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Service code: 1088

EU-Partnership Biodiversa Plus: Förderung der Teilnahme Südtiroler Forschungseinrichtungen an der 1. Ausschreibung "BiodivProtect"

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Description

Die Autonome Provinz Bozen unterstützt die Teilnahme von Südtiroler Forschungseinrichtungen an der ersten Ausschreibung “Supporting the protection of biodiversity and ecosystems across land and sea” der europäischen Partnerschaft Biodiversa . Die Ausschreibungen finden im Rahmen von Horizon Europe statt.
An der Ausschreibung beteiligen sich 47 Staaten und Regionen mit ihren jeweiligen Forschungsfonds, darunter Österreich (FWF), Deutschland (DFG) und die Schweiz (SNF). Die Maßnahme wird von der Europäischen Union kofinanziert.
Die Ausschreibung und weitere Informationen sind auf der folgenden Website verfügbar: https://www.biodiversa.eu/2022/10/07/2021-2022-joint-call/.
Die Regeln sind unter folgendem Link zu finden: ##1##. Die Landesmittel werden als “##2##” verwaltet, ebenso die zulässigen Ausgaben.

Who is the service aimed at?

  • Universitäten sowie öffentliche und private Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.

  • Landesanstalten und Hilfskörperschaften des Landes, die im Bereich der Forschung tätig sind.

  • Im Forschungsbereich tätige Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung.

  • Andere öffentliche oder private Hochschuleinrichtungen.

  • Unternehmen und andere öffentliche und private Subjekte, die im Landesgebiet vorwiegend im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und der Wissensverbreitung tätig sind.

  • Formen des Zusammenschlusses (wie zeitlich begrenzte Unternehmensvereinigungen, temporäre Zweckvereinigungen, Netzwerkverträge) und Konsortien zwischen den oben genannten Subjekten.

Die Subjekte müssen u. a. überwiegend und dauerhaft gemeinnützige wissenschaftliche Forschung oder Wissensverbreitung betreiben.


Requirements

Die Voraussetzungen betreffen die Partner, die Themen, die Länder, den Beitragsantrag sowie die Höhe der Förderung.

Partner

Die Ausschreibung richtet sich an transnationale Projekte mit mindestens 3 förderfähigen Partnern aus mindestens 3 an der Ausschreibung beteiligten Ländern/Regionen, die Fördermittel von mindestens drei verschiedenen Geldgebern beantragen.

Mindestens zwei Partner müssen aus Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten der Europäischen Union stammen.

Um ein Konsortium zu gründen oder einem bestehenden beizutreten, kann die Plattform zur Partnersuche genutzt werden.

Themen

Die Projekte müssen eines oder mehrere der folgenden drei Themen betreffen (nicht exklusiv):
  • THEME 1: knowledge for identifying priority conservation areas, establishing effective and resilient ecological networks, enhancing species-based protection and preserving genetic diversity;
  • THEME 2: multiple benefits and costs of biodiversity and ecosystem protection: synergies and trade-offs;
  • THEME 3: effective management and equitable governance to deliver bold conservation outcome.

Länder

Das Projekt sollte seinem Umfang und seiner Reichweite nach mehr als nur ein einzelnes Land betreffen.

Beitragsantrag

Grundvoraussetzung, um den Beitragsantrag stellen zu können, ist ein positiver Förderentscheid von Seiten der Partnership Biodiversa.

Intensität des Förderung

Der Beitrag für den Südtiroler Teil des Projekts darf 300.000,00 Euro pro Partner nicht überschreiten.

Der oder die Südtiroler Begünstigte, der oder die bei der Atuonomen Provinz Bozen um Förderung ansucht, darf keine Fördermittel beim Ministerium für Universität und Forschung (MUR) beantragen und umgekehrt.

Die Landesmittel werden als “##5##” verwaltet, ebenso die zulässigen Ausgaben.

Weitere Voraussetzungen und Teilnahmebedingungen für die Antragstellenden sind in der Ausschreibung und in den Funding Organisation Rules angegeben.


What is needed

  • ##7##;
  • ##8##;
  • ##9##.

Der Beitragsantrag muss mit einer Steuermarke (16,00 Euro) versehen sein, andernfalls wird er abgelehnt. Jede Stempelmarke kann nur für einen einzigen Antrag verwendet werden.


How to apply

Der Call umfasst zwei Phasen: Pre-Proposal und Full-Proposal.

Pre-Proposal

Die Pre-Proposal mussten in englischer Sprache über das Electronic Proposal Submission System (EPSS) an die Partnership Biodiversa eingereicht werden. Anleitungen zur Online-Einreichung der Anträge sind seit Oktober 2021 auf der Website Biodiversa verfügbar.

Innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Frist für die Pre-Proposal (30. November 2021) musste dem Amt für Wissenschaft und Forschung des Landes Südtirol mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) an forschung.ricerca@pec.prov.bz.it ein Zeitplan der Ausgaben übermittelt werden.

Full-Proposal

Auch die Full-Proposal mussten in englischer Sprache über das Electronic Proposal Submission System (EPSS) an die Partnership Biodiversa eingereicht werden. Anleitungen zur Online-Einreichung der Anträge sind seit Oktober 2021 auf der Website Biodiversa verfügbar.

Innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Frist für die Full-Proposal (14. April 2022) musste dem Landesamt für Wissenschaft und Forschung mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) an forschung.ricerca@pec.prov.bz.it ein aktualisierter Zeitplan der Ausgaben übermittelt werden.

Beitragsantrag

Erst nachdem die Partnership Biodiversa die Begutachtungsphase abgeschlossen und einen positiven Förderentscheid getroffen hatte, konnte die Südtiroler Einrichtung den Beitragsantrag dem Amt für Wissenschaft und Forschung mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) an forschung.ricerca@pec.prov.bz.it übermitteln.

Der Beitragsantrag an die Autonome Provinz Bozen musste innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über das positive Ergebnis des Evaluierungsverfahrens durch die Partnership Biodiversa beim Landesamt für Wissenschaft und Forschung eingereicht werden.


 

What follows

  1. Im Falle einer positiven Beurteilung des Beitragsantrags wird die Provinz den Südtiroler Teil des Projekts unterstützen, sofern keine außergewöhnlichen Hindernisse vorliegen und die Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind.
  2. Bei unvollständigen Anträgen kann die Landesverwaltung verlangen, dass die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb der Ausschlussfrist von 15 Tagen nach der Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt.
  3. Für geförderte Projekte schließt die Autonome Provinz Bozen mit dem oder der Südtiroler Begünstigten eine Vereinbarung über die Durchführung des Forschungsprojekts ab.
  4. Die Abrechnung der im Zeitplan vorgesehenen Aktivitäten erfolgt gemäß den Richtlinien Abrechnung (gültig für Projekte, die ab dem 11.08.2021 eingereicht werden). Für die Abrechnung müssen die Begünstigten Folgendes vorlegen:
  • ##13##;
  • ##14##;
  • ##15## oder ##16##.
  1. Änderungen des Projekts, Änderungen der Investitionen sowie die Ersetzung der für das Projekt verantwortlichen Person (wissenschaftlicher Verantwortlicher) müssen dem Amt für Wissenschaft und Forschung unverzüglich mit einem begründeten Ansuchen und entsprechenden Unterlagen mitgeteilt werden: ##17##.
  2. Wenn der Begünstigte die für das laufende Jahr vorgesehenen Aktivitäten nicht vollständig bis zum 31. Dezember durchführen kann, hat er die Möglichkeit, die nicht durchgeführten Aktivitäten auf das folgende Jahr zu verschieben (Neufeststellung). Die Verschiebung muss bis
    spätestens 5. Dezember des laufenden Jahres beim Amt beantragt und schriftlich begründet werden: ##18##.
  3. Die Begünstigten sind verpflichtet, bei ihren Kommunikations- und Publikationsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen - Südtirol (Autonomous Province of Bolzano/Bozen - South Tyrol) als Förderer des jeweiligen geförderten Projekts anzugeben. Dem Hinweis muss das Logo der Provinz beigefügt sein. Es müssen auch das EU-Logo (Europäische Union) sowie der entsprechende Disclaimer eingefügt werden.
Logo der Provinz und Handbuch CD:
  • ##19##;
  • ##20##;
  • ##21##.
EU-Logos:
  • ##22##;
  • ##23##;
  • ##24##;
  • ##25##;
  • ##26##;
  • ##27##;
  • ##28##.

Timings and deadlines

​​​​​​Call for Proposals

Pre-Proposals konnten bis zum 30. November 2021, 15:00 Uhr MEZ (Ortszeit Brüssel) eingereicht werden. Der Zeitplan der Ausgaben muss innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf dieser Frist übermittelt werden.

Full-Proposals konnten bis zum 14. April 2022, 15:00 Uhr MEZ (Ortszeit Brüssel) eingereicht werden. Der aktualisierte Zeitplan der Ausgaben muss innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf dieser Frist übermittelt werden.

Antrag an die Autonome Provinz Bozen

Der Beitragsantrag ist beim Amt für Wissenschaft und Forschung innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Mitteilung über das positive Ergebnis des Bewertungsverfahrens einzureichen. Der Beitragsantrag kann erst gestellt werden, nachdem die Partnership Biodiversa die Begutachtungsphase abgeschlossen und einen positiven Förderentscheid getroffen hat.

Frequently asked questions

Welche Kosten sind zulässig?

Die Landesmittel werden nach den Richtlinien für die Joint Projects verwaltet, ebenso wie die zulässigen Ausgaben.

Kann ich auch eine Finanzierung beim MUR beantragen?

Der oder die Südtiroler Begünstigte, der oder die bei der Provinz um Förderung ansucht, darf keine Fördermittel beim Ministerium für Universität und Forschung (MUR) beantragen und umgekehrt.

Wann muss ich den Beitragsantrag bei der Provinz einreichen?

Der Beitragsantrag ist beim Amt für Wissenschaft und Forschung innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Mitteilung über das positive Ergebnis des Bewertungsverfahrens einzureichen. Der Beitragsantrag kann erst gestellt werden, nachdem die Partnership Biodiversa die Begutachtungsphase abgeschlossen und einen positiven Förderentscheid getroffen hat.