Beschreibung
Beiträge zur Unterstützung von Arbeitgebern (privaten und öffentlichen), die für ihre Mitarbeitenden mit Kindern im Alter zwischen drei Monaten und drei Jahren einen Betreuungsdienst anbieten. Die Arbeitgeber bieten die Betreuung wie folgt an:
- in einer betrieblichen Kindertagesstätte, die vom Arbeitgeber geführt wird, oder
- durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte, der vom Arbeitgeber angekauft wird.
- 50 Prozent der zugelassenen Ausgaben zu Lasten des Arbeitgebers;
- Zuschlag von 5 Prozentpunkten (also 55 Prozent), wenn der Antragsteller im Besitz der Zertifizierung "Audit Familie und Beruf" ist.
