Der Antrag wird von einem Ausschuss geprüft, der die Kohärenz zwischen dem gewählten Kurs und den Tätigkeiten des Unternehmens überprüft.
Das Ergebnis wird
schriftlich mitgeteilt.
Die Beiträge werden gewährt, so lange die verfügbaren Mittel reichen. Der Beitrag beläuft sich auf
maximal 30.000 Euro pro Antrag. Jede Bildungseinrichtung kann
mehrere Anträge pro Kalenderjahr stellen. Der Beitrag variiert je nach Größe des Unternehmens:
- 70 % für Kleinst- und Kleinunternehmen;
- 60 % für mittlere Unternehmen;
- 50 % für Großunternehmen.
Am Ende der Weiterbildung müssen Sie einen Antrag stellen, um die Beiträge zu erhalten:
- Auszahlungsgesuch (##3##);
- die Rechnung und den Zahlungsnachweis (z. B. Bankbestätigung), die alle die CUP-Nummer enthalten;
- technischer Bewertungsbericht;
- Unterrichts- und Anwesenheitsregister.
Auf allen Weiterbildungsunterlagen, einschließlich Rechnungen und Banküberweisungen zu deren Bezahlung, muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Gesetz 120/2020) die von der zuständigen Behörde mitgeteilte CUP-Nummer angegeben werden.
Diese Unterlagen müssen innerhalb von
60 Tagen nach Beendung des Kurses eingereicht werden (eine Verlängerung um weitere
90 Tage ist möglich, sofern ein begründeter Antrag vor Ablauf der Frist eingereicht wird).
Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihnen der Beitrag direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.
Bitte beachten Sie: Es gibt
keine Vorauszahlungen, die Rückerstattung erfolgt
erst nach Abschluss des Kurses.