EU-Partnership Agroecology: Förderung der Teilnahme Südtiroler Forschungseinrichtungen an der 1. Ausschreibung
Who is the service aimed at?
- Universitäten sowie öffentliche und private Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung;
- Landesanstalten und Hilfskörperschaften des Landes, die im Bereich der Forschung tätig sind;
- im Forschungsbereich tätige Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung;
- andere öffentliche oder private Hochschuleinrichtungen;
- Unternehmen und andere öffentliche und private Subjekte, die im Landesgebiet vorwiegend im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und der Wissensverbreitung tätig sind;
- Formen des Zusammenschlusses (wie zeitlich begrenzte Unternehmensvereinigungen, temporäre Zweckvereinigungen, Netzwerkverträge) und Konsortien zwischen den oben genannten Subjekten.
Die Subjekte müssen u. a. überwiegend und dauerhaft gemeinnützige wissenschaftliche Forschung oder Wissensverbreitung betreiben.
Requirements
Die erste Ausschreibung der Partnerschaft Agroecology richtet sich an transnationale Projekte mit mindestens 3 Partnern aus mindestens 3 verschiedenen teilnehmenden Partnerländern, die Mittel bei mindestens drei verschiedenen Geldgebern der Ausschreibung beantragen.
Um ein Konsortium zu gründen oder einem bestehenden beizutreten, kann die Plattform zur Partnersuche https://agroecology.ptj.de/partnering genutzt werden.
- Theme 1: Focus on the farm level and its immediate surroundings;
- Theme 2: Explore agroecology at the landscape or territorial level.
Auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe geht es um die Praktiken in und um die Betriebe, während auf der Ebene der Landschaft über die einzelnen Betriebe hinausgehende räumliche Maßnahmen unter Einbeziehung verschiedener Produktionssysteme und nicht bewirtschafteter Flächen berücksichtigt werden.
Die Projekte sollen dabei auf einem multidisziplinären und integrierten Ansatz mit einer Multi-Akteurs-Perspektive beruhen und Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, Landwirte und Landwirtinnen, Verbraucher und Verbraucherinnen sowie Behörden einbeziehen. Gemeinsame Planung, Bewertung und Implementierung von Innovationen werden gefördert, wobei der Schwerpunkt auf umsetzbarem Wissen und operativen Lösungen liegt.
Südtiroler Begünstigte, die für eine Finanzierung durch die Auonome Provinz Bozen in Frage kommen, können keine Mittel beim Ministerium für Landwirtschafts-, Ernährungs- und Forstpolitik (Ministero per l’Agricoltura, la Sovranità Alimentare e le Foreste - MASAF) beantragen und umgekehrt.
Die Landesmittel werden nach den Richtlinien für die Joint Projects verwaltet, ebenso wie die zulässigen Ausgaben.
What is needed
- ##5##;
- ##6##;
- ##7##.
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro zu versehen, andernfalls wird er abgelehnt. Jede Stempelmarke darf nur für einen einzigen Antrag verwendet werden.
How to apply
Pre-Proposal
Das Pre-Proposal ist in englischer Sprache über die Submission Platform https://agroecology.ptj.de/ einzureichen.
Darüber hinaus muss dem Amt für Wissenschaft und Forschung des Landes ein zusätzliches Budget gemäß der Ausgabenkategorien der Initiative Joint Projects an die PEC-Adresse forschung.ricerca@pec.prov.bz.it übermittelt werden.
Full-Proposal
Das Full-Proposal ist in englischer Sprache über die Submission Platform https://agroecology.ptj.de/call1 einzureichen.
Darüber hinaus müssen dem Amt für Wissenschaft und Forschung des Landes ein Zeitplan der Ausgaben sowie Kostenvoranschläge für Investitionen mit einem Netto-Wert über 5.000 Euro an die PEC-Adresse forschung.ricerca@pec.prov.bz.it übermittelt werden.
Beitragsantrag
Erst nachdem die Partnership die Begutachtungsphase abgeschlossen und einen positiven Förderentscheid getroffen hat, kann die Südtiroler Einrichtung den Beitragsantrag dem zuständigen Landesamt mittels zertifizierter elektronischer Post an die PEC-Adresse forschung.ricerca@pec.prov.bz.it übermitteln.What follows
Im Falle einer positiven Beurteilung des Beitragsantrags wird die Provinz den Südtiroler Teil des Projekts unterstützen, sofern keine außergewöhnlichen Hindernisse vorliegen und die Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind.
Bei unvollständigen Anträgen kann die Landesverwaltung verlangen, dass die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb der Ausschlussfrist von 15 Tagen nach der Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt.Bei geförderten Projekten schließt die Autonome Provinz Bozen mit dem oder der Südtiroler Begünstigten eine Vereinbarung über die Durchführung des Forschungsprojekts ab.
Die Abrechnung über die im Zeitplan vorgesehenen Aktivitäten erfolgt gemäß den Richtlinien Abrechnung (gültig für Projekte, die ab dem 11.08.2021 eingereicht werden). Für die Abrechnung müssen die Begünstigten Folgendes vorlegen:
- ##11##;
- ##12##;
- ##13## oder ##14##.
Kann der Begünstigte die Tätigkeit bis 31. Dezember nicht abschließen, kann er sie mit begründetem schriftlichen Antrag bis 5. Dezember auf das nächste Jahr verschieben: ##16##.
Die Begünstigten müssen in allen Kommunikations- und Veröffentlichungsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen - Südtirol als Förderstelle nennen, begleitet vom Provinzlogo.
Logo der Provinz und Handbuch CD
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EU-Logos
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Logos Agroecology
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Timings and deadlines
Call for Proposals
- Pre-Proposals: 26. April 2024, 14:00 Uhr MEZ (Ortszeit Brüssel). Das zusätzliches Budget gemäß der Ausgabenkategorien des Joint Project Programms muss innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf dieser Frist übermittelt werden.
- Full-Proposals: 19. September 2024, 14:00 Uhr MEZ (Ortszeit Brüssel). Der aktualisierte Zeitplan der Ausgaben und die Kostenvoranschläge für Investitionen mit einem Nettowert über 5.000 Euro müssen innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf dieser Frist übermittelt werden.
Antrag an die Autonome Provinz Bozen
Der Antrag ist beim Amt für Wissenschaft und Forschung innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung über das positive Ergebnis des Bewertungsverfahrens einzureichen.
Der Antrag kann erst gestellt werden, nachdem Partnership Agroecology die Begutachtungsphase abgeschlossen und einen positiven Förderentscheid getroffen hat.
Frequently asked questions
Welche Kosten sind zulässig?
Kann ich auch eine Finanzierung beim MUR beantragen?
Wann muss ich den Beitragsantrag bei der Provinz einreichen?
Der Beitragsantrag ist beim Amt für Wissenschaft und Forschung innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung über das positive Ergebnis des Bewertungsverfahrens einzureichen.Regulatory reference
Rechtsgrundlagen:
