Dienstcode: 1166
Beiträge für private Träger für Kindertagesstätten
Die Dienstleistung betrifft die Gewährung von Landesbeiträgen zur Finanzierung der zusätzlichen Kosten für Kindertagesstätten.
Wer kann den Dienst nutzen
Private Träger von Kindertagesstätten
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zum Landesbeitrag ist die Akkreditierung als Kindertagesstätte durch die Familienagentur.
Was benötigen Sie
- Antrag um Gewährung eines Beitrags 2026
- Anlage zum Antrag 2026
- Antimafia-Unterlagen, falls der einzelne Beitrag oder die Summe der von der öffentlichen Verwaltung gewährten Beiträge den Betrag von 150.000,00 Euro übersteigt (nur bei privaten
- Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro, außer Ihre Organisation ist von der Stempelsteuer befreit
So wird es gemacht
Senden Sie die im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen” genannten Unterlagen innerhalb der unten angegebenen Fristen per PEC an die folgende Adresse: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it.
So geht es weiter
- Überprüfung der Unterlagen und eventuelle Anforderung von fehlenden Unterlagen
- Bearbeitung des Antrags
- Mitteilung über den gewährten Beitrag (mit CUP-Code) oder Vorschuss des Beitrags (falls Sie darum angesucht haben).
- Überweisung des Beitrags auf die im Antrag angegebene Bankverbindung (IBAN)
- Bis zum Ende des Jahres, das auf die Gewährung des Beitrags folgt, müssen Sie die Abrechnung und den Auszahlungsantrag per PEC bei familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it unter Verwendung der folgenden Unterlagen einreichen:
Wenn Sie Ihre Abrechnung nicht rechtzeitig einreichen, wird der Beitrag widerrufen.
- Sie sind verpflichtet, auf die Förderung durch das Land hinzuweisen:
Zeiten und Fristen
- Sie können Ihren Antrag bis zum 30. September mit den entsprechenden Formularen bei der Familienagentur einreichen.
- Sie müssen die Abrechnung und den Auszahlungsantrag bis zum 31. Dezember des Jahres einreichen, das auf das Jahr folgt, in dem der Zuschuss gewährt wurde, oder auf das Jahr, in dem die Ausgaben in Rechnung gestellt wurden, andernfalls wird der Zuschuss gestrichen.
Häufig gestellte Fragen
Können Familien ansuchen?
Nein, nur private Träger können ansuchen.
Ist es möglich, einen Antrag für einen nicht akkreditierten Dienst zu stellen?
Nein.
Kann ich einen Antrag stellen, wenn ich keine Kindertagesstätte betreibe?
Nein, nur Betreiber können sich bewerben.
Rechtliche Grundlagen
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it/de.
Rechtsgrundlagen:
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung
Rechtsgrundlagen:
- Landesgesetz vom 17. Mai 2013, Nr. 8 (Förderung und Unterstützung der Familien in Südtirol);
- Dekret des Landeshauptmanns vom 21. November 2017, Nr. 42 (Qualitätsstandards für das frühpädagogische Handeln in den Kleinkindbetreuungsdiensten);
- Beschluss der Landesregierung vom 30. Juli 2019, Nr. 666 in geltender Fassung (Richtlinien für die Finanzierung der Kindertagesstätten und der Tagesmütter-/Tagesväterdienstes).
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung
Zuständige Stelle
Familienagentur
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 83 60
E-Mail: agenziafamiglia@provincia.bz.it
PEC: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it
Website: https://famiglia.provincia.bz.it/it/home
Telefon: +39 0471 41 83 60
E-Mail: agenziafamiglia@provincia.bz.it
PEC: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it
Website: https://famiglia.provincia.bz.it/it/home
Ansprechpartner
Massimiliano Santi: Telefon: 39 0471 41 83 81; E-Mail: massimiliano.santi@provincia.bz.it
Roberta Bovo Fugazza: Telefon: 39 0471 41 83 71; E-Mail: roberta.bovo@provincia.bz.it
Roberta Bovo Fugazza: Telefon: 39 0471 41 83 71; E-Mail: roberta.bovo@provincia.bz.it
Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr.
