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Service code: 1051

Beiträge für Weiterbildungsanbieter, die von der italienischsprachigen Berufsbildung gewährt werden

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Description

Vergeben werden Beiträge an Weiterbildungsanbieter, die Kurse für Beschäftigte und Arbeitssuchende anbieten.
Zugelassen sind Kurse mit fach- und berufsbezogenen Inhalten. Diese müssen laut Satzung die berufliche Aus- und Weiterbildung vorsehen. Die Kurse haben eine Dauer von maximal 500 Unterrichtsstunden. Diese können in Form von Präsenz- oder Fernunterrichtsform stattfinden.

Who is the service aimed at?

Öffentliche und private Körperschaften, Berufsbildungseinrichtungen, bilaterale Einrichtungen der Sozialpartner, Berufskammern und -kollegien, die Weiterbildungskurse für Beschäftigte und Arbeitssuchende anbieten.

Jene Personen, die beim ansuchenden Weiterbildungsanbieter angestellt sind, dürfen an den finanzierten Kursen nicht teilnehmen.

Requirements

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
  • Präsenz- oder Fernunterrichtsmaßnahmen, bis zu insgesamt 500 Stunden;
  • technische und berufsbezogene Inhalte, die mit den Beschäftigungszielen der Teilnehmer übereinstimmen;
  • mindestens 8 teilnehmende Personen, es sei denn, es liegen begründete Ausnahmen vor;
  • Sie müssen eine öffentliche oder private Körperschaft, eine Berufsbildungseinrichtung, eine Berufsfortbildungs- oder Weiterbildungseinrichtung, eine paritätische Einrichtung der Sozialpartner oder ein Berufsverband beziehungsweise eine Berufsvereinigung sein.
Die Ausgaben müssen gemäß den Vorgaben des Landesamtes belegt werden.
Beiträge sind nicht zulässig für:
  • Sprachkurse, Führerscheine, schulische/universitäre Kurse, Kurse, die bereits gesetzlich vorgeschrieben sind oder aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Ausgaben, die bereits vor Stellung des Antrags getätigt wurden, sind nicht förderfähig.
 

What is needed

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie Folgendes einreichen:
  • Antragsformular (##1##);
  • “De minimis”-Erklärung - “Deggendorf”-Erklärung oder Erklärung zur Beihilferegelung - “Deggendorf”;
  • Liste der Teilnehmenden;
  • unterzeichneter und datierter Lebenslauf der Dozenten und Dozentinnen (nicht älter als ein Jahr);
  • Kostenvoranschlag;
  • detailliertes Programm (Ziele und Inhalte) der Weiterbildungsmaßnahme;
  • Tageskalender mit Stundenplan (maximal 8 Stunden mit einer Pause von mindestens 30 Minuten);
  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises.
Sie müssen eine Steuermarke im Wert von 16 Euro kaufen.
 

How to apply

Sie müssen Ihren Antrag vor Kursbeginn einreichen und dabei eine der folgenden Methoden wählen:
  • PEC (zertifizierte elektronische Post);
  • Online-Dienste der Provinz mittels SPID oder provinziale Dienstleistungskarte.

What follows

Der Antrag wird von einem Ausschuss geprüft, der die Kohärenz zwischen dem gewählten Kurs und den Tätigkeiten des Unternehmens überprüft.
Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.
Die Beiträge werden gewährt, so lange die verfügbaren Mittel reichen. Der Beitrag beläuft sich auf maximal 30.000 Euro pro Antrag. Jede Bildungseinrichtung kann mehrere Anträge pro Kalenderjahr stellen. Der Beitrag variiert je nach Größe des Unternehmens:
  • 70 % für Kleinst- und Kleinunternehmen;
  • 60 % für mittlere Unternehmen;
  • 50 % für Großunternehmen.
Am Ende der Weiterbildung müssen Sie einen Antrag stellen, um die Beiträge zu erhalten:
  • Auszahlungsgesuch (##3##);
  • die Rechnung und den Zahlungsnachweis (z. B. Bankbestätigung), die alle die CUP-Nummer enthalten;
  • technischer Bewertungsbericht;
  • Unterrichts- und Anwesenheitsregister.
Auf allen Weiterbildungsunterlagen, einschließlich Rechnungen und Banküberweisungen zu deren Bezahlung, muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Gesetz 120/2020) die von der zuständigen Behörde mitgeteilte CUP-Nummer angegeben werden.
Diese Unterlagen müssen innerhalb von 60 Tagen nach Beendung des Kurses eingereicht werden (eine Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich, sofern ein begründeter Antrag vor Ablauf der Frist eingereicht wird).
Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihnen der Beitrag direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.
Bitte beachten Sie: Es gibt keine Vorauszahlungen, die Rückerstattung erfolgt erst nach Abschluss des Kurses.
 

Timings and deadlines

  • Stellung des Antrags: spätestens zehn Tage vor Kursbeginn
  • Kursbeginn: innerhalb von 120 Tagen nach Stellung des Antrags.
  • Kursabschluss: innerhalb desselben Kalenderjahres.
  • Endabrechnung: innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Kurses (auf begründeten Antrag ist eine Verlängerung um weitere 90 Tage möglich, der Antrag muss jedoch vor Ablauf der Frist eingereicht werden).
Ausführliche Informationen finden Sie in der folgenden Anlage: ##5##.
 

Frequently asked questions

Können wir mehrere Kurse mit dem gleichen Antrag organisieren?

Ja, jeder Antrag kann sich auf einen oder mehrere Kurse beziehen, sofern sie die vorgegebene Ausgabengrenze und Gesamtdauer (max. 500 Stunden) nicht überschreiten.

Können wir von den Teilnehmern eine Anmeldegebühr verlangen?

Ja, aber der Betrag aus öffentlichem Beitrag und privaten Einkünften darf die mitgeteilte Gesamtsumme nicht übersteigen.

Darf unser Personal an den Kursen teilnehmen?

Nein. Die Beschäftigten des Weiterbildungsanbieters dürfen an den finanzierten Kursen nicht teilnehmen.

Wie viele Kurse kann ich pro Jahr organisieren?

Es können mehrere Anträge gestellt werden.

Wie viele Personen können teilnehmen?

Mindestens 8 Personen pro Weiterbildungsmaßnahme.

Kann ich mit der Bezahlung des Kurses beginnen, bevor ich den Antrag stelle?

Nein. Der Beitrag wird nur für Kurse gewährt, die nach Stellung des Antrags beginnen. Wenn Sie die Zahlung im Voraus leisten oder Rechnungen einreichen, die vor Stellung des Antrags datiert sind, verlieren Sie Ihren Anspruch auf den Beitrag für den gesamten Kurs.