Die Voraussetzungen betreffen die Partner, den Beitragsantrag, die Themen und die Mittel.
Partner
Die erste Ausschreibung der Partnerschaft Agroecology richtet sich an transnationale Projekte mit mindestens 3 Partnern aus mindestens 3 verschiedenen teilnehmenden Partnerländern, die Mittel bei mindestens drei verschiedenen Geldgebern der Ausschreibung beantragen.
Um ein Konsortium zu gründen oder einem bestehenden beizutreten, kann die Plattform zur Partnersuche https://agroecology.ptj.de/partnering genutzt werden.
Antrag
Grundvoraussetzung, um den Antrag stellen zu können, ist ein positiver Förderentscheid von Seiten der Partnership Agroecology.
Themen
Ziel ist die Finanzierung von Projekten, die auf zwei Ebenen tätig sind:
- Theme 1: Focus on the farm level and its immediate surroundings;
- Theme 2: Explore agroecology at the landscape or territorial level.
Auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe geht es um die Praktiken in und um die Betriebe, während auf der Ebene der Landschaft über die einzelnen Betriebe hinausgehende räumliche Maßnahmen unter Einbeziehung verschiedener Produktionssysteme und nicht bewirtschafteter Flächen berücksichtigt werden.
Die Projekte sollen dabei auf einem multidisziplinären und integrierten Ansatz mit einer Multi-Akteurs-Perspektive beruhen und Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, Landwirte und Landwirtinnen, Verbraucher und Verbraucherinnen sowie Behörden einbeziehen. Gemeinsame Planung, Bewertung und Implementierung von Innovationen werden gefördert, wobei der Schwerpunkt auf umsetzbarem Wissen und operativen Lösungen liegt.
Mittel
Südtiroler Begünstigte, die für eine Finanzierung durch die Auonome Provinz Bozen in Frage kommen, können keine Mittel beim Ministerium für Landwirtschafts-, Ernährungs- und Forstpolitik (Ministero per l’Agricoltura, la Sovranità Alimentare e le Foreste - MASAF) beantragen und umgekehrt.
Die Landesmittel werden nach den Richtlinien für die Joint Projects verwaltet, ebenso wie die zulässigen Ausgaben.
Weitere Voraussetzungen und Teilnahmebedingungen für die Antragstellenden sind in der Ausschreibung und in den Regeln der Förderorganisation (Funding Organisation Rules) angegeben.