Um eine Ermächtigung zu erhalten, müssen Sie den ##1##, ##2##, und folgendes vorlegen:
- Planimetrie des Gebäudes (Maßstab 1:100), in dem die Tätigkeit ausgeübt werden soll;
- Bescheinigung über die Bewohnbarkeit der Räumlichkeiten und Brandschutzdokumente, falls dies für bestimmte Arten von Tätigkeiten erforderlich ist;
- Erkennungsausweis und Studientitel der Fachkraft, die die Gesundheitsleitung der Einrichtung übernimmt (falls zutreffend);
- Annahmeerklärung der Ernennung durch den Sanitätsdirektor oder die Sanitätsdirektorin;
- Kopie der Mitteilung über die Ernennung durch den Sanitätsdirektor oder die Sanitätsdirektorin an die für den Standort der Gesundheitseinrichtung zuständige Ärzte- und Zahnärztekammer;
- Liste der Gesundheitsleistungen nach Art der Gesundheitseinrichtung mit Angabe der Öffnungszeiten;
- Selbstbewertung hinsichtlich der Anforderungen für die Bewilligung (##3##,##4##,##10##);
- Liste des Personals mit einschlägigen Qualifikationen und Kopien der Berufsbezeichnungen;
- Liste der gelieferten Geräte und Wartungspläne;
- interne Gesundheitsvorschriften über die Zulassung von Patienten und Patientinnen und die Betriebsvorschriften der Dienste;
Sie müssen zwei Steuermarken zu je 16,00 Euro kaufen): eine anzubringen auf dem Antrag auf Ermächtigung von Gesundheitseinrichtungen und die zweite auf der entsprechenden Verwaltungsmaßnahme (Zulassungsbescheid).