
  • mindestens zwei Partner müssen aus Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten der Europäischen Union stammen;
  • diese Ausschreibung sieht auch die Möglichkeit vor, zwischen Phase 1 (Pre-Proposal) und Phase 2 (Full-Proposal) zusätzliche Partner aufzunehmen.
Um ein Konsortium zu gründen oder einem bestehenden beizutreten, kann die Suchplattform Partner Search Tool genutzt werden.
  1. Themen:
    die Projekte sollen:
  • dazu beitragen, die Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen der globalen Biodiversitätskrise, dem Klimawandel und der Umweltverschmutzung besser zu verstehen;
  • Prozesse der Transformation identifizieren, analysieren und verstehen, die die Biodiversität schützen, ihre Bedrohungen mindern und ihren Rückgang aufhalten oder sogar umkehren können - und dabei auch Vorteile für den Menschen schaffen.
Die Projekte sollen sowohl wissenschaftliche Exzellenz als auch ihr Potenzial für Auswirkungen auf Gesellschaft und Biodiversitätspolitik unter Beweis stellen.
  1. Beitragsantrag:
    Grundvoraussetzung, um den Beitragsantrag stellen zu können, ist ein positiver Förderentscheid von Seiten der Partnership Biodiversa .
  2. Mittel:
    der oder die Südtiroler Begünstigte, der oder die bei der Provinz um Förderung ansucht, darf keine Fördermittel beim Ministerium für Universität und Forschung (MUR) beantragen und umgekehrt.
    Die mit Mitteln der Autonomen Provinz Bozen finanzierten Projekte können zwischen Januar und April 2026 beginnen.
    Die Landesmittel werden nach den ##5## verwaltet, ebenso wie die zulässigen Ausgaben.
Weitere Voraussetzungen und Teilnahmebedingungen für die Antragstellenden sind in der Ausschreibung und in den Funding Organisation Rules angegeben.
 

What is needed

  • ##7##;
  • ##8##;
  • ##9##.
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro zu versehen, andernfalls wird er abgelehnt. Jede Stempelmarke darf nur für einen einzigen Antrag verwendet werden. 

 

How to apply

Die Antragstellung und Begutachtung erfolgen in einem 2-stufigen Verfahren: Pre-proposal e Full-Proposal.

Pre-Proposal

Die Pre-Proposal ist in englischer Sprache über das Electronic Proposal Submission System an die Partnership Biodiversa einzureichen.
Darüber hinaus muss dem Amt für Wissenschaft und Forschung des Landes ein zusätzliches Budget gemäß den Ausgabenkategorien der Initiative Joint Projects übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt an die PEC-Adresse forschung.ricerca@pec.prov.bz.it;

Full-Proposal

Die Full-Proposal ist in englischer Sprache über das Electronic Proposal Submission System an die Partnership Biodiversa einzureichen.
Darüber hinaus müssen dem Amt für Wissenschaft und Forschung des Landes ein Zeitplan der Ausgaben sowie Kostenvoranschläge für Investitionen mit einem Nettowert über 1.500 Euro übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt an die PEC-Adresse forschung.ricerca@pec.prov.bz.it.

Beitragsantrag

Erst nachdem die Partnership Biodiversa die Begutachtungsphase abgeschlossen und zwischen September und Oktober 2025 einen positiven Förderentscheid getroffen hat, kann die Südtiroler Einrichtung den Beitragsantrag übermitteln. Die Übermittlung erfolgt an das zuständige Landesamt mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) an die Adresse forschung.ricerca@pec.prov.bz.it.


What follows

  1. Im Falle einer positiven Beurteilung des Beitragsantrags wird die Provinz den Südtiroler Teil des Projekts unterstützen, sofern keine außergewöhnlichen Hindernisse vorliegen und die Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind;
  2. bei unvollständigen Anträgen kann die Landesverwaltung verlangen, dass die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb der Ausschlussfrist von 15 Tagen nach der Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt;
  3. bei geförderten Projekten schließt die Autonome Provinz Bozen mit dem oder der Südtiroler Begünstigten eine Vereinbarung über die Durchführung des Forschungsprojekts ab;
  4. die Abrechnung über die im Zeitplan vorgesehenen Aktivitäten erfolgt gemäß den ##13##. Für die Abrechnung müssen die Begünstigten Folgendes vorlegen:
  • ##14##;
  • ##15##;
  • ##16## oder ##17##;
  1. Änderungen des Projekts, Änderungen der Investitionen sowie die Ersetzung der für das Projekt verantwortlichen Person (wissenschaftlicher Leiter/wissenschaftliche Leiterin) müssen dem Amt für Wissenschaft und Forschung unverzüglich mit einem begründeten Ansuchen und entsprechenden Unterlagen mitgeteilt werden: ##18##;
  2. wenn der oder die Begünstigte die für das laufende Jahr geplanten Aktivitäten bis zum 31. Dezember nicht vollständig durchführt, hat er oder sie die Möglichkeit, die nicht durchgeführten Aktivitäten auf das folgende Jahr zu verschieben (Neuprüfung). Der hinreichend begründete Antrag auf Verschiebung ist bis zum 5. Dezember des laufenden Jahres schriftlich beim Amt einzureichen: ##19##;
  3. die Begünstigten sind verpflichtet, bei ihren Kommunikations- und Publikationsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen - Südtirol als Förderer des jeweiligen geförderten Projekts anzugeben. Diesem muss das Logo der Provinz beigefügt sein. Es müssen auch das EU-Logo (Europäische Union) sowie der entsprechende Disclaimer eingefügt werden.
Logo der Provinz und Handbuch CD:
  • ##20##;
  • ##21##;
  • ##22##.
EU-Logos:
  • ##23##;
  • ##24##;
  • ##25##;
  • ##26##;
  • ##27##;
  • ##28##;
  • ##29##.

 

Timings and deadlines

    1. Call for Proposals:
    • Pre-Proposals: 8. November 2024, 15:00 Uhr MEZ (Ortszeit Brüssel).
      Das zusätzliche Budget muss innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf dieser Frist übermittelt werden;
    • Full-Proposals: 11. April 2025, 15:00 Uhr MEZ (Ortszeit Brüssel).
      Die Zeitplan der Ausgaben und die Kostenvoranschläge müssen innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf dieser Frist übermittelt werden.
    1. Antrag an die Autonome Provinz Bozen:
      Der Antrag muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über das positive Ergebnis des Evaluierungsverfahrens (Projects Recommended for Funding) durch die Partnership Biodiversa beim Amt für Wissenschaft und Forschung eingereicht werden;
    1. Die Evaluierungsphase wird mit einer positiven oder negativen Stellungnahme zur Finanzierung des Projekts zwischen September und Oktober 2025 abgeschlossen.

Frequently asked questions

Welche Kosten sind zulässig?

Die Landesmittel werden nach den Richtlinien für die Joint Projects verwaltet, ebenso wie die zulässigen Ausgaben.

Kann ich auch eine Finanzierung beim MUR beantragen?

Der oder die Südtiroler Begünstigte, der oder die bei der Provinz um Förderung ansucht, darf keine Fördermittel beim Ministerium für Universität und Forschung (MUR) beantragen und umgekehrt.

Wann muss ich den Antrag um einen Beitrag bei der Autonomen Provinz Bozen einreichen?

Der Antrag ist beim Amt für Wissenschaft und Forschung innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Mitteilung über das positive Ergebnis des Bewertungsverfahrens einzureichen. Der Antrag kann erst gestellt werden, nachdem die partnership Biodiversa die Begutachtungsphase abgeschlossen und einen positiven Förderentscheid getroffen hat.