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Service code: 1025

Antrag auf Genehmigung für Unterquerung oder Parallelführung technischer Anlagen oder Infrastrukturen

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Description

Die Ermächtigung für Unter-Überquerung oder Parallelismus von technischen Anlagen oder Infrastrukturen entlang der Bahnlinie Meran-Mals und der Rittner Trambahn muss von der STA – Südtiroler Transportstrukturen AG genehmigt werden.


Who is the service aimed at?

Alle, die diesen Dienst nutzen möchten.


What is needed

Sie müssen diese beiden Formulare ausfüllen:
  • ##1##;
  • ##2##.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link: Ermächtigungen - STA AG unter Bezugnahme auf Artikel 58 des Dekrets des Präsidenten der Republik (DPR) Nr. 753/1980.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.

How to apply

Sie müssen die oben genannten Formulare an die PEC-Adresse der Südtiroler Transportstrukturen sta@pec.bz.it und zur Kenntnisnahme an die PEC-Adresse inframob@pec.prov.bz.it senden.


What follows

Die STA (Südtiroler Transportstrukturen), der Betreiber der Infrastruktur, beantragt beim Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität die Unbedenklichkeitsbescheinigung und erteilt die Ermächtigung für Unter-Überquerung oder Parallelismus von technischen Anlagen oder Infrastrukturen.


Timings and deadlines

Die Arbeiten müssen innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung der Ermächtigung beginnen.

Frequently asked questions

Muss ich eine Ermächtigung nach Artikel 58 oder nach Artikel 60 beantragen? Worin besteht der Unterschied?

Art. 58: Bau von Straßen und Leitungen, die parallel zur Eisenbahnlinie im Bereich von 20 Metern verlaufen oder diese kreuzen.
Art. 60: Bau von Gebäuden oder andere Bau- oder Umbauarbeiten in einem Abstand von 30 Metern zu den Gleisen.

An wen muss ich den Antrag auf Ermächtigung nach Art. 58 oder Art. 60 senden?

Wenn es sich um einen Antrag nach Art. 58 handelt, müssen Sie diesen an die STA AG und zur Kenntnisnahme an das Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität der Autonomen Provinz Bozen senden.
Wenn es sich um einen Antrag nach Art. 60 handelt, müssen Sie diesen an das Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität der Autonomen Provinz Bozen und zur Kenntnisnahme an die STA AG senden.

Ich weiß nicht, welche Kilometrierung ich in meinem Antrag angeben muss. Wen kann ich fragen? Muss ich die Kilometrierung angeben?

Die Kilometrierung der Infrastruktur kann bei der STA AG angefordert werden. Es wäre nützlich, sie zu haben, ist aber nicht notwendig.