Was versteht man unter Werbebeschilderung?
Werbebeschilderung ist jedes Schild, jede Tafel, Leuchtreklame oder jedes Paneel, das eine Tätigkeit, ein Produkt oder eine Veranstaltung bekannt macht.
Sie kann beleuchtet oder unbeleuchtet sein, auf Pfosten oder anderen Trägern angebracht und von der Straße aus sichtbar sein.
Wie viele Werbemittel dürfen angebracht werden?
Für technische Einzelheiten empfiehlt es sich in jedem Fall, vor Einreichung des Ansuchens eine Fachperson des Straßenbeschilderungsdienstes der Autonomen Provinz Bozen zu kontaktieren und zu konsultieren.
Wer muss die Anlage bezahlen?
Der Erwerb, die Montage und die regelmäßige Instandhaltung der Anlage gehen zu Lasten der antragstellenden Person.
Was geschieht, wenn die beantragten Schilder innerhalb einer Ortschaft mit weniger als 10.000 Einwohnern und Einwohnerinnen aufgestellt werden sollen?
Befindet sich der Standort des Schildes innerhalb der Ortschaft, muss sich die antragstellende Person an die örtlich zuständige Gemeinde wenden. Diese holt die technische Unbedenklichkeitserklärung beim Straßenbeschilderungsdienst der Autonomen Provinz Bozen ein. Die zuständige Gemeinde erteilt anschließend die Genehmigung, nachdem sie die technische Unbedenklichkeitserklärung vom Straßenbeschilderungsdienst der Autonomen Provinz Bozen erhalten hat.
Welches Formular muss ich für die Beantragung der Anbringung eines Verkehrsspiegels verwenden?
Dafür ist dasselbe Formular wie für die Anbringung von Werbemitteln längs Staats- und Landesstraßen (über 30 Tage) zu verwenden.
Welche Voraussetzungen müssen normgerechte Hinweisschilder erfüllen?
Die Straßenschilder müssen der Straßenverkehrsordnung entsprechen, von spezialisierten Firmen hergestellt werden, und es wird dem Antragsteller empfohlen, sich an solche Unternehmen zu wenden.