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Service code: 1023

Antrag um Rückvergütung von fachärztlichen Visiten und instrumental-diagnostischen Leistungen (indirekte fachärztliche Betreuung)

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Description

Dieser Dienst informiert Sie darüber, dass Sie beim Südtiroler Sanitätsbetrieb ein Ansuchen auf Rückvergütung von fachärztlichen Visiten und instrumental-diagnostischen Leistungen stellen können. Dieses Angebot wird auch als indirekte fachärztliche Betreuung bezeichnet. 

Sie können als Privatperson bestimmte Facharztbesuche und diagnostische Untersuchungen in Anspruch nehmen und um die Rückvergütung der Kosten ansuchen. Dabei gelten die Kriterien der Landesregierung. Die Rückerstattung betrifft ausschließlich die Leistungen, die in einem entsprechenden Verzeichnis enthalten sind. Außerdem müssen Sie die Originalrechnung oder eine originale, quittierte Honorarnote vorlegen.


Who is the service aimed at?

Personen mit Wohnsitz in Südtirol, die beim Landesgesundheitsdienst angemeldet sind.

Requirements

Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Südtirol haben und beim Landesgesundheitsdienst angemeldet sind. Und zwar sowohl zum Zeitpunkt der Ausstellung der entsprechenden Rechnung oder Honorarnote als auch zum Zeitpunkt der Einreichung des Rückvergütungsantrags und der dazugehörigen Unterlagen erfüllt sein. 
Für in der Provinz Bozen wohnhafte Personen, die in Einrichtungen außerhalb der Provinz (Altenheime, Therapieeinrichtungen, Gefängnisse usw.) untergebracht sind, besteht keine Verpflichtung zur Anmeldung beim Landesgesundheitsdienst.

What is needed

Um die Rückvergütung zu beantragen, müssen Sie Ihrem ##2## die folgenden Unterlagen beifügen:
  • Originalrechnung;
  • Zahlungsnachweis;
  • Überweisung durch einer Ärztin oder einem Arzt freier Wahl oder durch einer Ärztin oder einem Arzt, die oder der beim Landesgesundheitsdienst angestellt ist, soweit vorgesehen.

Verschreibung für die Visite erforderlich

Legen Sie außerdem die Verschreibung Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin, eines Kinderarztes oder einer Kinderärztin der freien Wahl oder eines Arztes oder einer Ärztin des Landesgesundheitsdienstes vor.

Diese Verschreibung muss ein Ausstellungsdatum haben, das vor dem Ausstellungsdatum der entsprechenden Rechnung oder Honorarnote liegt, und zwar für folgende Fachrichtungen:
  • Augenheilkunde;
  • Dermatologie;
  • HNO-Heilkunde;
  • Neurologie;
  • Orthopädie;
  • Urologie;
  • Allergologie;
  • Rheumatologie;
  • Kinderpsychiatrie;
  • Endokrinologie;
  • Diätetik;
  • Gastroenterologie;
  • Kardiologie;
  • Rehabilitation;
  • Plastische Chirurgie;
  • diagnostische Leistungen.

Verschreibung für die Visite nicht erforderlich

Die Verschreibung ist nicht erforderlich für die Fachrichtungen mit sogenanntem direktem Zugang. Dies sind die Fachbereiche:

  • Frauenheilkunde;
  • Stomatologie;
  • Psychiatrie;
  • Neuropsychiatrie im Kindesalter.

Für die Fachrichtungen mit direktem Zugang wird der vorgesehene Betrag nur einmal pro Fachrichtung, Kalenderjahr und Person vergütet.

Weitere Informationen

Der in Rechnung gestellte Gesamtbetrag muss mindestens 50 Euro betragen. Der Dienst ist kostenlos.


How to apply

Der Sanitätsbetrieb veröffentlicht in regelmäßigen Abständen ein Verzeichnis der unterversorgten Leistungen, für die Sie um Rückvergütung ansuchen können.

Überprüfen Sie, ob Ihre Visite oder Leitung im aktuellen ##1##, Stand März 2026, enthalten ist.

Reichen Sie den Antrag um Rückvergütung von fachärztlichen ambulanten Leistungen mit den entsprechenden Unterlagen bei der Verwaltungsstelle des zuständigen Gesundheitssprengels ein.
Diese Unterlagen können zum Beispiel eine Rechnung oder ein Rezept sein.

What follows

Die Rückvergütung wird gewährt.
Bei Ablehnung der Erstattung können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Mitteilung Beschwerde bei der Gesundheitsabteilung, Gebäude 12, Canonico Michael Gamper-Straße 1, Bozen, einreichen. Dies ist in Artikel 34, Absatz 7 des Landesgesetzes Nr. 7 vom 05.03.2001 vorgesehen.
Der Rekurs muss vom Rekurserheber unterschrieben sein und zusammen mit einer nicht beglaubigten Fotokopie eines Erkennungsausweises und einer Stempelmarke im Wert von 16,00 € eingereicht werden.

Timings and deadlines

Reichen Sie den Antrag unbedingt innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der Ausstellung der Rechnung ein.
 

Frequently asked questions

Was ist mit “Fachrichtungen, die bei den monatlichen Erhebungen des Südtiroler Sanitätsbetriebs als unzureichend gelten” gemeint?

Der Begriff “unzureichend” bezieht sich auf jene spezifischen Leistungen, für die in dem zuständigen Gesundheitsbezirk oder in den benachbarten Gesundheitsbezirken (in den Krankenhäusern von Bozen,
Brixen, Meran und Bruneck) keine Vormerkzeit innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 60 Tagen garantiert werden kann.

Ist es notwendig, eine EEVE einzureichen, um eine Rückvergütung für fachärztliche ambulante Visiten/Leistungen zu erhalten?

Nein, es ist nicht notwendig, die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) einzureichen, um eine Rückvergütung zu erhalten.

Kann ich eine Rechnung über weniger als 50,00 € einreichen?

Rechnungen mit einem Betrag von weniger als 50,00 € werden nicht vergütet.

Gilt diese Art der Rückvergütung auch für den Fachbereich “Zahnheilkunde”?

Die vorgenannten Bestimmungen gelten nicht für den Fachbereich “Zahnheilkunde”, für den besondere Regeln und Kriterien gelten.