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Service code: 1058

Beiträge für Open-Access-Publikationen für die wissenschaftliche Forschung in Südtirol

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Description

Um den freien Zugang zu wissenschaftlicher Literatur zu fördern, werden Beiträge für wissenschaftliche Publikationen mit Open-Access-Lizenz gewährt. Die Finanzierung ist für Artikel vorgesehen, die gegen Zahlung eines feststehenden Betrags, auch „Article Processing Charges“ oder „Open Access Licence“ genannt, in einem für alle zugänglichen Format in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht werden.
Die Kriterien können Sie unter folgendem Link konsultieren: ##1##.
Sie können die bisher finanzierten Open-Access-Publikationen unter den folgenden Links konsultieren:
  • ##2##;
  • ##3##;
  • ##4##;
  • ##5##;
  • ##6##;
  • ##7##.

Who is the service aimed at?

Forscher und Forscherinnen, welche die Ergebnisse ihrer Forschung allen auf internationaler Ebene zugänglich machen möchten. Konkret kann der Antrag gestellt werden von:
  • Autor oder Autorin oder Co-Autor oder Co-Autorin des Artikels, der/die die Kosten für die Open-Access-Lizenz selbst trägt;
  • Forschungseinrichtung, falls diese die Kosten für die Open-Access-Lizenz trägt.

Requirements

Die Voraussetzungen betreffen die wissenschaftliche Publikation, die Zeitschrift und das Datum der Veröffentlichung.
  1. Wissenschaftliche Publikation: Die wissenschaftliche Publikation muss aus einem von der Autonomen Provinz Bozen oder einer Einrichtung des Landes-Forschungssystems finanzierten Forschungsprojekt hervorgehen oder von mindestens einem Forscher oder einer Forscherin verfasst worden sein, der/die einer dieser Einrichtungen angehört. 
  2. Zeitschrift:
  • Die Publikation muss in einer Zeitschrift veröffentlicht werden, für die der Journal Citation Indicator™ verfügbar ist.
  • Die Zeitschrift muss im wissenschaftlichen Hauptbereich (JCI Category) des eingereichten Artikels die Kategorie “Q1” oder “Q2” aufweisen (Q= Category Quartile). Überprüfbar unter diesem Link: Web of Science.
  • Der Verlag darf kein “transformative agreement” (APC-Kostendeckungsvereinbarung) mit dem/der Begünstigten abgeschlossen haben.
  1. Datum der Veröffentlichung: Die Veröffentlichung des Artikels muss nach der Einreichung des Antrags erfolgen.
Weitere Voraussetzungen und Bedingungen für Antragsteller und Antragstellerinnen sind in den Kriterien angegeben.
 

What is needed

Um als Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung einen Beitrag zu beantragen, benötigen Sie Folgendes:
  • ##15## oder ##16##;
  • Dem Einzelantrag muss eine Kopie des Schreibens über die Annahme des Manuskripts seitens des Herausgebers/der Herausgeberin der Zeitschrift beigefügt werden.
Um den Beitrag als natürliche Person (Autor oder Autorin oder Co-Autor oder Co-Autorin des Artikels) zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:
  • ##17##;
  • Sie müssen dem Einzelantrag eine Kopie des Schreibens über die Annahme des Manuskripts seitens des Herausgebers/der Herausgeberin der Zeitschrift beifügen.
Der Antrag ist nur dann gültig, wenn er digital oder händisch unterzeichnet ist. Im letztgenannten Fall muss eine Kopie des Ausweis des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers/der Antragstellerin oder der antragstellenden natürlichen Person beigelegt werden.
Dem Antrag ist eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro beizufügen, andernfalls wird er abgelehnt. Die Stempelmarke darf nur für einen Antrag verwendet werden.
 


What follows

  1. Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge nach ihrem Eingang bearbeitet.
  2. Das Amt prüft, ob die Anträge und die beigefügten Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß eingereicht worden sind. Das Amt fordert die betreffenden Personen, falls zulässig, auf, Erklärungen auszustellen oder fehlerhafte oder unvollständige Erklärungen oder Anträge innerhalb einer Frist von 15 Tagen zu berichtigen oder zu ergänzen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, wird der Antrag archiviert.
  3. Sobald der Antrag positiv bewertet wurde, wird der Beitrag per Dekret gewährt.
  4. Der Autor oder die Autorin muss, sofern möglich, unter den „Acknowledgments“ des Artikels, zum Zeitpunkt des Proof-Readings, folgende Danksagungsworte einfügen: „The author(s) thank(s) the Autonomous Province of Bozen/Bolzano – South Tyrol for covering the Open Access Publication costs“.
  5. Die Abrechnung besteht aus:
für natürliche Personen:
  • ##21##;
  • Rechnung oder anderer Rechnungsbeleg des Verlages oder der Zeitschrift über die Ausgaben bezüglich der “Article Processing Charges” (APCs).
  • Bestätigung der Überweisung oder der Zahlung (auch mit Kreditkarte). Die Zahlung muss nach dem Datum der Antragstellung erfolgen.
für Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung:
  • ##22##;
  • Rechnung oder anderer Rechnungsbeleg des Verlages oder der Zeitschrift über die Ausgaben bezüglich der “Article Processing Charges” (APCs).
  • Bestätigung der Überweisung oder der Zahlung (auch mit Kreditkarte). Die Zahlung muss nach dem Datum der Antragstellung erfolgen.
  • Im Falle eines kumulativen F24-Vordrucks ist die ##23## erforderlich.
oder
  • ##24##;
  • ##25##;
  • Im Falle eines kumulativen F24-Vordrucks ist die ##26## erforderlich.
Falls der Begünstigte die für das laufende Jahr vorgesehene Tätigkeit bis zum 31. Dezember nicht vollständig durchführen kann, besteht die Möglichkeit, die nicht ausgeführten Tätigkeiten auf das Folgejahr zu verschieben (Neufeststellung). Der hinreichend begründete Antrag auf Verschiebung ist bis zum 5. Dezember des laufenden Jahres schriftlich beim Amt einzureichen: ##27##;
  1. Die Begünstigten sind verpflichtet, bei ihren Kommunikations- und Publikationsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen - Südtirol (Autonomous Province of Bolzano/Bozen - South Tyrol), als Förderer des jeweiligen geförderten Projekts anzugeben. Dem Hinweis muss das Logo der Provinz beigefügt sein:
  • ##28##;   
  • ##29##;   
  • ##30##.   

 

Timings and deadlines

Die Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden.
 

Frequently asked questions

Ich habe den Artikel bereits in diesem Jahr als Open-Access-Publikation veröffentlicht. Kann ich diesen Beitrag beantragen?

Nein, der Antrag muss gestellt werden, bevor der Artikel veröffentlicht wird und bevor die Ausgaben getätigt werden.

Ich bin einer der Autoren/eine der Autorinnen und möchte einen Artikel als Open-Access-Publikation veröffentlichen, kann aber die Kosten nicht vorstrecken. Was kann ich tun?

Sie können bei der Forschungseinrichtung, der Sie angehören, um einen Kostenvorschuss ersuchen. In diesem Fall ist es die Einrichtung, die den Antrag einreicht, der auch von Ihnen als Autor oder Autorin unterzeichnet werden muss.

Erhalte ich nach der Einreichung eine Bestätigung über die Gewährung des Antrags?

Ja, nach der formellen Prüfung wird ein Dekret über die Gewährung erlassen, und der Begünstigte bzw. die Begünstigte wird über den Erhalt des Beitrags informiert.Für weitere Fragen und Antworten konsultieren Sie bitte die FAQ unter diesem Link: ##41##.