Wie lange ist die Ermächtigung zur Abtretung des Eigentums gültig?
Die Ermächtigung ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Die Person, die ihren Anteil am Eigentum abtritt, muss die Übertragung der ungeteilten Hälfte innerhalb eines Jahres vornehmen.
Kann ich das vollständige Eigentum an der geförderten Wohnung an meinen Ehepartner/meine Ehepartnerin oder Lebensgefährten/Lebensgefährtin abtreten?
Nein, Sie können nur die ungeteilte Hälfte abtreten.
Was sind die Kriterien einer eheähnlichen Beziehung?
Zwei Personen gelten als in einer eheähnlichen Beziehung lebend, wenn:
- Sie gemeinsame Kinder haben und in derselben Wohnung wohnen;
- Sie gemeinsame Kinder haben und erklären, dass sie beide ihren Wohnsitz in die geförderte Wohnung verlegen;
- Sie seit mindestens zwei Jahren zusammenleben.
Kann ich meine ungeteilte Hälfte am Eigentum an meinen Ehepartner/meine Ehepartnerin oder Lebensgefährten/Lebensgefährtin eigenständig übertragen oder muss ich mich an eine fachkundige Person wenden?
Die Übertragung muss durch einen Notar erfolgen, der die Urkunde der Eigentumsübertragung erstellt. Diese wird dann zusammen mit der Ermächtigung der Abteilung Wohnbau beim Grundbuchamt eingereicht.