Description
Eltern, die ihre Kinder mit dem eigenen Auto zur Schule bringen müssen, können um eine Rückerstattung der Fahrspesen ansuchen.

Eltern, die ihre Kinder mit dem eigenen Auto zur Schule bringen müssen, können um eine Rückerstattung der Fahrspesen ansuchen.
Eltern, die ihre Kinder selbst zur Schule bringen, weil kein Bus- oder Schülerverkehrsdienst zur Verfügung steht.
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein:
Ja, der Betrag für die Rückerstattung der Fahrtspesen ändert sich in diesem Fall. Wenn zwei oder mehr Kinder aus derselben Familie auf dieselbe Schule gehen, gibt es insgesamt 25 % weniger Geld.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das https://lexbrowser.provinz.bz.it.
Landesgesetz Nr. 7/1974: Schulfürsorge. Maßnahmen zur Sicherung des Rechts auf Bildung.
Beschluss der Landesregierung Nr. 6/2023: Regeln für Schülerverkehrsdienst und Transport für Kindergartenkinder.
Landhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 33 40 / +39 0471 41 33 41
E-Mail: schulfuersorge@provinz.bz.it
Website: bildungsfoerderung.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.